Wer kennt sich mit Krankengeld aus?
Hallo, ich bin seit ca 2 Monaten schon arbeitsunfähig. Vor kurzem hat mich die Krankenkasse angerufen und gesagt das sie mir Unterlagen schicken werden die ich ausfüllen muss und wieder zurückschicken muss. Es ist bis heute noch nichts da, muss der Arbeitgeber mit denn diesen Monat trotzdem noch den Lohn überweisen? Schließlich brauchen die ja auch vieles von arbeitengeber. Und das dauert halt . Weil ich muss ja irgendwie meine Miete bezahlen und die Rechnungen. Die müssen eigentlich das Geld noch überweisen, bis das mit der Krankenkasse geklärt hat. Weil es ja nicht meine Schuld ist. Hat da jemand Erfahrungen? Lg
4 Antworten
Die Mietzahlung mußt Du einhalten, sonst kann es zur Kündigung kommen.
Auch der Arbeitgeber wird auch nur so lange zahlen wie er muß, danach ist die Krankenkasse dran.
Noch nie was von einer Notreserve in Form eines Tagesgeldes in der Höhe von 3 Monatsgehälter gehört?
Dann wird es höchste Zeit das ein zu richten.
Duch Corona führen Mietrückstände derzeit nicht zu Kündigungen. Das Geld muss innerhalb von 24 Monaten nachgezahlt werden.
Der Fragesteller muss seinen VM nur darüber informieren, das er später zahlt
Am 42. Tag endet die Lohnfortzahlung und du bekommst Krankengeld. Dazu musst du ein Formular ausfüllen, in dem deine Bankverbindung abgefragt wird. Wenn du dieses noch nicht bekommen hast, rufe bei der Krankenkasse an. Vielleicht haben sie versäumt, es dir zuzusenden.
Wichtig zu wissen ist, dass Krankengeld immer rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum des AU-Scheines gezahlt wird - nie im Voraus.
Achte darauf, dass unten das Feld „Krankengeldfall“ angekreuzt ist.
Gute Besserung!
Der Arbeitgeber zahlt bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit nur max. 6 Wochen weiter. Wenn du wegen Krankheit A krank geworden bist, dann Krankheit B dazu kommt, während du wegen A noch krank bist, dann nennt man das eine hinzugetretene Erkrankung, die den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht verlängert. Du schreibst etwas verwirrend.
Nur wenn es sich um zwei verschiedene Krankheiten handelt, sie nicht ineinander übergingen oder parallel existierten, hast du für die neue Erkrankung 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Da der Arbeitgeber die Diagnosen nicht kennt, fragt er bei Vorerkrankungen die bei der KK nach, ob diese anrechenbar sind. Wenn kein Zusammenhang besteht, bekommst aufgrund der erneuten Erkrankung volle 6 Wochen Arbeitsentgelt.
Dies scheint hier der Fall zu sein.
Hallo LithuanianWoman,
Die ersten 6 Wochen bei Krankheit wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Ab der 7. Woche erhältst du Krankengeld über die Krankenkasse. Das Formular 1 dient auch zur Entgeltfortzahlung des Krankengeldes, dass vom Arzt ausgefüllt und von dir an die KK weitergeleitet werden muss.
Du solltest dich schnellstmöglich tel. mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Gute Besserung und Liebe Grüße
Das ist nicht ganz richtig! Einen Auszahlschein, der vom Arzt auszufüllen ist, gibt es nicht mehr. Auf dem AU-Schein ist „Krankengeldfall“ anzukreuzen.
Die Krankenkasse fragt in dem Formular lediglich nach der Bankverbindung und schickt Informationen zum Krankengeld mit.
Das Formular 1 dient zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und nach 6 Wochen als Beleg für die Krankenkasse.
Die Regelung ist mir bekannt und ich habe in meiner Antwort nur dieses eine Formular erwähnt.
Wo in meiner Antwort habe ich etwas von einem Auszahlungsschein aufgeführt??
Das Formular bekommt nur der Versicherte, um seine Angaben zu machen, nicht der Arzt. Es dient nicht der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, denn dafür reicht der Krankenschein völlig aus. Deshalb gibt es seit ein paar Jahren unten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Feld „Krankengeldfall“.
Das wär früher mal anders, als es noch den Auszahlschein gab. Deshalb dachte ich, das du den meinst.
6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach ist seitens des AG Schluss.
Wende dich an deine KK und mach dort Druck.
Habe gerade dort angerufen und die haben gemeint, dass sie den Arbeitgeber irgendwas geschickt haben aber er verpflichtet ist normalerweise trotzdem noch Lohn zu zahlen da er nicht beweisen kann oder bestätigen kann das die Krankenheit am x.x.x mit der krsnkenheit von x.x.x Übereinstimmt. Da es keine irgendwie keine folgebescheinigung ist sondern eine andere Krankheit also zwar der selbe Zweck aber ein anderes Gebiet irgendwas war da... also muss der Arbeitgeber doch diesen Monat noch Lohn zahlen .