Krankenversicherung: Wechsel von Ausbildung zu dualem Studium?
Hallo,
ich mache seit einiger Zeit eine (vergütete) Ausbildung, bin demnach selbst krankenversichert.
Jetzt habe ich ein Angebot für ein duales Studium erhalten (auch mit Vergütung). Bei Hochschulen muss man ja einen Versicherungsbescheid zur Immatrikulation vorlegen. Da es aber dual ist, frage ich mich, ob ich dann als Student oder als Arbeitnehmer versichert bin.
Ich kann auf der Internetseite meiner Versicherung schon angeben, dass ich studieren werde, ich weiß bloß nicht, ob duale Studiengänge da dazugehören.
Gibt es da einen extra Bescheid oder so?
Hallo,
duales Studium mit Azubi-Vertrag und Azubivergütung?
Oder duales Studium als Beamtenanwärter?
Gruß
RHW
Nein, nicht als Beamter
1 Antwort
Hallo,
dann gilt man in der Sozialversicherung als Azubi.
Das Studium ist dann aus Sicht der Sozialversicherung "Nebensache".
Alle Aussagen zu Azubis treffen zu: Fristen, Beitragshöhe ....
Wenn es keine Auswahl als "Azubi" gibt, passt die Gruppe "Arbeitnehmer" am ehesten.
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Alles klar, vielen Dank :)