Muss ein Arzt einen erste Hilfe nachweis für die Fahrschule erbringen?
Die Frage interessiert mich nur mal.
Müsste ein fertig studierter Arzt und mit Approbation ein Nachweis über einen erste Hilfekurs für die Fahrschule erbringen?
Diese Konstellation ist sicher selten aber das Gedankenspiel kam mir neulich.
5 Antworten
In 2016 habe diese Frage gestellt, als ich selbst in EH-Kurs war. Der Ausbilder sagte, dass es für Ärzte, Feuerwehr und ähnliche Berufe eine Sonderregelung gibt. Sie müssen also EH-Kurs nicht machen.
nach § 19 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung braucht einen Nachweis der ersten Hilfe nicht erbringen, wer erfolgreich das Studium eines Arztes oder Zahnarztes nachweisen kann;
Hi,
Müsste ein fertig studierter Arzt und mit Approbation ein Nachweis über einen erste Hilfekurs für die Fahrschule erbringen?
Einen Nachweis muss er erbringen - er muss allerdings keinen EH-Kurs dafür absolvieren, die Approbationsurkunde wird selbstverständlich als Nachweis anerkannt.
"(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
- ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
- ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
- eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt." - § 19 Abs. 3 FeV.
LG
Ja einen Nachweis schon aber er muss nicht mehr an den Erste Hilfe Kursen teilnehmen.
Müssen sie nicht.
Im §19, Fahrerlaubnisverordnung sind Ärzte und weitere "medizinische Qualifikationen von dieser Pflicht befreit.