Krankenkasse Zahlt nicht!

4 Antworten

Nein, ohne Anwalt nicht. Deine Sache ist schon voll im Laufen.

Die Kosten sind entstanden und die müssen von irgend jemand bezahlt werden.

Die Zahnärzte schwatzen einem alles mögliche auf. Stimmt meist nicht. Besonders immer wieder digitale Röntgenbilder zu einem Preis, da kann man eine Kamera kaufen. Für einen Zahnarzt ist alles medizinisch wichtig.

Kasse zahlt analog Bilder. Auf Film oder Digitalbilder werden zu einem Preis eines Analogbildes verrechnet. 3D - Bilder mit evtl. 100 Schichten, das bei einem Zahnarzt (hust, hüstel). Das muß man doch riechen, das das (dich) viel kostet.

Was ist die Streitsumme? 1000 Euro, oder 5000 Euro?

Scaver  05.05.2012, 15:43

So nicht ganz richtig. Auch die 3D Bilder werden von der Kasse übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und es mit den herkömmlichen Methoden nicht geht.

Diese Notwendigkeit muss aber der Patient/Versicherte gegenüber der Kasse nachweisen und das geht nur durch den Arzt (Attest).

Da es nun aber wirklich schon im Mahnverfahren ist gebe ich dir recht, dass er um einen Anwalt nicht mehr herum kommen wird (Ausnahme: siehe meine Antwort).

Wolfgang1901 
Beitragsersteller
 08.05.2012, 20:01
@Scaver

Jd Das wurde AUch Von einem Zahnchriogen Betätigt dar meine Nerven Im Kiefer in einem Normalen Röntgenbild nicht zu Erkennen SInd, ebenso sind die Nervenkannäle auf der Anderen Seite dies ist bols bei 15 % Der Weltbevölkerung so. Daher war das 3 D Röntgenbild Zwingend für die Op erforderlich.

Wolfgang1901 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 15:42

nach zahlung der ersten rate knapp 300 Euro Ohne Akutelle kosten

Tastoom  05.05.2012, 16:18
@Wolfgang1901

Du meinst 300 sind noch offen.

Gut, das ist auch Geld. Nicht besonders viel um einen Rechtsanwalt einzuschalten. Natürlich wird es dann evtl. teurer. also 300€ + xxx€.

Wenn er den Fall für dich löst, dann verbleiben nur xxx€ auf deiner Seite.

Das ist so eine Grenze, da würde ich mit murren un knurren zahlen. In Erinnerung bleibt, mal wieder zu blauäugig gewesen zu sein. Aber ein Ende bei 300€ zu finden anstatt bei 450€ ist auch eine Überlegung wert.

Wolfgang1901 
Beitragsersteller
 08.05.2012, 19:59
@Tastoom

Naja die 300 Euro + Anwaltskosten der ABZZR 59 € + Gerichtlicher Mahnbescheid (Und Bearbeitungsgebühr) 50 € + Verzugschaden (Forderung der ABZZR) 25 € Die 300 Euro sind Blos die Hauptforderung

In solchen Fällen ist es immer ratsam, Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Da wird eben behauptet die Unterlagen seien nicht eingegangen . Du kannst nicht überprüfen, ob das stimmt oder nicht.

Die wissen schon, wie sie ihre Mitglieder zu behandeln haben, wenn es darum geht, sich um Leistungen zu drücken, welche sie zahlen müssten. Hier aber ein Versäumnis des Patienten ausnutzen.

Oft kann man seine Ansprüche nur mit einem Anwalt durchsetzen, das ist eine Schande. Wenn es ums Kassieren der Beiträge geht, sind die hellwach.

Dein Deutsch ist eine absolute Katastrophe. Ich versuche aber dennoch, da durch zu steigen.

Wenn die AOK sagt, dass sie von die keine Unterlagen (Antrag, Attest) etc. erhalten haben, dann musst Du beweisen, dass Du diese eben doch eingereicht hast.

Entweder durch einen Nachweis beim Versand (z.B. Rückschein vom Einschreiben), einer Empfangsquittung oder einem Schreiben wo der Eingang bestätigt wurde. DU bist in der Beweispflicht.

Wenn Du dies nicht kannst, musst Du den Antrag noch mal stellen. Sollte dieser dann abgelehnt werden, kannst Du dir nur einen Anwalt nehmen der prüfen muss, ob die Ablehnung rechtsgültig ist.

Krankenkassen wollen und müssen sparen. Daher lehnen sie oft (und vor allem die AOK) erst mal vieles einfach ab, auch wenn sie wissen, dass sie das nicht dürfen. Gibt man sich damit zu frieden, haben sie gewonnen. Nur mit einem Anwalt kommt man da weiter.

Ist dein Einkommen zu gering, kannst Du einen Antrag auf Beratungs- und wenn notwendig auch auf Prozesskostenhilfe stellen. Den Antrag bekommst Du in der Regel direkt vom Anwalt, der diesen dann beim zuständigen Gericht einreicht. Wird der genehmigt, musst Du (erst mal) nur einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen und den Rest zahlt der Staat.

hast du es schriftlich von der AOK, dass sie es genehmigen und/bezahlen? wenn nicht, dann hast DU den Auftrag erteilt also bezahlst DU........

Wolfgang1901 
Beitragsersteller
 08.05.2012, 20:02

Nein Die AOK Behauptet Keine unterlagen zu haben.