krankenkassen nachzahlung legal?

7 Antworten

Hier fehlen wesentliche Angaben.

  • Wann genau hast du dich damals beim Arbetsamt abgemeldet, wann war die Abwesenheitszeit zuende und wann hast du die Tätigkeit wieder aufgenommen?

Die Abmeldung beim Arbeitsamt war insofern sinnlos, als die Pflichtversicherung auch während deiner Abwesenheit nicht ausgesetzt wurde; du hast nur die Beiträge nicht bezahlt. Seltsam ist allerdings, warum das deiner KK erst jetzt aufgefallen sein soll. War die KK, bei der du nach Rückkehr wieer Mitgliedsbeiträge gezahlt hast, dieselbe, die jetzt die Forderung stellt (also handelte es sich sowohl bei der alten wie bei der neuen KK um dieselbe KK)? Und wann genau hat dich diese Forderung erreicht - 2019 oder 2020?

Naja...in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung der Beiträge (grob gesagt).

Meldest du dich bei denen ab (Arbeitsamt), dann zahlen die die Beuiträge auch nicht mehr. Du hättest dich bei deiner Krankenkasse melden müssen, um das zu regeln.

Jetzt mach einen Termin bei deiner Krankenkasse aus und sprech mit denen darüber, wie ihr das handhaben wollt.

Langer Rede kurze Antwort:

ja, ist legal.

In BRD hat jeder eine KV zu haben, ggf. zahlt man den freiwilligen Pflichtbetrag.

Du hast geruht, Dich um nichts zu kümmern.. ‚nie Mahnungen‘ ist einerseits natürlich die Standardaussage in so einem Fall und andererseits ist es schon arg ignorant, das mit KV=Muss nicht zu wissen.

Nichtwissen (wollen) schützt vor Konsequenzen nicht.
Frag nach Ratenzahlung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in der Zeit kein Einkommen hattest, lässt sich die Forderung auch reduzieren. Da musst Du allerdings mal selber in die Pötte kommen.

Kassen lassen sich da nicht vera#, ggf. erwirken sie einen Titel und können die Forderung 30 Jahre lang vollstrecken.

Wahrscheinlich hast du dich nicht in DE abgemeldet, so dass die KK davon ausgehst, dass du durchgehend in DE warst und dich hättest versichert sein müssen.

Wie warst du im Ausland versichert? Wenn du eine Langzeit-Auslandsversicherung abgeschlossen hast, musst du das der KK nachweisen. Andernfalls bist du in der Beweispflicht, dass du nicht in DE warst.

Warum die Krankenkasse so lange geschlafen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Hast du nie Anschreiben bekommen?

Wenn nicht, kann die KK die Beiträge maximal für 4 Jahre rückwirkend fordern - das hast du richtig gelesen. Dann kann man sie nicht mehr fordern.

Es herrscht nunmal Krankenversicherungspflicht.

Verjährung 4 Jahre, da solltest du ganz gute Chancen haben.