krankenkassen nachzahlung legal?
Hallo miteinander,
ich habe folgende Frage, vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt oder weis weiter. Vor etwa 6 Jahren habe ich meinen Job gekündigt war dann noch knapp 2 Monate arbeitslos und habe dann für 8 Monate eine Rucksacktour durch die Welt gemacht. Vor dieser Tour mich auch beim Arbeitsamt abgemeldet und zog los. Ich kam zurück habe wieder zu arbeiten angefangen soweit so gut. Nun habe ich den Job gewechselt bzw mache gerade eine Umschulung und bekam daraufhin Post von der Krankenkasse ich hätte knapp 4000!!! Euro zu zahlen. Ich habe mich gefragt wie diese enorme Summe zustande kommt da ich ja nie irgendwie einmal nicht gezahlt hätte oder sonst was. Man sagte mir daraufhin das sei in diesen 8 Monaten gewesen. Die Summe wären knapp 1000 Euro plus dann Verzugs und Versäumniszins von ca 3000 Euro. Als ich dann fragte wieso man mir nicht ein einziges mal Post oder sonst etwas geschickt hat konnte man mir nicht eindeutig sagen wieso ich keine Post bekam nur das ich diese Summe nun zu zahlen hätte. Die Summe wäre hinfällig wenn ich mittels Abrechnungen beweisen könne das ich vor etwa 6 Jahren im Ausland (zu Fuss mit dem Rucksack..vor 6!!! Jahren ) war. ich habe natürlich keine Belege oder sonst was außer Fotos, diese zählen aber nicht sagte man mir. Auch auf meine Frage wieso man mir das nicht in den letzten 5 Jahren mitgeteilt hat das da noch etwas"offen" wäre bekam ich keine richtige Antwort zumal ich in diesen 5 Jahren also seit ich wieder hier bin ganz normal gearbeitet und jeden Monat auch meine Beiträge gezahlt habe. Sprich sie haben jeden Monat mein Geld kassiert aber mir verschwiegen das da noch etwas offen wäre und die Zinsen darauf weiterlaufen lassen. Ich habe ein wenig im Internet nach so etwas gesucht und dort nur etwas von verjährung(nach 4 jahren) gefunden. Daher meine Frage: Ist das denn legal das die Krankenkasse nach so ein langen Zeit Beträge fordert zumal ich in dieser Zeit nichteinmal in Deutschland war? Des weiteren haben sie 5 Jahre abkassiert aber komplett verschwiegen das da noch etwas wäre und nun kommen sie mit so einer Summe an Zinsen?! Das kann doch nicht legal sein.... bevor ich zu einem Rechtsanwalt gehe wollte ich mich hier erkundigen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. mfg
7 Antworten
Hier fehlen wesentliche Angaben.
- Wann genau hast du dich damals beim Arbetsamt abgemeldet, wann war die Abwesenheitszeit zuende und wann hast du die Tätigkeit wieder aufgenommen?
Die Abmeldung beim Arbeitsamt war insofern sinnlos, als die Pflichtversicherung auch während deiner Abwesenheit nicht ausgesetzt wurde; du hast nur die Beiträge nicht bezahlt. Seltsam ist allerdings, warum das deiner KK erst jetzt aufgefallen sein soll. War die KK, bei der du nach Rückkehr wieer Mitgliedsbeiträge gezahlt hast, dieselbe, die jetzt die Forderung stellt (also handelte es sich sowohl bei der alten wie bei der neuen KK um dieselbe KK)? Und wann genau hat dich diese Forderung erreicht - 2019 oder 2020?
Naja...in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung der Beiträge (grob gesagt).
Meldest du dich bei denen ab (Arbeitsamt), dann zahlen die die Beuiträge auch nicht mehr. Du hättest dich bei deiner Krankenkasse melden müssen, um das zu regeln.
Jetzt mach einen Termin bei deiner Krankenkasse aus und sprech mit denen darüber, wie ihr das handhaben wollt.
Langer Rede kurze Antwort:
ja, ist legal.
In BRD hat jeder eine KV zu haben, ggf. zahlt man den freiwilligen Pflichtbetrag.
Du hast geruht, Dich um nichts zu kümmern.. ‚nie Mahnungen‘ ist einerseits natürlich die Standardaussage in so einem Fall und andererseits ist es schon arg ignorant, das mit KV=Muss nicht zu wissen.
Nichtwissen (wollen) schützt vor Konsequenzen nicht.
Frag nach Ratenzahlung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in der Zeit kein Einkommen hattest, lässt sich die Forderung auch reduzieren. Da musst Du allerdings mal selber in die Pötte kommen.
Kassen lassen sich da nicht vera#, ggf. erwirken sie einen Titel und können die Forderung 30 Jahre lang vollstrecken.
Wahrscheinlich hast du dich nicht in DE abgemeldet, so dass die KK davon ausgehst, dass du durchgehend in DE warst und dich hättest versichert sein müssen.
Wie warst du im Ausland versichert? Wenn du eine Langzeit-Auslandsversicherung abgeschlossen hast, musst du das der KK nachweisen. Andernfalls bist du in der Beweispflicht, dass du nicht in DE warst.
Warum die Krankenkasse so lange geschlafen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Hast du nie Anschreiben bekommen?
Wenn nicht, kann die KK die Beiträge maximal für 4 Jahre rückwirkend fordern - das hast du richtig gelesen. Dann kann man sie nicht mehr fordern.
Es herrscht nunmal Krankenversicherungspflicht.
Verjährung 4 Jahre, da solltest du ganz gute Chancen haben.