Arbeitsunfall anerkannt, aber Verletzungsfolgen abgelehnt
Hatte im Frühjahr 2010 einen Arbeitsunfall, habe mir beim herabsteigen von einem Absatz das Knie verdreht, dabei spürte ich, wie sich im Knie etwas "zerlegt" hat.
Ich war am gleichen Tag beim Durchgangsarzt, der eine Patellaluxuation diagnostizierte. Ich war dann eine Woche krank geschrieben. und in den folgenden 4 Wochen mehrfach beim D-Arzt in der Sprechstunde.
Beim 4. Besuch eröffnete man mir plotzlich das es kein Arbeitsunfall sei, weil ich ja nicht aufs Knie gefallen bin und ich solle entweder privat bezahlen oder mir einen anderen Arzt suchen, der mich auf Kassenkosten behandelt.
Dies habe ich dann auch getan und nach einigen Wochen einen Termin beim Orthopäden bekommen. Es folgten mehrer Untersuchungen, MRT etc. und im Juli wurde ich dann operiert und der Innenmeniskus wurde entfernt. Die Aussage des Operateurs war hinterher: er war total zerfetzt.
Ich bekam dann im August, mitten in der Gesundungsphase Post von der Berufsgenossenschaft. In diesem Bescheid wurde mein Arbeitsunfall abgelehnt und die Krankenkasse ist zahlungspflichtig.
Als dummer Normalo nimmt man so einen Bescheid hin.
Im Frühjahr 2011 legte ich dann nach vielen Internetrecherchen Widerspruch gegen diesen Beschid ein und dies wurde auch nach SGB anerkannt, von wegen unrichtiger negativer Bescheid.
Man prüfte wieder und ich bekam erneut die Aussage es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Gegen diesen Bescheid legte ich erneut Widerspruch ein, u.a mit der Begründung Fehldiagnose des D-Arztes und mit der Frage, ob die D-Ärzte angewiesen sind Arbeitsunfälle abzulehnen.
Und nun: plötzlich wird der Arrbeitsunfall anerkannt! Allerdings nur die erst Woche Krankschreibung. Die Verletzung, als der kaputte Meniskus wird nicht als Unfallfolge anerkannt, weil ja dieser erst 4 Monate später bei der OP diagnostiziert wurde.
Ich bin ratlos: ein anerkannter Arbeitsunfall, aber die Verletzung wird abgelehnt.
Wie schaff ich es, das der Meniskusschaden anerkannt wird??
Welche MdE müsste hier vorliegen?
5 Antworten
Meniskusschäden sind oft schon Vorschäden. Also der Meniskus ist schon angegriffen zum Zeitpunkt des Unfalls. Dann kann nur der akute Schaden anerkannt werden, der direkt durch den Unfall entstanden ist. Es wird schwer sein da eine Anerkennung zu erreichen. Zumal Du Dir auch beim absteigen von einem Absatz auf der Straße oder einem Treppenabsatz diesen Schaden zuziehen hättest können. Anders wäre es wenn Du von einer Maschine gestiegen wärst, normalerweise hat man keine Maschinen mit denen man produziert in der Wohnung. Weißt Du, der Paragraf zum Unfall hat nur ein paar Zeilen und die Erläuterungen dazu sind zig Seiten.
80% der Verunfallten mit einem Arbeitsunfall werden abgelehnt. Zuerst die Frage nach der Berufsgenossenschaft: Mittglied aus der Pflicht? Ich war selbständig und pflichtversichert, hatte einen Arbeitsunfall mit Abriss der Supraspinatussehne rechter Arm. Es wurden 5 Gutachten von der BG erstellen lassen dann kam die Rente mit 20%. Nach 4 Jahren habe ich Verschlimmerungsantrag gestellt. Ein erneustes Gutachten von einem Arzt dem die Zulassung entzogen wurde, der nur noch für die BG arbeitet stellt jetzt fest, der Unfallmeschanismuss war nicht geeignet ein solches Unfallereigniss herbei zu führen. Mann hat die Rente sofort eingefroren. Ich suche Gleichgesinnte um eine Sammelklage die Aussicht auf Erfolg hat zu starten, dann sind die Kosten nicht so hoch.
Es wird bei dir so sein, dass die BG die Verdrehung des Kies als Arbeitsunfall anerkannt hat aber darüber Hinaus, sagt dass das Ereignis keinerlei Gesundheitsschäden verursacht hat.
Der Meniskusschaden wird sicherlich nicht anerkannt, da diese Verletzung meist auf vorschäden zurückzuführen ist.
Aber wenn du in Widerspruch gehen willst du das ruhig das, aber sucht dir möglichst einen Kompetten Anwalt der sich im UV recht auskennt
Hallo,
Ich habe deine Schilderung leider erst heute gelesen. Da ich auch einmal solche Probleme mit der BG hatte, als ich vor einem Jahr selber einen Arbeitsunfall hatte.
Ich hoffe es geht dir mittlerweile besser.
Einen Rat kann ich dir geben: Such dir professionelle Hilfe. Damals wusste ich nicht woran ich bin und wie ich mich zu verhalten habe. Besonders wenn man als einzelner gegen die große Berufsgenossenschaft kämpfen will.
Damals habe ich lange das Internet durchsucht und bin letztlich auf eine Firma gestoßen, die sich für Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft engagiert und sich mit Arbeits- und Wegeunfällen beschäftigt. Google mal nach Juvato. Das ist ein Expertennetzwerk, die sich auf die gesetzlichen Unfallversicherungen spezialisiert hat.
Als ich mich bei denen gemeldet habe, haben sie mir gleich eine kostenlose Erstprüfung angeboten. Ich schilderte denen meinen Fall und sie haben sich super für mich eingesetzt.
War sehr zufrieden mit denen. Schau einfach mal bei denen auf der Homepage vorbei.
Hab das auch einem Freund weiterempfohlen.
Versuche das mal. Fragen kostet ja nix. 😉Wünsche euch alles Gute.
Such Dir einen Anwalt,alleine kommst da nicht gegen an und nein es gibt keine Anweisung,jedenfalls keine offizielle,wenn du verstehst.
"Als dummer Normalo nimmt man so einen Bescheid hin." ^^ -- Leider wahr,du hast viel zu lange gewartet und egal was,erstmal widersprechen ist immer richtig, ausser was zu deinen Gunsten ist natürlich ;O)
Hol dir die Aussagen,in Bezug auf die Verletzung, des weiterbehandelnden Arztes schriflich und verklag den D-Arzt gleich noch mit auf Fehldiagnose und Schmerzensgeld. ;O) Sag ihm aber nicht wofür du es brauchst,denn eine Krähe......