Widerspruch AOK?
Gibt es ein bestimmtes Gesetzt oder eine bestimmte Bezeichnung dafür, dass wenn ein Mitarbeiter in der Krankenkasse (AOK) seine Aufgaben/ Pflichten nicht nachkommt und man deshalb einen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen möchte.
Es geht darum, dass rückwirkend von vor 2 Jahren Beiträge erwartet werden, mit der Aussage dass die Mitarbeiter damals unterbesetzt etc. waren und sich nicht darum kümmern konnten.
Es geht darum dass ich eigentlich von der Familienversicherung zur Studentenversicherung wechseln sollte damals (2018- bis heute) und deshalb selbst versichert bin und jeden Monat die Versicherung zahlen muss. Ich habe jedoch bis heute keinerlei Aufforderungen bekommen diese Beiträge zu zahlen und nun ist es den Mitarbeitern aufgefallen und erwarten jetzt dass ich das rückwirkend zahle ca. 1.5000€ (natürlich wusste ich selbst davon nichts sonst würde ich direkt wechseln da ich mehr als 450€ verdiene). Auch hat man meinem Vater jedesmal gesagt dass ich weiterhin familienversichert bin, als er 2 mal im Jahr die Bögen von der Krankenkasse ausgefüllt und abgegeben hat. Nun meinte die dame am Telefon, dass die Aok damals unterbesetzt war und die Pflichten nicht nachkommen könnte etc. Das ist doch absurd?!
7 Antworten
Erstmal muss ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Krankenkasse nicht begründet werden. Man kann ihn also ohne Begründung einlegen, sollte aber die Widerspruchsfrist (in Regelfall einen Monat) und die Form (schriftlich) beachten.
Die Verhährungsfrist beträgt vier Jahre und inwiefern die falsche Entscheidung rückwirkend/ für die Zukunft aufgehoben werden kann wird in §44, 45ff. SGBX geregelt.
Zu anderen Antworten: In deinen Vertrag kannst du natürlich nicht gucken, den gibt es gar nicht, da die Versicherung im SGB und nicht durch einen Vertrag geregelt wird.
Hallo,
aus welchem Grund endete die Familienversicherung jetzt genau (wenn es um die Einnahmehöhe geht, möglichst genaue Angaben)?
Was stand in den jährlichen Unterlagen mit dem Familienversicherungsfragebogen zu diesem Thema?
Gibt es schon einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse? Mit welchem Datum?
Gruß
RHW
Menschen machen Fehler. Beitrag muss gezahlt werden. Sicher dass Papa korrekte Angaben gemacht hat? Du sagst ja selber dass du zu viel verdient hast und daher nicht familienversichert sein kannst...
Alles würde jedesmal korrekt angegeben.
Werden die Beiträge geschuldet?
Wenn ja, dann kann die KV diese fordern, so lange sie noch nicht verjährt sind
Kurze Antwort: nein.
Klar kannst du in Widerspruch gehen, doch der wird abgewiesen. Auch vorm Sozialgericht hast du keine Erfolgsaussichten.
Der Grund ist einfach. Auch wenn die Krankenkasse einen Fehler gemacht hat, darfst du nicht besser gestellt werden, als jemand, bei dem kein Fehler gemacht wurde.
Warum sollst du weniger Beiträge zahlen, als du nach dem Gesetz zahlen müsstest?
Das Gesetz kann durch Fehler nicht außer Kraft gesetzt werden. Egal, wer diese Fehler macht.
Dieser Vorteil ist im SGB ausgeschlossen, daher bringt dein Widerspruch auch nichts.
Lediglich zusätzlichen Strafen, wie Säumniszuschlägen z.B. oder Leistungsverweigerungen kannst du widersprechen.
Widersprechen kann er erstmal gegen jeden Verwaltungsakt und nicht nur gegen z.B. Säumniszuschläge, Leistungsverweigerungen. Ganz am Rande: Säumniszuschläge sind auch keine Strafen. Also auch gegen einen Beitragsbescheid oder gegen den Bescheid zum Ende der Familienversucherung. Und falls (!) Ein falscher Verwaltungsakt erlassen wurde (zum Beispiel die Bestätigung dass der Kund keine Beiträge zu zahlen hat) kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Entscheidung nicht mehr rückwirkend geändert werden. Auch das wird im SGB geregelt, nämlich im SGB X. Ob der Fall des Fragestellers diese Kriterien erfüllt, kann man anhand der Angaben der Frage aber nicht beantworten, weder mit sicher ja, noch sicher nein.