Krankenschein an Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Hallo , ich hatte am donnerstag einen Arbeitsunfall, (ausgerutscht bei Glatteis auf dem Betriebsgelände). Wurde auch Krank geschrieben. Eine Meldung geht an den Arbeitgeber, ist klar, nun aber zum zweiten Zettel. Muss ich den an die Krankenkasse schicken, oder zur Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschafft hat aber die >Meldung schon durch den Antrag (Formular) meim Notfallarzt erhalten. Muss ich den Krankenschein jetzt noch mal schicken, wenn ja , dann meine Frage zur KK oder zur BG?
habt schon mal vielen Dank
6 Antworten
Ich bin zwar selbst noch nicht in dieser Misere gelandet, aber eigentlich sollte es so sein, dass wie bei einer normalen Krankheit der 2. Zettel an die Krankenkasse geht. Dein Arbeitgeber hat Dich ja sicherlich aufgefordert einen Unfallbericht für die BG zu machen. Das sollte für die BG genügen. Solltest Du im Nachhinein noch ins Krankenhaus müssen wirst Du über die BG behandelt wie ein Privatpatient, falls Du nicht selbst einer bist.
ganz normal zur krankenkas.. dein arbeitgeber muss das bei der berufsgenossenschaft melden.. und der arzt auch
An die Krankenkasse und die meldet es an die BG. Wenn Du nach dem Ausheilen noch Krankengymnastik oder andere Hilfsmittel brauchst mußt Du im gegensatz zu normalen Unfällen oder ähnlichem KEINE Zuzahlung leisten, mußtest im Krankenhaus oder so ja auch nicht die 10,00 € Notfallgebühr zahlen, oder ? das ist der Vorteil bei Arbeitsunfällen. Gute Besserung
Auch bei einem Arbeitsunfall geht die Krankmeldung immer an die Krankenkasse, weil diese im Auftrag der BG auch die geldleistungen auszahlt. Nur wenn Du nicht gesetzlich krankenversichert bist, ist die Krankmeldung an die BG zu schicken.
Der zweite Zettel wird immer an die Krankenkasse geschickt. Die muss Buch führen über Deine Krankheiten. Die Berufsgenossenschaft wird sich bei Dir oder der Krankenkasse melden. Sie ist ja informiert.