Krankenkasse will Geld, Staatsanwaltschaft, Schlägerei?

15 Antworten

Die Strafrechtliche Seite hat der Staatsanwalt gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro eingestellt.

Nun folgt die zivilrechtliche Forderung seitens der Krankenkasse - Kosten die nach Auffassug der KK durch Dich mit dieser Schlägerei verursacht wurden.

Und somit wirst Du die Sachumstände der KK schildern müssen - und im Falle X auch einen Anwalt einbeziehen müssen.

lachs4709  29.07.2018, 22:17

Redet doch keinen quatsch hier. Wenn es keine Verhandlung gibt, muss er nicht bezahlen. Dummes Gelaber geht mir auf die Nuss. Wenn ihr keine Ahnung habt, so schreibt einfach nicht. Die Schuld muss festgestellt und bewiesen sein. Die Bezahlung an die Staatsanwaltschaft stellt kein Schuldeingeständnis dar, hat er doch geschrieben. Warum glaubt ihr ihm nicht und labert hier nur rum?

Er muss garnix. Braucht nicht einmal auf Schreiben der KK antworten. Er braucht auch keinen RA.

wilees  30.07.2018, 00:35
@lachs4709

Ach wie super, dass Du ! der große Zampano bist und Du weißt, wie Du im Bedarfsfall vor Gericht die Forderung der KK, die sich vor Gericht anwaltlich vertreten läst, zurückweisen kannst.

Du hast vollkommen recht, weil die Unschuldsvermutung gilt fort: Auch wenn der Beschuldigte eine Geldauflage erfüllt, gilt er als unschuldig, weil er eben nicht als schuldig verurteilt wurde.

Nach Erfüllung der Auflage ist die Geschichte in aller Regel endgültig erledigt.

Da die Schuldfrage in der Regel nicht beantwortet wird, könnte ein gewisser „Geruch“ hängen bleiben. Diesen Geruch nehmen andere Zivil-, Arbeitsgerichts-, Disziplinar-, Verwaltungsgerichts- Verfahren oftmals auf: Warum zahlt er „freiwillig“, wenn er unschuldig ist?

https://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informationen/strafrecht/einstellung-gegen-auflage/

Dem stehen aber eindeutige Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 91, 1530; StV 96, 163) entgegen. Trotzdem ist das Vorurteil nicht aus der Welt zu schaffen.

Das alles wissen auch die Krankenkassen und versuchen es trotzdem ohne großen Aufwand hier Behandlungskosten erstattet zu verlangen. Du kannst also abwarten, ob die KK des Verletzten ihre vorgeblichen Ansprüche gerichtlich geltend macht. Dann mußt Du allerdings handeln, wenn Du der Meinung bist, die Ansprüche werden zu unrecht oder nicht in vollem Umfange zu recht geltend gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Richy95 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:56

Wow, so eine Antwort ist wirklich sehr hilfreich ich danke dir. Ich habe jetzt gerade schon einen Anwalt kontaktiert und habe bereits schon morgen ein Termin, dann wird sich denk ich mal einiges klären. Aber so wie du das hier schreibst klingt das sehr logisch und einleuchtend, so habe ich das auch vermutet.

lachs4709  29.07.2018, 22:14
@Richy95

Ich hätte mir keinen Anwalt genommen, er kostet nur Geld was du nicht wieder bekommst. Die Krankenkassen versuchen es nur und du hast leichtes Spiel. Es gilt hier. Umkehr der Beweislast. Solange nichts bewiesen ist, musst du nicht zahlen.

Du hast dich, warum auch immer, mit jemandem geprügelt, dieser hat Schaden genommen und brauchte ärztliche Behandlung oder war deswegen sogar im Krankenhaus.

Damit sind der Krankenkasse Kosten entstanden, die nicht entstanden wären, hättest du dich zurückgehalten.

Diese Kosten kann und darf sie vom Schädiger einfordern und fordert diese nun von dir.

Du solltest mit der KK deines "Gegners" Kontakt aufnehmen, eine Ratenzahlung vereinbaren und brav jeden Monat zahlen. Die KK sitzt am längeren Hebel, kann mit eigenem Vollstreckungsbeamten kommen und hat 30 Jahre Zeit, hinter dem Geld her zu sein.

Außerdem bekommst du einen Schufa- Eintrag, wenn du dich querstellst.

Finde mit der KK eine Lösung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Richy95 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 13:03

Klingt logisch, nur bedenkst du natürlich nicht das es keine Verhandlung gab, somit die Schuldfrage also außenvor steht. Die versuchen jetzt Geld von mir zu verlangen, nur weil ich mit der Staatsanwaltschaft diesen "Deal" eingegangen bin. Wäre mein Zeuge nicht umgezogen 800km entfernt von hier hätte ich nicht gezahlt und ich wäre zum Gericht, nur wollte ich mir und auch ihm den Stress ersparen.

sassenach4u  10.07.2018, 13:23
@Richy95

Die Schuldfrage ist hier unwichtig. Es gab 2 Personen, von denen eine geschädigt wurde durch die andere. WARUM ist irrelevant. Wenn DU nicht an dem Geschehen beteiligt warst, dann hättest du bei der Staatsanwaltschaft schon intervenieren müssen. Warst du derjenige, der den anderen geschlagen hat, bist du schadensersatzpflichtig gegenüber seiner Krankenkasse. Du könntest nur Gegenrede halten, wenn du es nicht warst. Der Geschädigte hat dich als den Ausführenden benannt und damit bist du dran.

Wenn du unbeteiligt gewesen wärest, hättest du ja den Prozeß entspannt entgegen sehen können, dann hättest du auch keine 400,-- Euro zahlen müssen und der Geschädigte wäre noch wegen Falschaussage dran gewesen.

sassenach4u  10.07.2018, 13:55
@sassenach4u

Hast du keine Haftpflichtversicherung? Die würde ggf. dafür aufkommen, klär das mal mit denen.

Es ist grundsätzlich richtig, dass die Krankenkasse sich die Kosten beim Verusacher des Schadens zurückholt. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen?

Es ist ja auch klar, dass die Kasse zunächst davon ausgeht und behauptet, dass Du den Schaden bezahlen musst. Aber diese Auffassung muss Du ja nicht teilen. Und genau dafür benötigt man einen Rechtsbeistand. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass Dir dort empfehlen, wie Du weiter vorgehen sollst.

Ansonsten musst Du abwägen: Selber einen Anwalt einschalten und weitere Kosten riskieren oder lieber bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lachs4709  29.07.2018, 22:04

Warum immer Rechtsanwalt? Er kostet nur Geld. Viel Erfahrung hast du nicht.

Das Eine ist die Staatsanwaltschaft. Dir wurde ein "Deal" des Gerichts angeboten, durch die Zahlung kein Verfahren aufzunehmen. Das ist die strafrechtliche Seite.

Zivilrechtlich hat der Geschädigte aber ggf. dennoch einen Schadensersatzanspruch gegen Dich, den die Krankenkasse nun geltend macht.

lachs4709  29.07.2018, 22:11

Redet doch keinen quatsch hier. Wenn es keine Verhandlung gibt, muss er nicht bezahlen. Dummes Gelaber geht mir auf die Nuss. Wenn ihr keine Ahnung habt, so schreibt einfach nicht. Die Schuld muss festgestellt und bewiesen sein. Die Bezahlung an die Staatsanwaltschaft stellt kein Schuldeingeständnis dar, hat er doch geschrieben. Warum glaubt ihr ihm nicht und labert hier nur rum?

stefan1531  30.07.2018, 09:16
@lachs4709

Er muss nicht bezahlen, das ist soweit richtig. Dann kommt's halt zu einer Verhandlung. Hat auch niemand etwas Anderes behauptet.

Aber Du, Lachs4709, kommentierst unter alle möglichen Beiträge den selben Mist (copy-paste), statt dem Fragesteller Deine vermutlich hoch qualifizierte Antwort zu geben.

Wie bewertest Du denn als "Profi" für Straf- und Zivilrecht den Sachverhalt?