Kreuzbandriss nach Skiunfall - was ist beim Unfallfragebogen der Krankenkasse zu beachten?
Hallo zusammen,
ich hab mir bei einem Skiunfall das Kreuzband gerissen und der Arzt sagte mir das müsse operiert werden plus anschließende ambulante Physio/Reha.
Nun hab ich wie aus heiterem Himmel von der Abteilung Unfall und Regresse der Krankenkasse einen Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. Ansonsten könnten mir die Behandlungskosten teilweise in Rechnung gestellt werden.
Da ich irritiert über den Fragebogen bin und auch nicht weiß was zu beachten ist meine Fragen:
- Muss ich den Fragebogen ausfüllen?
- Falls ja gibt es dabei was zu beachten?
- Da es ja kein Ski-Unfall mit Beteiligung anderer war kann ich da m.E. eigentlich gar nichts ankreuzen und nur schreiben "Ich bin beim Skifahren gestürzt".
- Kann mir die Krankenkasse die Behandlungskosten ganz oder teilweise in Rechnung stellen nach dem Motto "Ist ja Ihr Problem wenn Sie Skifahren und stürzen"?
Ich hoffe Ihr könnt mir da -auch aus Erfahrung oder mit Insiderwissen- helfen, bin damit schlicht überrumpelt und weiß nicht wie ich mit der Situation jetzt umgehen soll.
Vielen Dank im Voraus! :)
3 Antworten
Natürlich musst du diesen Fragebogen ausfüllen. Das gehört zu deiner Mitwirkungspflicht. Es kann ja auch sein, dass ein dritter diesen Unfall verursacht hat.
Und selbstverständlich ist der Bogen WAHRHEITSGEMÄSS zu erstellen.
Es geht hier lediglich darum, ober Dir jemand drittes den Schaden zugefügt hat. Dann könnte die KK diesen in Regress nehmen.
Ja, Du MUSST das ausfüllen, nennt sich Mitwirkungspflicht.
Du zahlst nur, wenn Du das nicht ausfüllst.
Ansonsten kannst Du in Deiner Freizeit (fast) alles machen, die KK zahlt.
Also keine Sorgen machen, wahrheitsgemäß ausfüllen.
Gute Besserung!
Vielen herzlichen Dank!!
ehrlich und ordnungsgemäß ausfüllen. normalerweise werden behandlungskosten übernommen
Korrekt!
Die Behandlungskosten werden in jedem Fall übernommen, auch bei Selbstverschulden. Es geht nur um die Abklärung, ob Dritte belangt werden können bzw. deren Versicherung. Ärger gibt es allerdings, wenn man die Fragen nicht beantwortet und damit seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.