Kindergeldanspruch bei Studienabsage?
Eine Bekannte hat gemeint, dass man trotzdem Kindergeld bekommt, wenn man nach dem Abitur ein Jahr Pause macht. Dazu muss man aber nachweisen, dass man sich beworben hat.
Ich würde mich gerne für zwei Studiengänge (beide zulassungsbeschränkt) bewerben. Ich denke aber nicht, dass ich angenommen werde. Daher würde ich nach der Absage ein Jahr "Pause" machen und mich im darauffolgenden Jahr nochmal bewerben bzw. zusätzlich noch für ein duales Studium, was ich aber auch erst nächstes Jahr anfangen könnte.
Wenn ich dem Sachbearbeiter nun die Ablehnungsbescheide und die Bewerbung für das duale Studium vorlege, bekomme ich dann wirklich für das Jahr weiterhin Kindergeld?
Wenn ja, bekomme ich es dann nur wenn ich wirklich "nichts" arbeite oder darf ich zur Überbrückung in diesem Jahr auch Voll- oder Teilzeit arbeiten und kann trotzdem Kindergeld beziehen??
3 Antworten
Da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
wie z.B.:
Also Kindergeldanspruch haben die Eltern für dich und das Einkommen spielt schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch:
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Problem ist die bisher kostenlose Familienversicherung; hier gelten nämlich Einkommensgrenzen:
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
Besprich das mal mit der Kindergeldkasse direkt. Lass dich dort beraten, vielleicht kannst du einen 450 Euro Job machen.
Nein, du bekommst kein Kindergeld, wenn du ein Jahr Pause machst. Wenn du Voll- oder Teilzeit arbeitest, natuerlich auch nicht.
"Das gilt auch ab dem Zeitpunkt, ab dem sich Ihr Kind selbst um eine Ausbildung bemüht. Als Nachweise dafür gelten zum Beispiel Absagen, Eingangsbestätigungen, Zwischennachrichten oder Einladungen zum Vorstellungsgespräch."
So steht das aber auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Irrtum...