mit Schwerbehindertenausweis bevorzugt an den Kassen kommen?
Hallo ihr Lieben,
mir ist erst wieder heute beim einkaufen aufgefallen, dass es "keine" Kassen gibt mit denen man mit einen Schwerbehindertenausweis bevorzugt abgevertigt wird. Ja, es gibt zwar Kassen mit breiteren Zugänge für Rollstuhlfahrer aber was ist mit den anderen, die wegen Prothesen und Wirbelsäulenschaden einen Schwerbehindertenausweis haben und zu Folge nicht so lange stehen können? Früher, ich weiß es noch gab es solche Kasseneinrichtungen, wie schaut es heute damit aus? Kennt jemand darauf eine Antwort bzw. Änderung. Vielen Dank für paar Antworten, Vielen Dank Vorab und vg von Gina
3 Antworten
Liebe Gina210 ich habe selber eine Schwerbehinderugn bei der es mir schwer fällt lange vor eine Kasse zu stehen, nur sehe ich deshalb keine Grund jetzt spezielle Kassen ein zu führen.
Ich erinnere mich auch nicht daran das es früher solche Kassen gab, es mag in einzellnen Geschäften so etwas gegeben haben aber die Regel war es auf keinen Fall.
Wie sollte nach deiner Meinung den ausgewählt werden wer an diese speziellen Kasse bevorzgt abgefertigt wird? Der Schwerbehindertenausweis ist auf alle fälle kein guter Indikator. Einem Rollstuhlfahrer macht es in der Regel nicht viel aus wenn er mal 5 Minuten länger an der Kasse steht. Was die Prothese angeht, da ist auch nicht unbedingt eine bevorzugte abfertigung gegeben, den auch damit kann man je nach Behinderung ohne Probleme etwas länger an der Kasse warten. Selbst bei Menschen die an Krüken gehen ist nicht gesagt das diese nicht auch mal etwas an der Kasse warten können.
Ich denke man kann es auch übertreiben mit den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung insbesondere weil ich hier definitiv mehr als einen Nachteilsausgleiche sehe, nämlich eine Bevorzugung und ob so eine bevorzugung wirklich wünschenswert ist wage ich zu bezeifel.
Wenn man an der Kasse nicht lange stehen kann dann könnte man z.B eine Rollator mit Sitzfläche nutzen.
Ich darf wegen meiner Behinderung nicht diskriminiert werden das bedeute aber nicht das ich ein Anrecht auf bevorzugte Behandlung habe.
Du schreibst hier etwas von Höflich aber die Forderung nur weil man einen Schwerbehindertenauswes sein eigen nennt bevorzugt behandelt zu werden ist in meinen Augen eher unhöflich. Was ist denn wenn deiner höflichen Bitte nicht entsprochen wird? Du möchtest doch wenn wir ehrlich sind das du dann eine Rechtsanspruch hast. Wie ich bereist oben geschrieben haben ist es in meine Augen Unsinn nur weil einer einen Schwerbehindertenauswies hat diesen bevorzugt zu behandeln, den es gibt sehr viele Behinderungen und bei vielen ist so eine Bevrozugung nicht notwendig oder Sinnvoll ist.
@Gina210: In einem deiner obigen Kommentare habe ich diese Aussage gefunden " Ich meinte, wenn eben extrem viel los ist bzw. unendlose Schlangen anstehen, dann wenn man eben höflich den Schwerbehinderungsausweis zückt, dass man an Behindertenkassen eine Chance bekommt." ...
Erstens: Es gibt keine Behindertenkassen! Außerdem ist diese Formulierung äußerst schlecht gewählt, weil das Wort "behindert" mittlerweil abwertend assoziert wird.
Zweitens: Den Ausweis darfst du ja auch jetzt schon "höflich" zücken! Das was bei dir mitschwingt, ist die Forderung nach einem rechtlichen Anspruch, an Kassen als Mensch mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen als VIP bedient zu werden...
Hallo Gina210,
Sie schreiben:
mit Schwerbehindertenausweis bevorzugt an den Kassen kommen?<
Antwort:
Ihr Anliegen ist zwar rein gefühlsmäßig nachvollziehbar, in der Praxis aber wohl kaum umsetzbar und dürfte bis auf weiteres ein Wunschtraum bleiben, denn ein schriftliches Gesetz gibt es in diesem Zusammenhang wohl noch nicht!
Wollte man dies einführen, so müßte man unter anderem auch dafür Sorge tragen, daß in allen Diskountläden wie ALDI, LIDL, PENNY usw. Kundentoiletten für "Alle", auch für Behinderte bereit gestellt werden, so wie dies in einigen Baumärkten praktiziert wird!
Das dem nicht so ist, kann jeder Kunde leicht selbst nachvollziehen.
Offensichtlich hat der Gesetzgeber, der ansonsten überhaupt nicht mit Vorschriften geizt, bei den Diskountern ein Auge zugemacht und bei den Bauvorschriften geschlafen.
Wer schon einmal durch eine menschliche Notdurft unter Druck war und in den o.a. Geschäften nach Toiletten gefragt hat, der kann dies vielleicht nachvollziehen.
Das Personal ist da in der Regel wenig kooperativ und genauso wird es sich auch mit Bevorzugungen an den Kassen verhalten!
Eigentlich sollte es ja eine Selbstverständlichkeit sein, daß man Behinderten und geschwächten Menschen, Familien mit Kleinkindern usw. den Vortritt läßt und dann bräuchte man auch keine besonderen Kassen!
Ob sich dies aber in unserer teils verrohten und abgestummpften Gesellschaft durchsetzen kann, darf bezweifelt werden.
Und so kann man sich nur auf ein ungeschriebenes Gesetz berufen, welches da schlicht und einfach heißt:
Gegenseitige Rücksichtnahme!
Sprechen Sie Ihre Mitmenschen in der Warteschlange einfach höflich und sachlich an und bitten Sie darum, vorgelassen zu werden!
In 95 % aller Fälle wird dies funktionieren, in den restlichen 5 % wird man ggf. Enttäuschungen einkalkulieren müßen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo hubkorn,
vielen Dank für die ausführliche Info und Meinung. Hm, ich denke , dass meine Fragestellung...irgendwie "falsch" rüber kam. Logisch, mit den vielen Einsparungen gibt es nicht solche Einrichtungen an den Kassen. Ich meinte, wenn eben extrem viel los ist bzw. unendlose Schlangen anstehen, dann wenn man eben höflich den Schwerbehinderungsausweis zückt, dass man an Behindertenkassen eine Chance bekommt. Sorry, war etwas "doof" und zu schnell aus den Bauch heraus getippt. Ist aber auch eigenartig, das es da kein Gesetz gibt, das die regelt. Vielen Dank noch einmal für die Anregung, vg von Gina
Ich meinte, wenn eben extrem viel los ist bzw. unendlose Schlangen anstehen, dann wenn man eben höflich den Schwerbehinderungsausweis zückt<
Antwort:
Ihre Frage macht durchaus Sinn, was natürlich nicht heißt, daß alle Dinge gesetzlich vorgegeben werden können.
Die Behindertenverbände kämpfen, seit es diese gibt um Barrierefreie öffentliche Gegenbenheiten und da gibt es noch sehr viel zu tun!
Denken Sie nur einmal an die fehlenden Toiltetten in den Supermärkten!
Wenn Ihre Behinderung/Ihr Handikap offensichtlich ist, dann sollte es unter rücksichtsvollen Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, daß man Ihnen ggf. den Vortritt läßt oder Ihnen zumindest Hilfestellung anbietet.
Fragen Sie einfach höflich um Hilfestellung, ohne daß Sie da gleich Ihren Schwerbehindertenausweis "zücken!"
Und zum Abschluß ein bischen etwas zum Schmunzeln:
Link:
http://www.klopfers-web.de/kol03.php
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Der Gesetzgeber verlangt durchaus Toiletten wenn es um den Gastronomiebereicht geht aber in meine Augen ist es Sinnlos jetzt von jeden kleinen Laden eine Kundentoilette zu fordern. Wenn schon dann macht es in meinen Augen mehr Sinn mehr öffentliche Toiletten zu fordern bei denen aber durchaus ein kleiner Obolus für die Nutzung zu entrichten sein kann.
@Gina210: "dann wenn man eben höflich den Schwerbehinderungsausweis zückt, dass man an Behindertenkassen eine Chance bekommt." ... diese Möglichkeit hast du auch heute schon?! Für das "Ausweis-Zücken" brauchst du keine rechtliche Grundlage, ... auch wenn ich leider vermute, dass dir darauf aufbauende und beruhende Sonderrechte nicht ungelegen wären.
Was das Bevorzugen an der Kasse angeht, da habe ich ehrlich gesagt kein Verständnis für, Jeder muss an der Kasse warten warum sollten da bei Menschen bei Behinderung eine Ausnahme gemacht werden, Was glaubst du wie oft ich schon gefragt wurde ob ich jemanden an der Kasse vorlasse und soll ich dir was sagen meist mache ich das nicht zum eine bin ich selber schwer Gehbehindert und möchte nicht unnötig lange an der Kasse stehen und zum anderen sind es gerade nicht die die vorgelassen werden wollen bei denen man Verständnis für das Ansinnen hätte. Keiner steht aus Spaß an der Kasse und womöglich hat es derjenige der eine vorlassen soll es gerade wirklich Eilig.
Keiner steht aus Spaß an der Kasse und womöglich hat es derjenige der eine vorlassen soll es gerade wirklich Eilig.<
Antwort:
Ja, so ist das!
Deshalb gilt in einer funktionierenden Gesellschaft auch weiterhin das ungeschriebene Gesetz:
"Gegenseitige Rücksichtnahme!"
Höflich fragen kostet je bekanntlich nichts, daran ist noch niemand verstorben!!
Das sollte man eigentlich schon von zu Hause und aus der Schule mitbringen, ansonsten leben wir in einer "Ellenbogen-Gesellschaft" ohne Rücksicht auf Verluste!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Geht es hier wirklich um Rücksichtnahme? Hier geht es hart gesagt um die Forderung das bestimmte Personen bevorzugt an der Kasse abgefertigt werde und das hat in meine Augen nichts mit gegenseituger Rücksichtnahme zu tun. Klar kann ich höfflich fragen ob ich vorgelassen werde, aber mal ehrlich, die Frage an sich ist doch in der Regel schon unhöflich.
aber mal ehrlich, die Frage an sich ist doch in der Regel schon unhöflich.
Antwort:
Da sollte sich doch Jeder an die eigene Nase fassen und wegen dieser im Grunde genommen verständlichen Frage die Kirche im Dorf lassen!
Geht es hier wirklich um Rücksichtnahme?<
Antwort:
Ja, ganz klar, jeden Tag, überall in unserer Gesellschaft und das fängt bei den kleinsten Dingen an!
Beste Grüße
Konrad
Kannst du mir bitte mal Erklären wieso alleine der besitzt eines Schwerbehindertenausweis dazu berechtigen soll bevorzugt an der Kasse bedient zu werden? Es gibt wie bereits öfters geschrieben auch genügend Behinderungen bei denen man ohne Probleme genau so lange an der Kasse warten wie jeder andere. Eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Menschen mit Behinderung ist keine so gute Idee den da führt sehr schnell dazu das auch die durchaus gerechtfertigten Nachteilsaugleiche dann sehr schnell auf in Frage gestellt werden.
"Früher, ich weiß es noch gab es solche Kasseneinrichtungen, wie schaut es heute damit aus?" ... gibts heute nicht mehr in 99% aller Läden. Ist eine Folge der Einsparung: Ne extra Kasse nur für "Schwebehinderte" kostet und dafür gibts zu wenige Kunden!
Ich denke hier wir etwas verwechselt, ich habe noch nie Kassen gesehen die für die bevorzugte Behandlung für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind, was ich schon öfters gesehen haben waren Schnellkassen für so und so viel Teile und Kassen die etwas Tiefer gelegt waren und einen breiteren Durchgang hatten. Ich habe schon einige Jahrzehnte den Schwerbehindertenausweis aber über VIP Kassen für Menschen mit Behinderung bin ich noch nie gestolpert.
Hallo userknight,
vielen Dank für diese Antwort. Hm, trotz allen Einsparungen... kann es irgendwie nicht sein! Ab einer gewisse Größe von Läden, Personal gibt es Schwerbehinderungsbeauftragte... ich weiß jetzt nicht genau ob das nur auf`s Personal zutrifft. Im Grunde gibt es ein Gesetzt und das ist doch ausschlag gebend. Ist dieses Gesetz geändert worden? oder an welcher Stelle soll oder muss man sich erkundigen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die einzige bin, die sich dafür interesiert. Bitte, noch einmal um Nachschlag, vielen Dank und vg von Gina
Hi Gina2010, leider vermischt du in deiner Aussage ein paar Dinge miteinander!
" Ab einer gewisse Größe von Läden, Personal gibt es Schwerbehinderungsbeauftragte..." ... es gibt einen "Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben", dieser ist da, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) des SGB IX erfüllt werden. Weiterhin ist er nach § 99 zur engen Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalräten verpflichtet, um die Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen oder zu verbessern. Es geht also darum, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ihre Rechte im Berufsleben gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen können. Dass heißt aber nicht, dass dieser Beauftragte dafür zuständig ist, dass schwerbehinderten Kunden Sonderrechte, wie eine eigene Kasse, im Laden eingeräumt werden!
"Im Grunde gibt es ein Gesetzt und das ist doch ausschlag gebend."... Das was du hier eventuell meinst ist das "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" welches eher als "Antidiskriminierungsgesetz" landläufig bekannt ist. Dieses stellt aber keine Grundlage da für einen Kundenanspruch, wie du ihn geäußert hast, auf einen eigene Kasse für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen! Bin kein Jurist, ... aber auch mit dem AGG kannst du deine Forderung nach einer eigenen Kasse nicht begründen! Genausowenig wie Art. 3 des Gundgesetzes (Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.) wird hier wahrscheinlich nicht helfen... weil sonst, überspitzt gesagt, auch Kassen für ethnische Minderheiten, religös Verfolgte, politische Flüchtlinge usw eingeführt werden müssten.
"oder an welcher Stelle soll oder muss man sich erkundigen?" ... du kannst dich an die Antidiskriminierungsstelle wenden oder auch an den Filialleiter und deine Anregung vortragen, Schwerbheinderte an den Kassen vorrangig zu bedienen!
Wobei man bevor man die Forderung stellt das Schwerbehinderte an der Kasse vorrangig bedient werden sollen bedenken sollte das es nicht allen Schwerbehinderten besonders schwer fällt an der Kasse etwas zu warten.
Hallo Anton96,
vielen Dank für dein Feetback,
alles gut und schön was du da schreibst. Aber, ich meinte, wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat und die Schlangen an den Kassen unendlos lang sind, das man den Ausweis zeigt und an Behindertenkassen bzw. normalen Kassen höflich um Vorang bittet, das man dann bevorzugt wird. Hatte mich aus den Bauchgefühl heraus etwas undeutlich geäußert, sorry. Vielen Dank für die Info von Gina