Arbeitsunfall gemeldet, aber nicht zum Arzt gegangen. Welche Folgen hat das?
Ich hatte einen Unfall auf dem weg nach Hause. Ich habe meinen Chef informiert, bin aber nicht zum Arzt gegangen. Ich hatte auch keine großen Schmerzen. 2 Tage später bin ich wieder arbeiten gegangen. Meinem Chef hab ich gesagt, dass ich beim Arzt war und er will die Unfallanzeige auch an die Berufsgenossenschaft schicken, obwohl es nicht im Rahmen der Meldepflicht liegt. Kann ich jetzt deswegen großartig ärger bekommen? Immerhin fehlt der Genossenschaft die meldung vom Arzt.
3 Antworten
sollten durch diesen Unfall Spätfolgen auftreten haste keinerlei Ansprüche z.B. auf EM Rente
Und wie soll das gehen, wenn der Verletzte es nicht für nötig befindet, zum Arzt zu gehen?
Und wie sieht das mit dem Rechtlichen aus? Die BG will doch bestimmt trotzdem etwas von dem Arzt haben, aber da war ich ja nicht, somit hab ich nichts.
rechtlich haste 2 Tage Urlaub gemacht da du bei deinem Arbeitgeber keine Krankmeldung vorweisen kannst. Nun brauchste eine Ausrede warum du keine hast. Somit fliegt die Sache zeitnah auf
Ich brauche erst ab dem 3 Tag eine Krankmeldung.
okay aber es kann sein dass dein AG die Krankmeldung als Nachweis in deine Personalakte einfügen möchte
Dann kann man das natürlich nicht ändern. Ich frag mich viel mehr, wie das jetzt genau abläuft. Die BG bekommt die Unfallanzeige von meinem Chef, aber nichts von dem Arzt. Ist das für die BG dann trotzdem einfach erledigt oder wollen die ubedingt etwas noch haben.
die BG braucht ärtztlichen Befund als Nachweis über Art und Folgen deiner Verletzung
Nun gut, den hab ich nicht. Und jetzt?
entweder gehste nachträglich zum Arzt und das zeitnah oder wartest der Dinge die da kommen
Du weißt nicht zufällig welche Folgen das haben könnte, dies einfach abzuwarten?
so ein Fall ist mir noch nicht begegnet, nein
Schade. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe.
Das ist falsch. Du hast dem Arbeitgeber selbst gesagt, dass du zum Arzt gehst. Da ist es nicht mehr weit her mit "Vertrauen"
Du hast deinen Arbeitgeber belogen. Das kann zur Kündigung führen.
Grundsätzlich muss der Betrieb JEDEN Arbeits- und Wegeunfall an die BG melden. Was erheblich oder unerheblich ist, entscheidet die BG.
Unterlässt der Betrieb das, macht der Inhaber sich sogar strafbar.
Wenn du ihm erzählt hast, dass du beim Arzt warst, und du hast gelogen, bekommst du ein massives Problem
Das könnte sogar zu einer Kündigung wegen Vertrauensverlust führen.
Der AG will seine Lohnfortzahlung ja von der BG
das ist ein Wegeuunfall
Quatsch mit Soße......für Arbeitsunfälle gibt es keine Verjährung - man muss den Unfall nur beweisen können.