Konsequenzen fehlende Angaben pkv?

4 Antworten

Hallo,

ja, das kann Probleme geben:

  • das Versicherungsunternehmen beendet den Versicherungsvertrag
  • es erhebt einen Risikozuschlag
  • alle Behandlungen in diesem Bereich sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen

https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-5272253/

Ggf. sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktiert werden (es entstehen Kosten!).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schon alleine, dass der Zahnarzt dir das "empfohlen" hat, ist relevant, für die Gesundheitsfragen. Und EINE Falschaussage macht den gesamten Fragebogen im Schadensfall ungültig/angreifbar. Da wirst du Probleme bekommen, wenn du einmal eine teure Operation zu beantragen hast.

Selbstverständlich hat das Konsequenzen.

Du hast vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen.

Was würdest Du machen, wenn du Nike Schuhe bestellst und Romika Schuhe geliefert werden?

Richtig, vom Vertrag zurück treten, oder einen Teil des Kaufpreis zurück verlangen.

gleiches darf die Krankenversicherung im Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Vom Vertrag zurück treten, oder Mehrbeitrag (auch rückwirkend) verlangen.

Im Fall des Rücktritt sind auch die eingezahlten Beiträge weg.

Da Versicherung ist grundsätzlich auf gegenseitiges Vertrauen begründet und Du dieses Vertrauen missbraucht hast, fehlt die Grundlage für weitere Zusammenarbeit. Wer weiß aus Sicht der Versicherung, was da noch alles falsch angegeben wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mary96145 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 09:38

Mir war nicht bewusst, dass die Schiene unter eine Kieferorthopädische Behandlung fällt und da ich sie nicht wollte habe ich sie leider auch nicht angegeben.

Was könnte mir denn im schlimmsten Fall drohen?

verreisterNutzer  27.02.2021, 10:10
@Mary96145

Die Frage im Antrag lautet sinngemäß :

Sind Sie in Behandlung oder wurde eine Behandlung angeraten?

Diese Frage hast du nachweislich bewusst falsch beantwortet. Da du extra deshalb nochmal beim Zahnarzt warst, kannst du auch nicht behaupten fahrlässig gehandelt zu haben.

Die Konsequenzen habe ich beschrieben.

Rauswurf oder rückwirkender Risikozzschlag, sowie Leistungsverweigerung und offenlegen der gesamten Patientenkarteikarte/n aller infrage kommender Ärzte. (Hausarzt, Gynäkologe, Zahnarzt und Augenarzt)

DerHans  27.02.2021, 19:10
@Mary96145

Was dir klar war, interessiert den Versicherer nicht. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, führt zur Leistungsverweigerung und Rücktritt.

Du hast damit eine vorvertragliche Anzeigepflicht begangen. Wenn die Glück hast bekommst du nur einen deftigen Risikozuschlag. Wenn du Pech hast bekommst Du eine Kündigung.
In letzten Fall wird es schwer eine neue und gute Kasse zu finden und wenn, auf jeden Fall mit Zuschlag.
Du hast damit keinen Gefallen getan!

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