Krankenhaus Tagegeld BG und DAK?

6 Antworten

Hallo,

wenn man stationär im Krankenhaus liegt und die Krankenkasse die Behandlung bezahlt, fallen für 28 Tage pro Kalenderjahr insgesamt 280 Euro Zuzahlung an. Die Krankenhauszeiten, die die BG gezahlt hat, spielen dabei keine Rolle. Wenn für das betreffende Kalenderjahr bereits Krankenhauszuzahlung geleistet wurde, werden diese Beträge auf die 280 Euro angerechnet.

Wegen der Zuzahlungsbefreiung mit der Krankenkasse sprechen. Ggf. bucht die Krankenkasse die 1% Belastungsgrenze vom Konto ab und es fallen keine weiteren Zuzahlungen für das Kalenderjahr an.

Am besten auch das Thema häusliche Krankenpflege ansprechen. Dabei sind die rechtliche Grundlage für die häusliche Krankenpflege und die Leistungen der Pflegeversicherung relevant. In den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr fällt auch bei der häuslichen Krankenpflege eine Zuzahlung an.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zahlen musst du es, denn es handelt sich um die Gesetzliche Zuzahlung. Wenn du damit und allen anderen Zuzahlungen (Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten...) zusammen deine Belastungsgrenze von 1% des Jahreseinkommens übersteigst, bekommst du auf Antrag den übersteigenden Teil erstattet.

Also sammle alle Zuzahlungsquittungen für das betreffende Jahr zusammen (Apothekenausdruck wird anerkannt) und reiche einen Antrag auf anteilige Erstattung nach § 62 SGB V ein.

Die Erstattung ist auch noch für 2018 möglich.

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Daggi1955 
Beitragsersteller
 05.01.2020, 19:33

Das habe ich getan, durch einen so dummen Fehler der Krankenkasse würde es abgelehnt, die haben statt 15.000 euro 50.000 Euro zu Grunde gelegt, selbstverständlich habe ich mich beschwert, es ist nichts passiert, schriftlich, mündlich, persönlich in der Geschäftsstelle bei mir in der Nähe. Ich war nachher so genervt, das ich das nicht mehr weiter verfolgt habe, eines ist mir aufgefallen , mir hat die Krankenkasse diverse Krankenhaus Aufenthalte nicht gerechnet. Ich werde morgen hinfahren und nachhaken.

okieh56  05.01.2020, 19:37
@Daggi1955

Hake auf jeden Fall nach. Nimm deine Rentenbescheide mit - am besten die Steuererklärung (falls du eine hast). Die Höhe des Krankengeldes ist ja gespeichert. Falls du vor dem Krankengeld noch Arbeitsentgelt erhalten hast, muss dies ebenfalls bei der Krankenkasse gemeldet worden sein.

Beachte, dass du beim Krankengeld nicht vom Netto ausgehen kannst, denn auch dort wird der Bruttobetrag angesetzt - ebenso wie bei der Rente und dem Arbeitseinkommen.

Liegt die Bescheinigung über die chronische Erkrankung vor?

Wenn es ein Fehler war, wird sich das schnell klären lassen.

Daggi1955 
Beitragsersteller
 05.01.2020, 19:51
@okieh56

Das hatte ich damals alles vorgelegt vor und nachdem Fehler, Zuzahlungen in der Apotheke usw. Was ich nicht verstehe, ich soll für 1.5 Monate den Pflegedienst bezahlen, gut er war bei mir aber 6 Monate, war in 5 verschiedenen Krankenhäusern, stationär, keine Zuzahlung, ich bin ziemlich verwirrt, werde das hoffentlich morgen alles klären.

okieh56  05.01.2020, 19:53
@Daggi1955

Ja, das kannst du nur mit der Krankenkasse klären. Wir kennen die Daten und Hintergründe nicht.

Viel Erfolg!

Du musst die Situation schon genauer schildern.

Ist die Hüft-OP wegen des Arbeitsunfalls oder einfach so, weil die gemacht werden muss unabhängig vom Arbeitsunfall?

Wenn die eh gemacht werden muss, dann ja, dann musst du das zahlen. Die 10€ sind auch die ganz normale Zuzahlung.

Da die BG aber sagt, dass das kein Arbeitsunfall war, musst du die 280€ vermutlich trotzdem zahlen.

Über den Arbeitsunfall schilderst du auch nichts genauers worauf man schließen könnte, ob nun Arbeitsunfall oder nicht.

Es handelt sich hier um die gesetzliche Zuzahlung die zu leisten ist. Ein Tag Krankenkhaus = 10,-- Euro Zuzahlung.

Wenn dein Einkommen gering ist, dann wende dich an deine Krankenkasse und bitte um die Befreiung von der Zuzahlung. Dann prüft deine Krankenkasse, wie hoch deine jährliche Belastungsgrenze ist. 1% vom Brutto kannst du grob schon mal selbst ausrechnen.

Nimm alle schon vorliegenden Zuzahlungsbelege von Apotheken etc. mit, die werden dann berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du zahlst der Krankenkasse für maximal 28 Tage im Jahr je 10 Euro für die Liegezeit im Krankenhaus. Das ist unabhängig von der Diagnose und Krankenkasse.

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