Private Krankenversicherung-Raucher
Wie viel kostet eine private Krankenversicherung durchschnittlich mehr, wenn man Raucher ist? Bzw. ist das überhaupt von Belang?
8 Antworten
Hallo,
entscheidend ist, ob im Versicherungsantrag für den jeweiligen Tarif gefragt wird, ob man Raucher ist. Wenn die Frage nicht gestellt wird, gibt es auch keine Beitragsunterschiede.
Wenn die Frage gestellt wird, richtet sich der Beitragsunterschied nach den versicherungsmathematischen Unterlagen der betreffenden Versicherungsgesellschaft. Die Einzelheiten werden (üblicherweise) als Betriebsgeheimnisse behandelt.
Einzelheiten zu den Gesundheitsfragen:
https://www.test.de/Gesundheitsfragen-Was-Sie-der-Versicherung-sagen-muessen-4648167-4648172/
Gruß
RHW
wird beim Thema PKV nicht gefragt (nur LV / BU)
Das ist abhängig vom Versicherer. Es gibt eine individuelle Kalkulation der Anbieter. wenn im Antrag danach gefragt wird ist es bei dem Versicherer relevat und wird deutlich damit einkalkuliert. In welcher Höhe ein Mehrbeitrag erhoben wird hängt dann sicher noch vom Alter und Tarif ab. Es gibt ja auch schon längere Zeit Bestrebungen das für solche Risikogruppen (Raucher oder auch Übergewichtige) deutlihc mehr Beitrag verlangt werden soll: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-18684/gesundheitsreform-fritz-beske-raucher-und-fettleibige-sollen-mehr-bezahlen_aid_520542.html
Derzeit wird nach Rauchen oder Nichtrauchen in keinem Antrag gefragt. Von daher ist es unerheblich, was den Preis angeht.
Alle anders lautenden Antworten sind völliger Quatsch!
Allerdings gibt es ein paar Gesellschaften und Tarife, bei denen man einen Rabatt oder einen Bonus bekommt, wenn man Nichtraucher ist (z.T. in Verbindung mit weiteren Bedingungen).
kostet nicht mehr, zumindest nicht beim Thema PKV (anders sieht es im Bereich Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus, da wird das üblicherweise im Antrag abgefragt und bewertet - bei PKV wird das nicht gefragt)
Das kann jede Versicherung individuell festlegen. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Pauschal kann man da gar nichts sagen. Was wäre wenn du im Antrag angibst, du bist Nichtraucher und eine Woche später fängst du dann doch an zu rauchen?
Dann wäre entscheidend, ob er vor oder nach Policierung oder Annahmeerklärung mit Rauchen anfängt. Genauso wie bei jeder anderen Frage im Antrag auch ;)
Da es aber eine solche Gesundheitsfrage nirgends gibt, ist das nicht mal Theorie.