Meningeom - Schwerbehinderung?
Hallo,
bei mir wurde ein Meningeom entdeckt und herausoperiert - in der Reha wurde mir angeraten eine Schwerbehinderung zu beantragen.... Tumor wären bei 50% - hat da jemand Erfahrung und kann mir sagen, wieso ich die nicht bekomme (befristet wäre auch schon super)
2 Antworten
Bei einer Tumorerkrankung erhälst Du einen Grad der Behinderung für 5 jahre. Nach 5 Jahren, der sogenannten Heilungsbewährung, wird der Grad der Behinderung zurückgenommen. Solltest Du aber Folgeerkrankungen dadurch nachbehalten, kannst Du gegen die Rücknahme Widerspruch einlegen. Eine Behinderung liegt immer dann vor, wenn die Beeinträchtigung nicht dem normalen Lebensumständen entspricht. Beurteilt werden soll auch nicht die Diagnose, sondern Deine "Teilhabe am Leben", also alles was dies körperlich oder psychisch erschwert ist als Behinderung anzuerkennen. Alles Gute für Dich Deanna
Hallo dieblonde,
Sie schreiben:
Meningeom - Schwerbehinderung? bei mir wurde ein Meningeom entdeckt und herausoperiert - in der Reha wurde mir angeraten eine Schwerbehinderung zu beantragen.... Tumor wären bei 50% - hat da jemand Erfahrung und kann mir sagen, wieso ich die nicht bekomme (befristet wäre auch schon super)<
Antwort:
Unter Meningeom wird laut Wikipedia eine Art von Hirntumor beschrieben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Meningeom
Bei der Ermittlung des (Schwere-Grades der Beinderung) Akkürzung GDB in Grad-Angaben und nicht in %, werden die versorgungsmedizinischen Grundsätze auf der Basis der GDS/GDB-Tabellen zu Grunde gelegt.
Dies ist allgemein gängige Praxis.
Je nach Schwere der Erkrankung variiren die GDB-Angaben, was aber nur von einem Fachmediziner beurteilt werden kann.
Siehe Link.
google>>versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Ohne kompetenten Rechtsbeistand wie dem VDK sollten Sie da nichts unternehmen!
google>>vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/gradderbehinderung_gdb
Fazit:
Lassen Sie sich helfen, werden Sie ggf. Mitglied im VDK oder in einem anderen Sozialverband und verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad