Kranlengeld oder Lohnfortzahlung?
Folgendes Problem. Ich war bis jetzt 5 Wochen erkrankt ( op karpaltunnel )
wollte Montag wieder arbeiten gehen. Gestern Abend bin ich die Treppe gestürzt. —-> Kreuzband riss.
Erneute AU erstaustellung.
Tritt nun die kk ein oder muss mein ag weiter bezahlen?
3 Antworten
Der Kreuzbandriss ist nun eine andere Art von Erkrankung, aufgrund derer Du dann arbeitsunfähig geschrieben werden würdest (bzw. bist) als die wegen des Karpaltunnelsyndroms, und für diese beginnt die 42-tätige Lohnfortzahlungspflicht für Deinen Arbeitgeber wieder von vorn zu laufen.
Diese 42 Tage Lohnfortzahlungspflicht besteht immer pro Krankheitsart (zusammengerechnet) und pro Jahr ab erstem Auftreten (wobei das Jahr ab einer 6-monatigen Pause wieder von vorn zu zählen beginnt).
Nein, meine Antwort ist völlig korrekt. Ich habe in der Praxis oft genug derartige Fälle auf dem Tisch - wo in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen genau so verfahren wird wie von mir beschrieben.
Erkundige Dich erst, bevor Du anderslautende Behauptungen aufstellst :)
Aber nur, wenn ein Tag dazwischen ist an dem man arbeitsfähig ist, sonst zählt es weiter
Das wiederum nur, wenn beide Krankheiten parallel auftreten. Schreibt der Arzt aber nicht mehr wegen des Karpaltunnelsyndroms parallel, sondern statt dessen nur noch wegen des Kreuzbandrisses AU, muss kein Tag dazwischen sein, damit es nicht zusammengerechnet wird.
Das ist falsch!
Tritt nun die kk ein
Ja!
oder muss mein ag weiter bezahlen?
Nein!
Da Du (wie Du in einem Kommentar ergänzend schreibst) bis einschließlich Freitag arbeitsunfähig warst und die neue Erkrankung (Kreuzbandriss) am Donnerstag aufgetreten ist, werden beide Erkrankungszeiträume, da sie sich "überlappen" - auch wenn es sich um verschiedene, von einander unabhängige Erkrankungen handelt -, als "zusammenhängend" betrachtet, also so, als wenn es sich um eine einzige Erkrankung handeln würde.
Das wäre auch der Fall, wenn die zweite Erkrankung im unmittelbaren Anschluss an die erste auftreten würde, ohne dass dazwischen ein - wenn auch noch so kurzer - Zeitraum der Arbeitsfähigkeit bestanden hätte.
Das heißt:
Es bleibt trotz verschiedener Erkrankungen beim Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen/42 Kalendertagen.
Der Kreuzbandriss ist eine "hinzugetretene" Krankheit während der laufenden erste. Damit endet die Lohnfortzahlung nach 42 Tagen und du bekommst Krankengeld.
Die Antwort ist falsch - siehe meine eigene ausführliche Antwort!