Könnte man theoretisch einen Arzt verklagen?
Wenn er während einer Weisheitszahn OP den Nerv durchtrennt, wodurch das ganze Gesicht oder der Mund lebenslang taub/gelähmt werden, was eigentlich meines Erachtens auch schon ein triftiger Grund für das Verlassen dieses Leben sei.
8 Antworten
wodurch das ganze Gesicht oder der Mund lebenslang taub/gelähmt werden
Das ganze Gesicht/Mund wird nicht taub, wenn, dann "nur" eine Hälfte. Das passiert so gut wie nie, dass ein Leben lang eine Gesichtshälfte taub ist. Ich kenne nicht einen Fall. Ich kenne nur Fälle - und das sind sehr viele - wo der Nerv sich wieder regeneriert/zusammengewachsen ist.
was eigentlich meines Erachtens auch schon ein triftiger Grund für das Verlassen dieses Leben sei.
Quatsch. Diese Taubheit ist alles andere als angenehm, aber kein Grund - wie Du es formulierst - das Leben zu verlassen. Was soll denn da erst ein querschnittgelähmter Mensch sagen?
Könnte man theoretisch einen Arzt verklagen?
Nein.
Du bist vor der OP darüber aufgeklärt worden, dass das passieren kann, was Du dann auch noch unterschrieben hast. Immerhin ist das in der Tat möglich und kein Arztfehler.
Klar, theoretisch kannst du...... aber du hast ja sicherlich den Aufklärungsbogen unterschrieben, dass immer etwas passieren kann...? Schau vorher mal nach, welche Eventualitäten da aufgeführt sind..
Zudem ist es schwer gegen die Herren Doktoren anzukommen, zumindest braucht man dazu einen langen Atem, gute Anwälte, viel Geld und Nerven.... Alles Gute!
Theoretisch schon, in der Realität sehr schwer. Zum einen wird man aufgeklärt und unterschreibt dad I.d.R. und Nervenschäden sind z.B. bei OPs oft in der Liste der Risiken dabei. Es müsste also z.B. ein echter Kunstfehler vorliegen, bei dem der Arzt wirkliche grobe Fehler gemacht hat, die per das "kann halt mal passieren" hinausgehen.
Zum anderen ist es sehr sehr schwer und da spreche ich aus Erfahrung. Ich bin nämlich gegen einen Arzt vorgegangen. (In meinem Fall quasi unbehandelt mit inkompletter Lähmung(konnte bis Hals aufwärts nix bewegen) und eigentlich gegebener Intubierungsnotwendigkeit vom Arzt liegen gelassen worden mit der Behauptung, dass ich simulieren würde.
Naja.... bin mit einem Rechtsanwalt vor die Schiedsstelle der Ärztekammer, denn die ist kostenlos (im Gegensatz zum Rechtsanwalt und nein Beratungsschein ist da keine Option und Prozesskostenhilfe käme wenn überhaupt erst viel später). Das Gutachten dort ist kostenlos und erfolgte nach Aktenlage. Meine Reha hatte mich vorgewarnt (zum Glück) denn wie sagt man so schön "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Unter anderem wurde mir zum Verhängnis, dass ich in folge des Erlebten in der neurologischen Reha 30 min pro Woche! Krankheitsbewältigung hatte. Das würde ja zeigen, dass ich psychisch krank wäre.
Wäre ich dagegen auch vorgegangen, hätte ich ein privates GA zahlen müssen. Die jetzt folgenden Kosten hätten bei rund 5000 Euro gelegen, Ende ungewiss, weitere darauf folgende Kosten...ungewiss.
Vorfall war 2018, 2021 habe ich beschlossen es abzubrechen.
Deshalb wirst Du vor der OP über die Risiken aufgeklärt und unterschreibst die Einwilligung dazu!
Vor jeder OP hat man erst ein Aufklärungsgespräch und ohne Deine schriftl. Einwilligung gibt´s keine OP!
Wenn dieses Aufklärungsgespräch nicht stattgefunden ist und keine Unterschrift vorliegt, stehen die Chancen für eine Klage natürlich besser dar.
Sowas dürfte wohl so gut wie garnicht vorkommen!
Im Krankenhaus wahrscheinlich nicht. In kleinen Praxen kann das durchaus mal vorkommen.
Hatte mal eine Hausärztin, die dann wegen Verfehlungen ins Gefängnis musste und ihre Zulassung verloren hat. Da ging es hauptsächlich um Steuern, aber da wurden Dinge angerechnet, die nie umgesetzt wurden.
Das hat dann aber nur auf´m Papier stattgefunden und nicht am Patienten!
Eine Unterschrift erfolgt auch auf dem Papier.
Ich meine die Machenschaften der Ärztin!
Ich will damit sagen, da wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Und dann ist auch nicht auszuschließen, dass kleinere Operationen ohne Aufklärung und Unterschrift durchgeführt werden.
Wie gesagt, im Krankenhaus eher unwahrscheinlich. Bei einem schlampigen Arzt möchte ich das nicht ausschließen.
Man soll nie nie sagen,. aber die Ärzte werden sich hüten, denn das dient ja ihrer eigenen Absicherung!
Wie ich sagte: „wenn“ das Aufklärungsgespräch nicht stattgefunden hat und keine Einwilligung per Unterschrift vorliegt, hat man bei einer Klage eine gute Chance. Wenn.
man erkundigt sich über Risiko vor eine OP
Idealerweise...
Manche Leute haben aber ein Urvertrauen in Ärzte und gehen davon aus, dass diese sie über Risiken von alleine aufklären.
und wenn ich nicht/genug aufgeklärt werde dann hab ich auch ein Mund um Fragen stellen
leider
Ja, kann man.
Solche Kunstfehlerklagen gibt es ständig.
Das Gericht klärt dann, ob der Arzt geschludert hat oder ob es einfach nur Pech war.
Wenn es denn ein Kunstfehler wäre, ist es aber nicht.
Achso also unterschreibt man vor der OP?