Klassenfahrt? Krankenhaus?
Eine rein theoretische Frage: Wenn eine Person eine schwerwiegende Lebensmittelvergiftung erleidet und ins Krankenhaus gebracht werden muss, während sie auf einer Klassenfahrt ist. Die Person ist schon volljährig. Wer zahlt die ganze Kosten für den Krankenhausaufenthalt? Werden die Eltern trotzdem angerufen, obwohl diiese volljährig ist? Müssen die Eltern sie abholen oder muss sie im Krankenhaus so lange liegen bleiben bis sie wieder normal ist! Wer zahlt für die Kosten, die die Eltern in Kauf nehmen müssen, um die Person vom Krankenhaus abzuholen, z. B. mit dem Zug?
5 Antworten
Wer zahlt für die Kosten, die die Eltern in Kauf nehmen müssen, um die Person vom Krankenhaus abzuholen, z. B. mit dem Zug?
Logischerweise die Eltern - soweit keine entsprechende Zusatzversicherung - (Reisekrankenversicherung mit ) Rücktransport im Krankheitsfall abgeschlossen wird.
Wenn die Eltern Ihr Kind im entfernt liegenden KH besuchen wollen bzw. eine Überstellung in ein näher gelegenes Krankenhaus wünschen, so müssen sie das selbst bezahlen - damit hat die Krankenkasse nichts zu tun.
Möchtes das volljährige Kind verlegt werden , dann wird es diese Kosten selbst tragen müssen.
Von einem Besuch redet ja niemand.
Ein Krankentransport wird von der Krankenkasse bezahlt. Keine Ahnung, wie man das leugnen kann 😂 Dafür gibt es einen Transportschein, ein "Rezept" für einen Krankentransport. Solche Verlegungen sind an der Tagesordnung. Wir haben hier in der Stadt eines der größten BG- Krankenhäuser Deutschlands. Dort werden ständig Patienten von außerhalb aufgrund der vielen Zentren versorgt und dann in ihre Heimatkrankenhäuser verlegt.
Jeder Schüler ist, wenn er kein eigenes Einkommen hat, bei Mama versichert. Für Auslandsfahrten werden Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen. Ist das Kind volljährig, wird es befragt wer zu benachrichtigen sei. Zustimmung ist erforderlich. Ist die Person nicht ansprechbar, wird die Heimatadresse kontaktiert, die vermutlich identisch mit den Eltern ist, in Annahme des wahrscheinlichsten Falls, dass der Kranke diese Benachrichtigung wünscht. Es wird also dem vermuteten Wunsch entsprochen, wenn eine Verfügung nicht vorliegt. Völlig zurecht natürlich, da Ärzte dann verpflichtet sind, im Sinne des Patienten zu handeln. Und bei Nichtvorliegen einer Willensäußerung dürfen sie die wahrscheinlichste Version aller Möglichkeiten wählen.
Wer zahlt die ganze Kosten für den Krankenhausaufenthalt?
Der Krankenhausaufenthalt wird natürlich von der Krankenkasse gezahlt (bei gesetzlich versicherten Patienten). Genau wie bei minderjährigen Patienten. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Lebensmittelvergiftung bei Gemeinschaftsverpflegung (Schulessen etc) auch als Schulunfall zu bewerten sein könnte und dementsprechend die Unfallkasse des Landes Kostenträger ist.
Werden die Eltern trotzdem angerufen, obwohl diiese volljährig ist?
Nein, außer auf Wunsch des Patienten besteht dazu keine Notwendigkeit. Der hypothetische Patient ist für all seine Belange selbst verantwortlich und darf alles selbst regeln.
Müssen die Eltern sie abholen oder muss sie im Krankenhaus so lange liegen bleiben bis sie wieder normal ist!
MÜSSEN tun die Eltern das definitiv nicht, nur auf Wunsch des Patienten, eben weil er volljährig ist. "Normal"? Habe ich in diesem Kontext auch noch nie gehört.
Wer zahlt für die Kosten, die die Eltern in Kauf nehmen müssen, um die Person vom Krankenhaus abzuholen, z. B. mit dem Zug?
Wieso "Eltern"? Bei einem volljährigen Patienten sind die Eltern raus aus der Verantwortung. Wenn der Patient in ein heimatnahes Krankenhaus verlegt wird, wird das in aller Regel mit einem Krankentransport gemacht. Bei einer Entlassung ist der Patient selbst verantwortlich oder bekommt, bei medizinischer Notwendigkeit, einen Krankentransport verordnet.
Wenn erwachsene Menschen im Krankenhaus aufgenommen werden, werden sie zwar nach einer Kontaktperson gefragt, sind aber keinesfalls verpflichtet, diese anzugeben. Ergo weiß in einem solchen Fall niemand, wer die Eltern sind.
Die Schule wird ja wohl darauf achten, dass die Schüler krankenversichert sind. Selbstverständlich leistet hier die Krankenkasse die notwendigen Kosten.
Die Pflichtversicherung der Schüler - z.B. in Berlin die Feuersozietät ...
Was daran "logisch" sein soll, weiß ich zwar nicht, aber dass das die Eltern tragen müssen (bei einem volljährigen Menschen), ist absolut unlogisch und reiner Unsinn. Das trägt der Patient entweder selber oder es wird, bei Notwendigkeit, ein Krankentransport verordnet.