Kostenübernahme schwangerschaftsabbruch?
Hallo, ich werd am Montag den antrag auf kostenübernahme für den abbruch stellen.
Nun meine Frage, ich bin aktuell im 2. Jahr der Elternzeit, unbezahlt. Da wir keinen Kitaplatz hatten der uns auch zugesagt hat, hab ich mich entschieden noch ein Jahr zuhause zu bleiben. Allerdings bekomme ich kein Geld,außer das Kindergeld.
Daher kann ich kein Einkommensnachweis vorzeigen...wie soll ich das dann vorweisen?
7 Antworten
Schau z.B. mal hier:
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/flyer_kostenuebernahme_2016_web.pdf
Wenn du kein Einkommen hast, kannst du auch nichts nachweisen.
Nehme aktuelle Kontoauszüge und die Bescheide über Elternzeit und Kindergeld mit.
Alles Gute für dich!
Zu deiner Elternzeit wird es ja einen Elterngeldbescheid geben, der ein Enddatum hat.
In dem Fall werden die Kosten übernommen, denn du hast aktuell keine Einkünfte (Kindergeld ist kein Einkommen). Nachweisen kannst du das mit der Bescheinigung über die Elternzeit - die im übrigen auch bei deiner Krankenkasse gemeldet worden sein müsste.
Bei der Einkommensprüfung wird nur die schwangere Frau berücksichtigt - egal, ob sie mit jemandem zusammen lebt. Es wird allerdings nach kurzfristig verwertbarem Vermögen gefragt.
Nein, das Vermögen ist egal.
Dann bekommst du die Kostenzusage - falls du kein kurzfristig verwertbares Vermögen hast.Das Einkommen deines Mannes spielt keine Rolle - nur dein eigenes.
Okay und wie muss ich das nachweisen? Oder reicht es wenn ich es so erkläre? Weil ich ja eben echt nichts nachweisen kann aber die KK müsste ja auch sehen ob ich arbeitlich oder ALG mäßig irgendwo gemeldet bin oder nicht
Es reicht, wenn du es erklärst. dafür unterschreibst du in der Geschäftsstelle deiner Krankenkasse einen Antrag und bestätigst die Angaben mit deiner Unterschrift. Dann bekommst du direkt einen Abrechnungsschein für den Arzt mit, der den Eingriff vornimmt.
Ich danke dir für die Infos!
Alles Gute!
Hallo
Wenn Du kein Einkommen hast, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Einige Kassen verlangen keinen Nachweis.
Freundlichen Gruss
tm
Daher kann ich kein Einkommensnachweis vorzeigen.
Wenn Du kein Einkommen erzielst. kann Du dies logischerweise nicht nachweisen.
Dann muss der Kindvater Dich "unterhalten". Reicht dessen Einkommen ( nach den Vorgaben des JC ) nicht aus, dann könnt Ihr Antrag auf ergänzende Leistungen nach SGB II / Hartzz IV oder Wohngeld stellen oder zusätzlich Kinderzuschlag bentragen.
Sie möchte einen Antrag auf Kostenübernahme der Abtreibung stellen.
Naja ich hatte ein Jahr die normale Elternzeit und dann aufgrund von fehlendem Kitaplatz die verlängerung. Da aber mein Job das nicht als tragbar fand haben wir den Arbeitsvertrag aufgelöst und somit bin ich bis die Kinder in die Kita gehen noch zuhause mit Kindergeld, bei meinem mann versichert und keine Hilfen oder Einkommen. Außer das Kindergeld