Minijob Nachtzuschlag und Krankenkasse?

2 Antworten

Hey achi...,

da hilft dir dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter -> Entgeltgrenze:

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=EC37EDD37BE59637AD0DC1EDD8ABA076

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert:

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

da der Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt, richtet sich die Sozialversicherung komplett nach den Lohnsteuerregelungen.

Die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen ist hier geregelt: https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/3b-steuerfreiheit-von-zuschlaegen-fuer-sonntags-feiertags-oder-nachtarbeit?utm_medium=affiliate&utm_source=awin&utm_campaign=affiliates&awc=13746_1622570641_7f0bcd6291914e2050f39ecf52227c41

Bei den Feinheiten des Steuerrechts kenne ich mich nicht aus.

Nachtzuschläge, die steuerfrei sind, gehören in der Sozialversicherung nicht zum Arbeitsentgelt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung