Krankenkasse bei Komparsenauftritt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Krankenkasse meinte, da ich nun wieder auf meine Eltern versichert bin darf ich keinen Cent verdienen...

Ist natürlich totaler Unsinn - war wohl ein Praktikant, welcher diese falschen Aussagen gegeben hat :-((

Da bist du leider falsch informiert:

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Bei der kurzfristigen Beschäftigung könntest du z.B. unbegrenzt verdienen und deine Komparsenautritte verteilen auf max. 70 Arbeitstage im Kalendejahr: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fabi4850 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 23:47

Vielen Dank für diese präzise Antwort! Dieser sagte ferner noch falls ich während meines Schulaufenthaltes nur einen Cent verdienen sollte dann würde ich aus der Krankenkasse meiner Eltern entfernt werden und ich wäre ohne Versicherung. Dies würde dann bedeuten, dass ich mich einzeln versichern müsste, was Unsummen kostet. Dies wäre für jemanden wie mich ohne derzeitiges Einkommen natürlich fatal.

siola55  02.03.2022, 01:00
@fabi4850
...nur einen Cent verdienen sollte dann würde ich aus der Krankenkasse meiner Eltern entfernt werden und ich wäre ohne Versicherung...

Da wäre es doch viel angebrachter, diesen Mitarbeiter aus der Geschätsstelle entfernen zu lassen ;-)

Du kannst bis zu 470,-- Euro an Einkommen haben. Fraglich ist nur, ob jetzt bei dem Komparseneinsätzen nicht die Künstlersozialkasse greift. Du solltest nachfragen, grundsätzlich unterliegen darstellende Künstler der Versicherungspflicht in der KSK (Künstlersozialkasse).

Frag bei der Veermittlungsagentur nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  01.03.2022, 21:35

Du kannst bis zu 470,-- Euro an Einkommen haben...

und zusätzlich als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr unbegrenzt hinzuverdienen und bist trotzdem noch kostenlos über die Eltern familienversichert ;-)

siola55  01.03.2022, 21:13
Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK
Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

siola55  01.03.2022, 21:25
@siola55

Ich nehme gelegentlich Komparsen Jobs bei Serien an... widerspricht sich leider zu den Voraussetzungen zur KSK :-((

Als Angestellter bist du ja pflichtversichert. Nur wenn diese selbständige Tätigkeit "überwiegend" wäre, müsstest du deinen Status bei der Krankenkasse ändern.