Minijob, Übungsleiter und Kleingewerbe gleichzeitig?
Hallo!
ich möchte nebenbei unregelmäßig, Produkte testen und diese auf Instagram bewerben. Das man dafür ein Kleingewerbe anmelden muss ist mir klar. Jedoch stelle ich mir nun die Frage wie es mit der Krankenkasse ist. Bei meinem Minijob gibt es ja keine Probleme Familienversichert zu bleiben. wie ich gelesen und verstanden habe, ist es auch bei der Kombi von minijob und Übungsleiter kein Problem. Da es zum einen unabhängige Tätigkeiten sind und es sich bei der Übungsleitertätigkeit (in der Grundschule) um einen Aufwandsentschädigung handelt. Beim Kleingewerbe bin ich mir nun aber unsicher. Wenn ich nur Produkte erhalte und diese teste und bewerbe, OHNE eine Provision zu erhalten, sprich keinen Cent dabei verdiene, muss ich mich dann auch selbst krankenversichern oder fällt das dann weg? Ich wäre dann ja so gesehen trotzdem nur bei 450€ (+ übungstätigkeit) nur das ich Produkte zugeschickt bekomme. sobald ich Geld damit verdiene ist mir klar das ich damit dann über die 450€ bin und man sich damit selbst krankenversichern muss. Ohne Geld dabei zu verdienen bin ich mir unsicher.
vielen dank im Voraus für die Antworten!
2 Antworten
Wenn du für die Werbung kein Geld bekommst, musst du auch kein Gewerbe anmelden.
Falls die Produkte bei dir bleiben, ist das allerdings eine Bezahlung.
Einfach mal ein informatives Telefonat mit einem Steuerberater führen, das bringt Klarheit in allen Belangen.
Die Familienversicherung ist an die Einkommensgrenze von 1/7tel der Bezugsgröße gebunden. 2021 sind das 470 € monatlich. Theoretisch könntest du also zum Minijob von 450 € noch 20 € monatlich hinzu verdienen.
Wird es mehr, musst du dich mit einem Beitrag von mindestens ca. 200 € freiwillig versichern. Ob das lohnt, musst du selbst entscheiden.