Muss ich den Rettungswagen, bei Leerfahrt, bezahlen?
Hallo,
ich hatte am Samstag-Morgen den Eindruck man hat mir etwas ins Glas getan. Ich stande absolut neben mir und aus dem Nichts wollten mir 2 Leute helfen und mit mir nach draußen gehen...Zum Glück hat ein Kumpel das mitbekommen..Ich habe im Anschluss in Panik einen RTW gerufen, weil ich mir nach wie vor absolut sicher bin, das etwas nicht stimmte...Bis zum Anruf verging allerdings etwas an Zeit, sodass ich beim letztendlichen Eintreffen des RTW wieder "normal" war. Ich bin somit nicht ins Krankenhaus gefahren. Der RTW ist wieder gefahren. Muss ich nun die 400 EUR (Das steht in der Gebührenordnung der Stadt) tragen?! Im Augenblick des Anrufes wusste ich mir wirklich nicht mehr anders zu helfen...
9 Antworten
Hi,
Muss ich nun die 400 EUR (Das steht in der Gebührenordnung der Stadt) tragen?!
Nein - abgerechnet wird im Rettungsdienst und Krankentransport lediglich die Transportleistung, diese wurde nicht erbracht.
Eine Fehlfahrt wird durch den Rettungsdienstträger (kreisfreie Stadt oder Landkreis) pauschal der Rettungsdienstorganisation erstattet, d.h. weder der Versichterte noch die Krankenkasse muss zahlen.
Lediglich bei einer mutwilligen Fehlalarmierung können die Kosten in Rechnung gestellt werden (zusätzlich zur Strafanzeige nach § 145 StGB) - dies war hier jedoch nicht der Fall.
Fazit: Du musst nichts zahlen, alles gut.
LG
Gerne! Danke für den Stern!
Danke für alle Antworten. 14 Tage später ist immernoch keine Rechnung gekommen. Ich gehe davon aus, dass auch keine mehr kommt ;)
Die Gebühren beziehen sich auf einen Transport mit dem Rettungswagen. Da du nicht mitgefahren bist, musst du auch nix zahlen. Nur bei böswilliger Alarmierung kann man dir das in Rechnung stellen. Nicht bei Irrtum.
Das beruhigt mich, vielen Dank.
Notfallrettung ist Teil der Leistungen der Krankenkasse, dem Versicherten wird nur ein Eigenanteil von 10 Euro berechnet. In der Regel, wird der Transport abgerechnet und nicht die medizinischen Leistungen, sodass es bei nicht erfolgtem Transport auch kein Geld von der Krankenkasse gibt, deshalb musstest du wahrscheinlich auch keine Krankenkasse als Kostenträger angeben.
Das hieße aber doch, man würde die Kosten voll mit mir persönlich abrechnen ?!
Nein, du wirst nichts zahlen müssen, ausser 10 Euro Selbstanteil, ob du nun untersucht worden bist oder nicht. Du als Laie konntest schon Mal garnicht abwägen, wie ernst es um dich steht
Nein, weil du keinen Transport hattest und wie gesagt allermeist dieser und nicht die Behandlung abgerechnet wird. Was ich meinte ist, das der Rettungsdienstträger bei nicht erfolgtem Transport daher kein Geld bekommt, ist für ihn also ein Minusgeschäft ohne Transport.
Der Rettungswagen ist aber gekommen, dies wurde vom Rettungsdienst so entschieden, weil er es für nötig erachtete. Nur wenn jemand eine Not vorgaukelt oder sich einen Spass damit erlaubt, muss selber zahlen. Sie werden dich anschreiben und du musst evtl. nur noch deine Versichertenkarte vorlegen
Danke =)