Krankenwagen Kosten / Nervenzusammenbruch/ Alkohol
Hallo Leute,
mir ist dieses Wochenende ein kleines Missgeschick passiert. Hab mich gestern mit freunden getroffen und wir haben was getrunken. Ich weiß nicht wie viel ich insgesamt getrunken hab, aber ich war ziemlich betrunken und erlitt dann einen Nervenzusammenbruch. Das war nicht der erste, aber der erste vor anderen Personen. Bis auf meine beste Freundin, hat es noch nie jemand miterlebt. Ich habe es auch nie jemandem erzählt.Ich war einfach nur ein Wrack. Als wir dann gehen wollten, konnte ich nicht alleine gehen und meine Freunde haben mir geholfen. Auf dem Weg zum Bahnhof bzw am Bahnhof habe ich ca. 10 mal gereiert. Am Bahnhof hab ich mich hingelegt und laut meinen Freunden dann das Bewusstsein verloren. Was ich aber eher nicht glaube, da ich wie gesagt einen Nervenzusammenbruch hatte und schlafen wollte. Deswegen glaube ich eher, dass ich geschlafen hab. Meine Freunde haben danach den Krankenwagen gerufen, der nach 25 min kam und mich und meine Freundin mitgenommen. Ich hatte einen weitern Heulanfall und der hörte auch nicht auf bzw. hatte aber kleine Pausen. Im Krankenhaus haben sie mir Blut abgenommen, meinen Blutdruck gemessen und mir so ein eigenartiges klammerartiges Gerät an den finger gemacht. Ich weiß nicht was es war. Ich konnte mich an meinn Namen und co. erinnern. Und konnte auch realisieren wie viel uhr wir hatten und Anweisungen folgen. Meine Mutter kam dann und hat mich abgeholt. Der Arzt hat nichts wegen einer Rechnung gesagt und meine Mutter wollte nicht auf den Bluttest warten. Also fuhren wir nachhause. Auf dem Weg hab ich erneut angefangen zu heulen. Heute gings mir körperlich wieder gut, hatte nur minimale Kopfschmerzen und Bauchschmerzen. Jedoch war ich psychisch am Ende. Ich hab wieder angefangen zu heulen, verbrachte den Vormittag im Bett und war einfach nur traurig und depressiv.
Ach und meine eigentliche Frage ist, ob ich bzw. meine Eltern den Krankenwagen bezahlen müssen oder übernimmt die Krankenkasse die Rechnung?
Danke für Antworten.
2 Antworten
Also, Krankentransporte dürfen ja nur vorgenommen werden, wenn es einen ärztlichen Auftrag gibt und da dieser ja wohl nicht vorlag, schicke eine etwaige Rechnung genau aus diesen Gründen zurück. Gute Besserung.
Oh, das spricht einer dieser Kenner. Beispiel aus der Praxis gefällig: Ein Urlauber stolpert auf dem Campingplatz über einen kleinen Drahtzaun und zerbröselt sich morgens um 3.30 Uhr ein Sprunggelenk, wird von uns mit dem RTW in die Klinik gebracht, noch in der Nacht operiert und darf rd. 5 Wochen dort liegen. Rate mal, wer noch heute auf die Transportgebühren wartet? Es war Mitglied in der BKK Adam Opel AG. Der Transportschein von der Notfallaufnahme wurde nicht anerkannt und dies ist beileibe kein Einzelfall. Also bitte!
Um die Kostenübernahme geht es nicht. Es geht um die Aussage:
Krankentransporte dürfen ja nur vorgenommen werden, wenn es einen ärztlichen Auftrag gibt
Und diese Aussage ist und bleibt völliger Blödsinn. Als ob jeder Verletzte/Erkrankte erst einen Arzt bräuchte, der einen Krankentransport genehmigt.
... und genau dies steht in den entsprechenden Vorgaben, alles ganz einfach und ob es dir paßt oder nicht, ist vielen und auch mir völlig egal. Warum bekommen wir nach einem Einsatz mit lebensbedrohlichen Verletzungen keine Kostenerstattung, wenn es denn laut Deiner Behauptung auch anders gehen soll? Lachnummer, oder? ... und nur weil die KK nicht ordnet, ist der Patient doch noch lange nicht Kostenträger geworden. Wäre unser Notarzt mitgewesen, gäbe es diesen Zirkus gar nicht. Der kostet aber rd. 1.000 EUR/Einsatz und fährt jetzt immer mit und gut ist. Auch ganz einfach.
Ach ja, andere wissen das auch, siehe ggf. die Kollegen: Krankentransporte sind nur möglich, wenn ein Arzt sie verordnet hat. Sie sind Fahrten für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können - zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden können, eines Krankentransportwagens oder fachlichen Betreuung benötigen, so das DRK.
Wie bereits gesagt, es geht mir nicht um die Kosten sondern alleine um deine Aussage
Krankentransporte dürfen ja nur vorgenommen werden, wenn es einen ärztlichen Auftrag gibt
Und diese Aussage ist und bleibt völliger Blödsinn. Ob du es nun kapierst oder nicht. Aber trotzdem extra für dich ein Beispiel für dich:
Wenn bei einem Autounfall mit Verletzten der Krankenwagen vor einem Arzt eintrifft, wird die Besatzung wohl kaum warten bis ein Arzt den Transport genehmigt, wenn Eile geboten ist. Nach deiner obigen Aussage müssten sie die aber darauf warten. Dann viel Spaß wenn der Verletzte während der Wartezeit verstirbt.
Zu mindest mir als der Verletzte wäre dabei die Frage der Kostenerstattung sowas von egal.
Dein Rumgelaber hilft hier niemanden und in der Frage geht es ganz allein um die Kostenübernahme (falls Du lesen kannst, bitte nachschauen) und die muß weder die KK noch der Patient wuppen und nichts anderes habe ich behauptet. Und daß die Vorgaben in dem SG völliger Blödsinn sind, stimmt einfach nicht. Ich habe eben kein Mitspracherecht als Patient und mein geschilderter Fall war für den Patienten lebensbedrohlich und der Kasse völlig egal, weil es eben von denen in Berlin so gewünscht wird.
Ich habe mehrfach betont dass es mir nicht um die Kosten geht sondern darum, dass deine Aussage
Krankentransporte dürfen ja nur vorgenommen werden, wenn es einen ärztlichen Auftrag gibt
einfach nicht stimmt. Offensichtlich kannst du meinen Ausführen nicht folgen/verstehst sie nicht, warum auch immer. Daher klinke ich mich hier jetzt aus.
Ihr werdet vermutlich die Rechnung für den Krankenwageneinsatz bekommen.
Diese reicht ihr dann bei eurer Krankenkasse ein.