Krankmeldung gültig?
Ich war heute beim Arzt und hab mich krank schreiben lassen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass auf der Krankmeldung zwar der Stempel, aber nicht die Unterschrift des Arztes oben ist, da ich es im Sekretariat bekommen habe. Ist es jetzt gültig oder nicht? Danke im Vorraus :)
7 Antworten
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im rechtlichen Sinne eine Urkunde, für die grundsätzlich eine Unterschrift erforderlich ist.
Der in manchen Antworten (z.B. von ZuumZuum) vorgetragene Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (ohne genauen Beleg) ist unnötig, weil das Gesetz dazu nichts sagt.
Streng genommen also ist eine AU ohne Unterschrift kein gültig Nachweis einer Erkrankung.
Eine andere Frage ist es, ob sich der Arbeitgeber trotzdem mit dem Stempel auf der AU zufrieden gibt (zumal die "Unterschrift" der meisten Ärzte in der konkreten Sicht doch recht "beliebig" ist).
Auf der folgenden Seite (die eigentlich die Rückdatierung einer AU behandelt) wird etwas zur Notwendigkeit einer Unterschrift gesagt:
http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdatierung-von-AU
Ich würde zur Sicherheit eventuell nochmals nachfragen
Ja, ist sie. Das Entgeltfortzahlungsgesetz kennt keinen Formzwang bei der AU, Sie muß lediglich enthalten das Du arbeitsunfähig bist und die vorraussichtliche Dauer.
Eine Unterschrift hat auch nichts mit "Formzwang" zu tun!
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt die Vorlage einer "ärztliche Bescheinigung" (§ 5 Abs. 1), zwar ohne zu bestimmen, wie eine solche Bescheinigung auszusehen hat (also den "Formzwang" gibt es nach diesem Gesetz nicht).
Trotzdem ist für die Bescheinigung die Verwendung von Vordrucken vorgeschrieben, die - da es sich bei der Bescheinigung um ein Urkunde im rechtlichen Sinne handelt - vom bescheinigenden Arzt auch unterschreiben werden müssen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im rechtlichen Sinn als Urkunde zu qualifizieren. [...] So muss das Attest immer von dem Arzt selbst ausgestellt und unterschrieben werden.
(http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdatierung-von-AU)
Ist nicht gültig. Die Unterschrift ist zwingend. Ansonsten könnten dich ja auch die Helferinnen krankschreiben. Die haben Vordrucke und Stempel.
Da steht m. E. nichts über die Formvorschriften der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte konkrete Quellenangabe.
Bitte konkrete Quellenangabe.
Glaubst Du im Ernst, dass Du die bekommen könntest?!?! ;-)
Muss immer unterschreiben sein. Ansonsten ist es nicht rechtsgültig.
Nö muß nicht. Entgeltfortzahlungsgesetz
Die arbeitsunfähig muss durch die Krankmeldung bestätigt werden damit das Entgeltfortzahlungsgesetz greift. Wenn die Krankmeldung nicht unterschreiben ist, ist sie nicht gültig. Das Entgeltfortzahlungsgesetz greift aber nur wenn eine gültige Krankmeldung vorliegt.
@ ZuumZuum:
Was soll denn in diesem Zusammenhang - Frage nach der Unterschrift des Arztes - der Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz?
Das sagt dazu überhaupt nichts!
Ja eben.
Ist gültig...siehe Entgeltfortzahlungsgesetz