muss man den krankenwagen bezahlen?
wenn jemand einen rettungswagen ruft, weil ein freund zu viel alkohol getrunken hat und nicht mehr richtig ansprechbar ist, der rettungssanitäter jeddoch sagt er müsse nicht ins krankenhaus sondern könne einfach seinen rausch ausschlafen, wer muss dann die rechnung zahlen und an wen wird die rechnung geschickt? der rettungsdienst war nur ca. 3 minuten da und ist dann wieder gefahren ohne ein etwas über rechnugoder zahlen zu sagen.
vielen dank für eure hilfe
mfg
16 Antworten
NEIN, ihr müsst den Einsatz des RTWs nicht zahlen,da ihr keinen Mutwilligen Fehlalarm ausgelöst habt,sondern euch sorgen um euren Kollegen gemacht habt.Deswegen ist es vollkommen okay den Rettungsdienst zualarmieren..es hätte auch ein schlaganfall sein könne,da die Symptome dieser Beiden"erkrankungen" von einem Leien nicht zu unterscheiden ist..Keine sorge,wenn die Kollegen gesagt haben,dass ein Transport in ein KH nicht von nöten war,habt nicht ihr,sondern der Rettunugsassisten über die weiter vorgehensweise entschieden.
Du musst du dich auf eine gehörige Summe eintsellen. Denn es fällt ja nicht nur die Afhrt an sondern auch die Besatzung des Fahrzeugs und die Bahandlung.
troztdem, oder die Rechnung geht an die Eltern wenn er noch jugendlich ist unter 18.
Also diese Art von Einsatz wird als Leer- bzw Fehlfahrt verbucht und wird nicht in Rechnung gestellt, da es kein Missbrauch von Rettungsmitteln darstellt. Der Anrufer hat aus Sorge um die Gesundheit des Patienten angerufen und kann i.d. Regel nur schwer bis gar nicht den genauen Grad der Gefährdung des Patienten einschätzen. Allein aus diesem Grund ist eine Indikation für eine Anforderung eines Rettungsmittels gegeben. Wenn dann eben die Besatzung des Rettungsmittels zu der Überzeugung kommt, dass kein zwingender Grund vorliegt, den Patienten ins Krankenhaus zu verbringen und er den Rausch auch unter Aufsicht Zuhause ausschlafen kann wird dass wie oben schon beschrieben als Leerfahrt verbucht, da i.d. Regel nur der Transport zu oder vom Krankenhaus/ Arztpraxis mit den Kostenträgern abgerechnet werden kann.
wenn es berechtigt ist dass du dein krankenwagen gerufen hast musst du nix bezahlen,die kv von deinem freund übernimmt das.
nein stimmt nicht da fallen Kosten an bis zu 500 Euro?
wenn er keine Versicherungskarte eingelesen hat wird wohl auch keine Rechnung kommen
keine behandlung, die sind gleich wieder weg