Krankengeld bei zweiter Hüft-OP
Hallo, im Juli 2010 erhielt ich links eine Hüftendoprothese, die 78 Wochen Krankengeldzahlung wurden ausgeschöpft. Danach war ich wieder arbeitsfähig. Im Juni 2013 muss ich auch an der Hüfte rechts operiert werden. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung verweigert mir die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, da der 3-Jahreszeitraum noch nicht um ist und ich an derselben Krankheit erkrankt wäre. Für mich ist Hüfte links und Hüfte rechts nicht dieselbe Erkrankung. Was ist nun richtig?
2 Antworten
Für mich ist Hüfte links und Hüfte rechts nicht dieselbe Erkrankung. Was ist nun richtig?
Für die Krankenkasse ist es das nicht, weil da ein Zusammenhang besteht.
Sie können sich jedoch gerne mal durch den VdK beraten lassen, ob das nicht der Fall ist.
Wie lange bekomme ich Krankengeld? (§ 48 SGB V)
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit, d.h. wegen der identischen Krankheitsursache für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei handelt es sich um eine so genannte Blockfrist. Diese beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die zugrunde liegende Krankheit. Bei einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist, so dass auch mehrere Blockfristen parallel laufen können. Habe ich einen erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit?
Es kann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist gestellt werden wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit
mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend
keine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten aufgrund der Krankheit
Die Krankenkasse zahlt nicht, weil ein Zusammenhang besteht.