Krankenkasse kündigt wegen fehlendem Formular
Trotz Erinnerung hab ich vergessen den Fragebogen zur Familienversicherung an die Krankenkasse zurück zu schicken. Heute hatte ich die Kündigung für die ganze Familie im Briefkasten. Ich hab da sofort angerufen und die sagten ich solle Montag persönlich vorsprechen. Versprechen könne man mir aber nichts. Meint ihr es besteht die Chance das die Kündigung zurück genommen wird? Ich hab gelesen das wenn man einmal gekündigt wurde, einen keine andere Kasse mehr annimmt.
4 Antworten
Hallo,
ich vermute sehr, dass die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V für die Angehörigen beendet wurde, da der Fragebogen trotz (mehrfacher) Erinnerung nicht zurückgesandt wurde. Die Versicherung für das Mitglied besteht weiterhin(d.h. es wurde nicht die Krankenversicherung für die ganze Familie beendet).
Den ausgefüllten Fragebogen und alle geforderten Nachweise zur Krankenkasse mitbringen: Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen vom Nebenjob, ...), ggf. Gewerbean- und abmeldung, Schul-/Studiennachweise ab dem 18. Geburtstag, Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst ...
Wenn es nur die fehlenden Unterlagen waren und man sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Briefes persönlich bei der Krankenkasse meldet, ist auch rückwirkend die kostenlose Familienversicherung möglich. Wenn jetzt andere Beendigungsgründe auftauchen, sind für die betreffende Person eigene Beiträge zu zahlen.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Das man bei einer anderen Krankenkasse nicht mehr angenommen wird ist nicht ganz richtig. Es kommt auf die Gründe an warum man gekündigt wurde. Wenn jemand absolut nicht zahlt oder zahlen will kann ich es mir vorstellen. Aber wegen einem zu spät abgegebenen Fragebogen ist es sowieso schon merkwürdig von Deiner Kasse gleich zu kündigen ,wenn die Beiträge immer regelmäßig bezahlt wurden.
Da hattest Du wohl einen absoluten Bürokraten erwischt. Drücke die Daumen, dass sich Montag alles für Dich und Deine Familie zum Guten klärt.
Krankenversicherungen sind grundsätzlich unkündbar, sowohl durch die Versicherung als auch durch den Kunden/Mitglied.
Die einzige Ausnahmen wären
- ein Wechsel der Versicherung, dann muss ein Nachweis erbracht werden, dass man woanders krankenversichert ist.
- dauerhafter Verzug ins Ausland. Auch dies ist nachzuweisen.
- private Krankenversicherung können Kunden im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kündigen.
Die Krankenversicherung kann dir überhaupt nicht kündigen. Dazu müsstest du eine Versicherungsbestätigung einer anderen Kasse vorlegen.
Die jeweils letzte Krankenkasse muss dich auch weiter versichern.
Krankenkassen können ihren Mitgliedern nicht kündigen, da in Deutschland allgemeine Krankenversicherungspflicht herrscht.
Erzähl mal bitte wie die familiäre Situation ist im Bezug auf den Versicherungsstatus.
Diesen Fragebogen schickt man euch aber nicht so zum Spass.
Nicht mehr lange, wenn ihr den Fragebogen nicht zurücksendet und NACHWEIST, dass der Anspruch auf FamV noch besteht.
Mitwirkungspflichten gibt es in jeder Sparte der Sozialversicherung. Auch in der KV/PV.
Mein Mann arbeitet und ich bin mit den Kindern über ihn Familienversichert.