Muss ein Arzt eine Befreiung Rückwirkend ausstellen?
Hallo, habe einen Freund, der im März 2016 einen schweren Schlaganfall bekam. Seitdem liegt es im Seniorenheim. Ende 2017 hat die zuständige Hausärztin erst die Chronikerbescheinigung ausgefüllt. "Ich muss ihn 1 Jahr kennen", hat sie gesagt. Sie ist auch nicht die netteste. Da er nur minimales Taschengeld zur Verfügung hat, möchte ich die Ärztin nun fragen, ob sie jetzt bereit wäre, die Bescheinigung rückwirkend für 2017 auszustellen. Man kann dies ja bis 4 Jahre Rückwirkend tun. Er musste so viele Krankenfahrten machen (Katheterwechsel). Eigenanteil....
Bin ich nun auf das Wohlwollen dieser Ärztin angewiesen? Oder könnte ich mir einen anderen Arzt/Ärztin nehmen, die das dann evtl macht?
Also nochmals meine Frage: Kann/muss Sie das tun?
Ich habe nämlich nun die Betreuung meines guten Freundes übernommen.
3 Antworten
Die "Chronikerbescheinigung" gilt für das Jahr, in dem sie ausgestellt wurde und für das Folgejahr. Wenn deinem Bekannten, für den du die Betreuung übernommen hast, die Bescheinigung also Ende 2017 ausgestellt wurde, so werden die gesetzlichen Zuzahlungen also bereits rückwirkend für das ganze Jahr 2017 auf 1% des zur Verfügung stehenden Einkommens gekürzt und ggf. rückerstattet. Mehr geht auch nicht, da die Erkrankung mindestens ein ganzes Jahr bestehen muss, in diesem Fall also eigentlich März 2017, bevor die Belastungsgrenze anerkannt werden darf. Besteht eine Pflegestufe II oder III oder ist der Patient in eines der DMP eingeschrieben, muss die Anerkennung der Belastungsgrenze auch im übernächsten Jahr nicht erneut beantragt werden.
Eine rückwirkende Ausstellung der Chronikerbescheinigung ist also unnötig, da das Jahr 2017 bereits von der ausgestellten Bescheinigung erfasst wurde. Du solltest dich also zunächst an die Krankenkasse wenden, um dich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.
So wie ich das kenne, darf sie das erst ab Behandlungsbeginn bei ihr.
Oder auch aufgrund von Aktenlage?
Bei allen möglichen Sachen hilft immer auch ein Widerspruch gegen den ergehenden ybescheud. Vielleicht ist das ein Ansatz?
Schon mal über mitgliedschaft> Beratung in einem Sozialverband nachgedacht?
Ich kenne solche Probleme..wenn die behandelnden Ärzte nicht mit im Boot sind, hat mans echt schwer :-S
Ja, Danke. Das ist eine gute Idee. Werde direkt mal im Netz nach einem Sozialverband suchen :-)
Es geht um eine Bescheinigung das er chronisch krank ist?
Mir wurde gesagt, dass man ein volles Jahr lang an der Krankheit leiden muss, bevor man sie als chronisch bezeichnen darf. In dem Fall hätte die Ärztin recht.
Kann der Katheter nicht im Heim gewechselt werden?
Und.... Bei einem schweren Schlaganfall. Wenn das nicht Chronisch ist.
Sie hat ihn ja ca. im August 2016 kennengelernt.
Ja, aber Rückwirkend kennt sie ihn ja nun sogar über ein Jahr.....
Leider nein. Die zuständige Examinierte geht kein Risiko ein. Und dann hat er ja jetzt auch einen Bauchkatheter. Noch schwieriger...