Konsequenzen fehlende Angaben pkv?
Ich musste mich aufgrund meiner Ausbildung privat versichern. Kurz vor Versicherungsbeginn war ich nach über 3 Jahren wieder beim Zahnarzt um den Status meiner Zähne bei den Gesundheitsfragen angeben zu können. Dabei wurde mir die Entfernung der Weisheitszähne und eine Aufbissschiene empfohlen. Beides habe ich abgelehnt und dementsprechend auch nicht bei den Fragen der pkv angegeben. Nun brauchte ich doch eine Aufbissschiene und die Krankenkasse will jetzt sämtliche Zahnarztunterlagen.
Kann mir das nicht angeben der Empfehlung der Schiene vor Versicherungsbeginn Probleme bereiten?
4 Antworten
Hallo,
ja, das kann Probleme geben:
- das Versicherungsunternehmen beendet den Versicherungsvertrag
- es erhebt einen Risikozuschlag
- alle Behandlungen in diesem Bereich sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen
https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-5272253/
Ggf. sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktiert werden (es entstehen Kosten!).
Gruß
RHW
Schon alleine, dass der Zahnarzt dir das "empfohlen" hat, ist relevant, für die Gesundheitsfragen. Und EINE Falschaussage macht den gesamten Fragebogen im Schadensfall ungültig/angreifbar. Da wirst du Probleme bekommen, wenn du einmal eine teure Operation zu beantragen hast.
Selbstverständlich hat das Konsequenzen.
Du hast vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen.
Was würdest Du machen, wenn du Nike Schuhe bestellst und Romika Schuhe geliefert werden?
Richtig, vom Vertrag zurück treten, oder einen Teil des Kaufpreis zurück verlangen.
gleiches darf die Krankenversicherung im Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Vom Vertrag zurück treten, oder Mehrbeitrag (auch rückwirkend) verlangen.
Im Fall des Rücktritt sind auch die eingezahlten Beiträge weg.
Da Versicherung ist grundsätzlich auf gegenseitiges Vertrauen begründet und Du dieses Vertrauen missbraucht hast, fehlt die Grundlage für weitere Zusammenarbeit. Wer weiß aus Sicht der Versicherung, was da noch alles falsch angegeben wurde.
Die Frage im Antrag lautet sinngemäß :
Sind Sie in Behandlung oder wurde eine Behandlung angeraten?
Diese Frage hast du nachweislich bewusst falsch beantwortet. Da du extra deshalb nochmal beim Zahnarzt warst, kannst du auch nicht behaupten fahrlässig gehandelt zu haben.
Die Konsequenzen habe ich beschrieben.
Rauswurf oder rückwirkender Risikozzschlag, sowie Leistungsverweigerung und offenlegen der gesamten Patientenkarteikarte/n aller infrage kommender Ärzte. (Hausarzt, Gynäkologe, Zahnarzt und Augenarzt)
Was dir klar war, interessiert den Versicherer nicht. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, führt zur Leistungsverweigerung und Rücktritt.
Du hast damit eine vorvertragliche Anzeigepflicht begangen. Wenn die Glück hast bekommst du nur einen deftigen Risikozuschlag. Wenn du Pech hast bekommst Du eine Kündigung.
In letzten Fall wird es schwer eine neue und gute Kasse zu finden und wenn, auf jeden Fall mit Zuschlag.
Du hast damit keinen Gefallen getan!
Mir war nicht bewusst, dass die Schiene unter eine Kieferorthopädische Behandlung fällt und da ich sie nicht wollte habe ich sie leider auch nicht angegeben.
Was könnte mir denn im schlimmsten Fall drohen?