Minijob Nachtzuschlag und Krankenkasse?
Hallo, ich Arbeite als Abrufkraft bei der Deutschen Post. Ich habe einen Stunden Lohn von 13 Euro mit Nachtzuschlag 17 Euro und ich arbeite nur nachts. Ich arbeite 6 mal 5 Stunden im Monat und komme auf 400 Euro ein Tag mehr ist schon 466 Euro und müsste sonst meine Krankenkasse selber zahlen. Nun zur Frage, mit Nachtzuschlag komme ich auf 510 Euro. Muss ich jetz wegen den 60 Euro steuern Zahlen oder werden Nachtzuschläge nicht mitberechnen.
2 Antworten
Hey achi...,
da hilft dir dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter -> Entgeltgrenze:
Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum VerdienstHat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert:
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Hallo,
da der Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt, richtet sich die Sozialversicherung komplett nach den Lohnsteuerregelungen.
Die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen ist hier geregelt: https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/3b-steuerfreiheit-von-zuschlaegen-fuer-sonntags-feiertags-oder-nachtarbeit?utm_medium=affiliate&utm_source=awin&utm_campaign=affiliates&awc=13746_1622570641_7f0bcd6291914e2050f39ecf52227c41
Bei den Feinheiten des Steuerrechts kenne ich mich nicht aus.
Nachtzuschläge, die steuerfrei sind, gehören in der Sozialversicherung nicht zum Arbeitsentgelt.
Gruß
RHW