LKW fahren nach Schlaganfall?
Wer begutachtet einen und sagt ja oder nein zum Thema LKW fahren. Ich hatte letztes Jahr einen Schlaganfall und bin zum heutigen Zeitpunkt nahezu zu 98% wieder der Alte. Ich hab keinerlei Einschränkungen bis auf das der Zeigefinger schneller langsam wird als die restlichen Finger. Augenarzt, keine Einschränkungen, Neurologe ohne neg. Befund, also alles bestens. Ich mache bereits eine Umschulung zum Sped.-Kaufmann aber nach fast 20 Jahren int. Fernverkehr würde ich vllt. doch mal gern am Samstag ne kurze Runde drehen wollen wenn es sich anbietet. Kurz noch zu mir ich bin 43 Jahre,Ursache für Schlaganfall selbst rausgefunden und zwar 20 Jahre viel zu ungesund ernährt, zu fett, 2 Schachteln Kippen am Tag usw. Problem erkannt und Maßnahmen ergriffen. ;-)
3 Antworten
das kannst du in der fahreignungsverordnung nachsehen. da gibt es diese Tabelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Schlaganfall = Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit
also ist die antwort ganz klar: nein.
setzt du dich darüber hinweg, dann bist du grob fahrlässig. das heisst, dass du im Schadensfall auf jeden fall strafbar bist. selbst wenn du offensichtlich unschuldig am Unfall bist, kann es sein, dass man dir sagt, du hättest nicht fahren dürfen und du deswegen eine strafe bekommst.
zu beachten ist auch, dass die meisten LKW-fahrer für einen Arbeitgeber tätig sind. das heisst, dass der Arbeitgeber nicht erlauben darf, dass du für ihn fährst. sonst ist der Versicherungsschutz weg.
Ich denke, da ist erstmal Dein behandelnder Arzt oder Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Ich nehme an, Du nimmst Medikamente. Wenn das so ist, wird er auch deren Nebenwirkungen abzuschätzen wissen. Aber grundsätzlich denke ich steht dem nichts im Weg.
Mein Mann hatte auch einen Schlaganfall, der behandelnde Neurologe hat gesagt, mein Mann müsste sich die Fahrtüchtigkeit von einem Fahrlehrer bestätigen lassen.
http://www.alter-nativ.net/wDeutsch/pdf/Fahreignung.pdf
Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge der Klassen A, B, M, L und T (= Motorrad, Pkw, Kleinkrafträder bis 45 km/h, Traktoren) zu fahren. Das Fahren von Lkw und Bussen der Klassen C und D ist nach einem Schlaganfall dagegen nicht mehr gestattet.
Erstmal danke für deine Antwort und so in der Art hab ich auch schon was gelesen aber eben auch anderes und die Frage die sich aufdrängt "warum"? Gut der Körper wollte mal ne zeitlang nicht mitziehen aber warum sollte ich dafür bestraft werden das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Mir persönlich ist es im Grunde egal da ich nur mal nebenbei ne Runde fahren würde wollen aber an ander Stelle hängen gesamte Existenzen daran.
weil die Gafahr mit einem Großfahrzeug mit ggfls. auch noch gefährlicher Ladung für andere viel größer ist ....
Genau Medikamente nehme ich, bin jetzt auch gut eingestellt, wie gesagt alles bestens. Werd mal das Gespräch mit meiner Hausärztin suchen und fragen was Sie von meiner Idee hält. Danke Dir.