Krankenhauszuzahlung ins neue Jahr?

8 Antworten

Nein, Du zahlst für maximal 28 Tage je Klinikaufenthalt, völlig unabhängig von Quartal oder Kalenderjahr. Mit anderen Worten, die 28 Tage beginnen nicht am 1.1.2011 neu...

InaLuise  11.01.2011, 15:48

Die 28 Tage beginnen nicht am 1.1. neu, wenn man schon im Dezember in der Klinik war. Das war schon richtig.

Siehe weiter unten, da hab ich's noch mal erläutert.

LondonerNebel  25.11.2010, 11:01

Sorry! Ich habe mich geirrt bzw. die Klinik, in der ich damals lag. Die haben tatsächlich nur 28 Tage berechnet, obwohl es insgesamt 42 waren und davon 19 im neuen Jahr. Gut für mich...

Du musst für jedes Kalenderjahr 28 Tage zuzahlen. D. h. am 01.01.2011 beginnt ein neues Kalenderjahr. Also wird auch da wieder die Zuzahlung erneut fällig.

Nein, da Ihr Sohn ohne Unterbrechung im Krankenhaus bleibt. Diese Zahlung hat dann nichts mit dem Quartalswechsel zu tun, sondern immer nur mit der Aufnahme ins Krankenhaus, selbst wenn der Krankenhausaufenthalt ein Jahr dauern würde ist der Betrag nur einmal zu entrichten.

Wenn der Klinikaufenthalt jahreswechselübergreifend stattfindet, wird die Zuzahlung nur 1 x fällig, und zwar für das Vorjahr, hier 2010.

Beispiel: Klinikaufenthalt vom 1.12.2010 - 15.1.2011 Zuzahlung: max. 28 Tage

Dasselbe gilt auch, wenn jemand zuerst im Krankenhaus liegt und von dort aus direkt in die Reha-Klinik wechselt. Er hat eine Zuzahlung für max. 28 Tage zu leisten.

Ich habe es gerade recherchiert und auch in der Klinik nur den entsprechenden Eigenanteil bezahlt.

Ja, ab den 01.01. müssen Sie erneut für 28 Tg.zahlen. Sie können sich aber einen großen Teil des Geldes von der Krankenkasse zurückholen. Am besten Sie rufen dort einmal an. Fragen Sie nach einem Antrag auf teilweise Erstattung von Zahlungen. Die Krankenkasse wird Ihnen einen Antrag zuschicken, den Sie ausfüllen müssen. Das geht aber erst,wenn Sie die Krankenhauskosten schon bezahlt haben,denn Sie müssen die Rechnung mit einreichen.

Goldfinger72  25.11.2010, 15:21

Man sollte beachten, dass eine Krankenkasse "nicht einfach so" etwas zurückerstattet, sondern lediglich dann, wenn eine unzumutbare Belastung vorliegt. Und das ist dann der Fall, wenn die jährlichen Zuzahlungen 2 % der Bruttoeinkünfte (bzw. 1% bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung) übersteigen.

DerHans  25.11.2010, 12:31

Wenn die Zumutbarkeitsgrenze für Zuzahlungen überschritten wird, wird auf Antrag die Zuzahlung für das laufende Jahr befreit. Bereits zuviel gezahlte Beträge werden in der Tat erstattet.

LondonerNebel  25.11.2010, 10:53

Das ist falsch! Dauert ein Klinikaufenthalt über den Jahreswechsel hinaus, werden die 28 Tage weitergezählt.

LondonerNebel  25.11.2010, 11:01
@Soucier

Sorry! Ich habe mich geirrt bzw. die Klinik, in der ich damals lag. Die haben tatsächlich nur 28 Tage berechnet, obwohl es insgesamt 42 waren und davon 19 im neuen Jahr. Gut für mich...

Hunftsoll  25.11.2010, 10:51

Wieso sollte die Kasse das erstatten?

Soucier  25.11.2010, 10:56
@Hunftsoll

Sie erstattet nicht alles, aber einen großen Teil,bei mir jedenfalls.