Krankenkasse kündigt wegen fehlendem Formular

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Hallo,

ich vermute sehr, dass die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V für die Angehörigen beendet wurde, da der Fragebogen trotz (mehrfacher) Erinnerung nicht zurückgesandt wurde. Die Versicherung für das Mitglied besteht weiterhin(d.h. es wurde nicht die Krankenversicherung für die ganze Familie beendet).

Den ausgefüllten Fragebogen und alle geforderten Nachweise zur Krankenkasse mitbringen: Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen vom Nebenjob, ...), ggf. Gewerbean- und abmeldung, Schul-/Studiennachweise ab dem 18. Geburtstag, Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst ...

Wenn es nur die fehlenden Unterlagen waren und man sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Briefes persönlich bei der Krankenkasse meldet, ist auch rückwirkend die kostenlose Familienversicherung möglich. Wenn jetzt andere Beendigungsgründe auftauchen, sind für die betreffende Person eigene Beiträge zu zahlen.

Gruß

RHW

RHWWW  04.08.2013, 15:21

Danke für den Stern!

Das man bei einer anderen Krankenkasse nicht mehr angenommen wird ist nicht ganz richtig. Es kommt auf die Gründe an warum man gekündigt wurde. Wenn jemand absolut nicht zahlt oder zahlen will kann ich es mir vorstellen. Aber wegen einem zu spät abgegebenen Fragebogen ist es sowieso schon merkwürdig von Deiner Kasse gleich zu kündigen ,wenn die Beiträge immer regelmäßig bezahlt wurden.

Da hattest Du wohl einen absoluten Bürokraten erwischt. Drücke die Daumen, dass sich Montag alles für Dich und Deine Familie zum Guten klärt.

kevin1905  03.08.2013, 06:07

Krankenversicherungen sind grundsätzlich unkündbar, sowohl durch die Versicherung als auch durch den Kunden/Mitglied.

Die einzige Ausnahmen wären

  • ein Wechsel der Versicherung, dann muss ein Nachweis erbracht werden, dass man woanders krankenversichert ist.
  • dauerhafter Verzug ins Ausland. Auch dies ist nachzuweisen.
  • private Krankenversicherung können Kunden im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kündigen.

Die Krankenversicherung kann dir überhaupt nicht kündigen. Dazu müsstest du eine Versicherungsbestätigung einer anderen Kasse vorlegen.

Die jeweils letzte Krankenkasse muss dich auch weiter versichern.

Krankenkassen können ihren Mitgliedern nicht kündigen, da in Deutschland allgemeine Krankenversicherungspflicht herrscht.

Erzähl mal bitte wie die familiäre Situation ist im Bezug auf den Versicherungsstatus.

Anki74 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 11:25

Mein Mann arbeitet und ich bin mit den Kindern über ihn Familienversichert.

DerHans  04.08.2013, 11:33
@Anki74

Diesen Fragebogen schickt man euch aber nicht so zum Spass.

kevin1905  04.08.2013, 13:03
@Anki74

Nicht mehr lange, wenn ihr den Fragebogen nicht zurücksendet und NACHWEIST, dass der Anspruch auf FamV noch besteht.

Mitwirkungspflichten gibt es in jeder Sparte der Sozialversicherung. Auch in der KV/PV.