Meine Mutter wird nicht richtig mobilisiert im Heim - was nun?

12 Antworten

Natürlich gibt es NUR "erschreckende" Berichte über die Zustände in Altenheimen und Krankenhäusern: Das geht nach dem allgemeinen Medienmotto: Nur schlechte Nachrichten sind GUTE Nachrichten: Ein Tag OHNE Verkehrsunfall, ohne Mord und Totschlag und ohne Diebstahl ist nichtmal eine Polizeimeldung der jeweiligen Gemeinde wert. Bezüglich deiner Mutter empfehle ich DRINGEND auf die Dekubitusvorsorge zu achten: Menschen, die lange Zeit liegen, entwickeln relativ schnell Druckgeschwüre(offene Stellen) an den Körperteilen an denen sie ständigen Bettkontakt haben. Sowas ist durch spezielle Matratzen\Unterlagen UND häufiges Umlagern des Patienten zu vermeiden. Im SCHLIMMSTEN Fall "gammelt" das Fleisch bis zum Knochen weg. Übrigens ist das mit der Rollibeschaffung nicht so arg schwer: Eine alte Freundin besorgte mir kürzlich einen, den sie fast umsonst über eine Ebay-Kleinanzeige gefunden hatte. So habe ich nun eine "erste Hilfe" wenn mein E-Rolli mal wieder Probleme macht.

ich will hier nicht alles lesen

den RICHTIGEN WEG EINHALTEN...

Beschwerde bei Gruppenleitng - stationleitung  - die übergeordnete stelle ist die Pflegedienstleitung dann Heimleitung.

Mobilisieren? Pflegedienst aber an erster Stelle der Physiotherapeut.

sorry du machst viele Pferde Scheu ohne an das ZIEL zu kommen ...du machst nur Ärger.....ohne einen Erfolg...per Telephon erkundigst du dich nach deiner Mutter .....was ist das denn ?

Der Heimbeirat hilft dir nicht weiter ....

Mache einen offiziellen Weg - Termin mit den Verantwortlichen.

gehe den richtigen Weg....wie schon von mir beschrieben...

Fotos für wen ? Zeitung Presse für wen ? denkst du das hilft deiner Mutter ???

nie und nimmer...nur Polemik und Ärger .....

ischdem  18.04.2015, 06:56

mobilisieren auch das Pflegepersonal in der täglich Arbeit - Grundpflege - usw.aber in erster Linei Reha und ganz wichtig 2x die Woche Physiotherapie per Rezept vom Arzt voraussgeetzt deine Mutter macht aktiv mit.

wenn du gesetzlicher betreuer deiner mutter bist, dann kannst du darüber entscheiden, in welchem heim sie untergebracht ist- gefällt dir das aktuelle nicht, dann bringe sie wo anders unter.

wenn deine mutter anfang des jahres einen Schlaganfall hatte, dann beantrage eine Reha für sie. wahrscheinlich hat deine mutter keine günstige prognose und wurde daher direkt in das heim entlassen. aber man kann zumindest einen antrag stellen und sich ggf. positiv überraschen lassen. wichtig ist, dass man sich nicht gleich abbügeln lässt- kriegst du einen ablehnenden bescheid, dann lege widerspruch ein. lass dich mit Argumenten vom Arzt deiner mutter unterstützen. Vereinigungen wie der VDK können dich auch (kostenpflichtig) unterstützen.

wie jemand schrieb: beschweren in schriftlicher form ist wichtig. wenn dich Pflegepersonal anpammt, dann sag dem Pflegepersonal mal deutlich, dass du ihnen keine Rechenschaft schuldig bist und du dich bei der heimleitung über das Pflegepersonal beschweren wirst, da sie sich in deine Privatangelegenheiten einmischen und respektvollen ton und umgang vermissen lassen.

wenn deine mutter einen Rollstuhl braucht, dann sorge du dafür, dass ein arzttermin gemacht wird. sowas ist doch schnell verschrieben. dass dann die mutter anschliessend mobilisiert wird - ich verstehe das im sinne der Physiotherapie, die Patienten körperlich beweglicher machen - glaube ich nicht, da hat das heim kein personal dafür. dafür wären für deine mutter Verschreibungen für physio und Ergotherapie notwendig. oder eben ein versuch in der Reha. du kannst nach "Leistungen für teilhabe" recherchieren: auf diesem weg kann man auch gefördert werden.

Adlerblick  16.04.2015, 15:50

FS hat doch bereits darauf hingewiesen, dass die Mutter unter Betreuung steht, und zwar durch jemand Anderen.

Sobald ein gesetzlicher Betreuer festgelegt wurde, kann FS nicht mehr eigenmächtig handeln. Offensichtlich wurde seitens der gesetzlichen Betreuerin auch nichts unternommen in Sachen Reha etc.

Schokolinda  16.04.2015, 19:27
@Adlerblick

FS hat nicht darauf hingeweisen, dass die mutter unter betreuung steht, sondern lediglich allgemein von betreuerin geschrieben. daher auch mein "wenn" im sinne von "falls" zur einleitung des kommentars.

FS kann sehr wohl eigenmächtig handeln- nur für ihre mutter kann sie nichts regeln, was in der verantwortung der gesetzlichen betreuerin steht.

Adlerblick  17.04.2015, 21:34
@Schokolinda

Und was sollte dann das eigenmächtige Handeln bringen, wenn es letztendlich in Konfusion steht mit der gesetzlichen Betreuung? Es macht grundsätzlich keinen Sinn, wenn 2 Personen gegeneinander arbeiten.

In dem Fall wäre es besser wenn FS sich mit der gesetzlichen Betreuungsperson kurz schließt und gemeinsam überlegt wird, wie zum Wohle der Mutter an einem Strang gezogen werden kann.

Schokolinda  17.04.2015, 21:50
@Adlerblick

was das eigenmaechtige handeln bringen soll, ist hier nicht die frage- es ging darum, dass man immer noch sein eigener herr ist, wenn die mutter eine gesetzliche betreuung hat. das handeln des kindes steht - im gegensatz zu deiner aussage- auch nicht zwingend in konflikt mit dem der gesetzlichen betreuung.

Schokolinda  18.04.2015, 09:35
@Schokolinda

ps: wenn der gesetzliche betreuer nichts taugt, macht es keinen sinn, mit ihm "an einem strang zu ziehen"; vielmehr ist es dann sinnvoll, gegen den betreuer zu arbeiten und ggf. eine überprüfung der betreuung bzw. sogar einen betreuerwechsel zu beantragen. es kann also durchaus mal sinn machen, wenn zwei personen gegeneinander arbeiten.

RoSiebzig  17.04.2015, 13:49

"Mobilisieren" umfaßt alle durch den Schlaganfall beeinträchtigte Funktionen, Sprechen, Denken, Gehen, Motorik insges., .. generell auch ohne Schlaganfall zur Vermeidung von Problemen bei Bettlägerigkeit und Inaktivität:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilisation#Ma.C3.9Fnahmen_zur_Mobilisation

Hier dürfte aber .. [ff wegen 'als spam interpretiertes zweites Link']

RoSiebzig  17.04.2015, 13:55
@RoSiebzig

.. [ff] .. muß aber "Rehabilitation" nach Schlaganfall gemeint sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schlaganfall#Rehabilitation

u.a. auch mit Logopädie (Sprechübungen und ~praxis zur Wiedererlangung der Sprechfähigkeiten). und - wie oben gesagt - neu Erlernen einfachster Motorik (Sthen, Gehen, aufrecht Sitzen, uvm).

Du kannst die Aufhebung der gesetzlich angeordneten Betreuung anstreben und dann den Antrag stellen, diese zu erhalten.. 

dann kannst Du Mama zu Dir holen und eine Rund um die Uhr -Pflegekraft einstellen, die kannst Du auch steuerlich absetzen.. Du hast dann zusätzlich Anspruch auf Pflegeurlaub das Gesetz ist seit diesem Jahr in Kraft..

ischdem  17.04.2015, 08:10

sie haben wohl die Beiträge von DRACHE nicht gelesen ...wegen dieser theoretichen Antwort.....

Schriftlich, alles schriftlich. Altenheime sind vielerorts zu Profitanstalten verkommen und das Wohl der Bewohner kümmert die Betreiber teils einen feuchten Kehrdreck.

Du telefonierst mit "man" und sprichst mit "Pflegepersonal". Verantwortlich sind aber letzlich auch Pflegedienstleitung und behandelnder Arzt und dann die Heimleitung.

Mobilisierung ist A & O für die Genesung bei Schlaganfall - bettlägerig das genaue Gegenteil und verpaßt die Chance, das Hirn frühzeitig wieder auf Trab zu bringen.

Boart  16.04.2015, 00:02

Quark , Bilder mache von privat verstößt in allererst mal gegen viele Privatrechte . was bringt außerdem ein Bild wenn sie friedlich im bett liegt. 0 Aussagekraft.

RoSiebzig  17.04.2015, 13:39
@Boart

Sie muß nach einem Schlaganfall MOBILISIERT werden.

Im Bett darf sie da eben nicht liegen.

Und wenn sie schon aus Zeitnot nicht mobilisiert wird (Es heißt übrigens: wieder gehen & sprechen % alles wieder neu lernen), dann sollte sie wenigstens im Rollstuhl sitzen und damit auch aus ihrem Zimmer raus unter Leute.

Welche Wörter habt ihr nicht verstanden? "Bett", "bettlägerig", "Schlaganfall", "Foto" (Beleg oder Indiz vor Gericht und für's Personal nur schon die Drohung, es auch so zu verwenden)?

RoSiebzig  17.04.2015, 13:59
@Boart

Bilder von privat

?? .. Fotos von der eigenen Mutter!?

RoSiebzig  17.04.2015, 14:04
@RoSiebzig

Man könnte auch externe Krankengymnastin, Logopädin, die Rehabilisierung durchführen lassen und sie dem Heim in Rechnung stellen (bzw dies schriftlich ankündigen). - Auch dann braucht man zB Fotos undoder Zeugenaussagen als Beleg, daß das Heim es nicht hingekriegt hat. Also Bild mit Tageszeitung, verbindlicher Uhr (TV, handy, zentral gesteuerte Heimuhr, Funkuhr), wie man es aus Videos mit Beweiskraft so kennt.

RoSiebzig  17.04.2015, 14:07
@RoSiebzig

.. und das fettkursiv.

drache2014 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 22:45

Ich habe auch schon mal eine Mail hingeschrieben, aber diese blieb bis heute netterweise unbeantwortet und wer weiß, wo die Post im Grunde genommen landet. Ich kann ja durch die neue moderne Technik beweisen, das ich angerufen habe. Ist alles im Verlauf und auf der Telefonrechnung ja gespeichert, auch im Handy. Das hatte mir auch gesagt bei der AOK das sie Mobilsierung braucht, zumal sie ja auch an Demenz leidet und auch ihr Sprachsystem sehr eingeschränkt ist nach dem Schlaganfall. Essen tut sie zwar einigermaßen selbständig, aber auch alles nur im Bett. Und ich muss mir solche Sprüche vom Pflegepersonal auch nicht gefallen lassen. Wenn ich mit meiner Freundin hingehe halten die sich zumindest etwas zurück, aber Zeit hat sie auch nicht immer, weil sie selber Familie und Kinder hat, aber hat dort auch schon einiges mitbekommen, was nicht in Ordnung war. Meine Mutter war ja bis vor ihrem Schlaganfall auch eigenständig am Rollator ge

RoSiebzig  15.04.2015, 22:54
@drache2014

Mach Fotos von der Frau Mama und ziehe in Erwägung vor Gericht zu gehen und zu klagen. Eigentlich das Heim wechseln, wenn irgend möglich. Beim Hausarzt zwecks einer neuen Einweisung vorsprechen und dann einfach in ein anderes Pflegeheim.

ischdem  16.04.2015, 08:34
@RoSiebzig

Quatsch ...völliger Quatsch ..und das hilft denn der Mutter ???

Adlerblick  16.04.2015, 15:51
@drache2014

Wenn Du Mails schickst, musst Du sie immer mit einer Lesebestätigung verschicken.

Das kommt im normalen Briefverkehr einer Einschreibesendung gleich.