Muss ein Arzt eine Befreiung Rückwirkend ausstellen?

3 Antworten

Die "Chronikerbescheinigung" gilt für das Jahr, in dem sie ausgestellt wurde und für das Folgejahr. Wenn deinem Bekannten, für den du die Betreuung übernommen hast, die Bescheinigung also Ende 2017 ausgestellt wurde, so werden die gesetzlichen Zuzahlungen also bereits rückwirkend für das ganze Jahr 2017 auf 1% des zur Verfügung stehenden Einkommens gekürzt und ggf. rückerstattet. Mehr geht auch nicht, da die Erkrankung mindestens ein ganzes Jahr bestehen muss, in diesem Fall also eigentlich März 2017, bevor die Belastungsgrenze anerkannt werden darf. Besteht eine Pflegestufe II oder III oder ist der Patient in eines der DMP eingeschrieben, muss die Anerkennung der Belastungsgrenze auch im übernächsten Jahr nicht erneut beantragt werden.

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/408-belastungsgrenze-bei-zuzahlungen.html

Eine rückwirkende Ausstellung der Chronikerbescheinigung ist also unnötig, da das Jahr 2017 bereits von der ausgestellten Bescheinigung erfasst wurde. Du solltest dich also zunächst an die Krankenkasse wenden, um dich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

So wie ich das kenne, darf sie das erst ab Behandlungsbeginn bei ihr.

Oder auch aufgrund von Aktenlage?

Bei allen möglichen Sachen hilft immer auch ein Widerspruch gegen den ergehenden ybescheud. Vielleicht ist das ein Ansatz?

Schon mal über mitgliedschaft> Beratung in einem Sozialverband nachgedacht?

Ich kenne solche Probleme..wenn die behandelnden Ärzte nicht mit im Boot sind, hat mans echt schwer :-S

idotz 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:56

Ja, Danke. Das ist eine gute Idee. Werde direkt mal im Netz nach einem Sozialverband suchen :-)

Es geht um eine Bescheinigung das er chronisch krank ist?

Mir wurde gesagt, dass man ein volles Jahr lang an der Krankheit leiden muss, bevor man sie als chronisch bezeichnen darf. In dem Fall hätte die Ärztin recht.

Kann der Katheter nicht im Heim gewechselt werden?

idotz 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:49

Und.... Bei einem schweren Schlaganfall. Wenn das nicht Chronisch ist.

idotz 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:48

Sie hat ihn ja ca. im August 2016 kennengelernt.

idotz 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:47

Ja, aber Rückwirkend kennt sie ihn ja nun sogar über ein Jahr.....

idotz 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:46

Leider nein. Die zuständige Examinierte geht kein Risiko ein. Und dann hat er ja jetzt auch einen Bauchkatheter. Noch schwieriger...