Muss ich den Kindesvater über Elternsprechtermine informieren?
Bin ich dazu verpflichtet den Kindesvater über einen Elternsprechtagstermin zu informieren? Ich finde, das gehört zum Alltagtagsrecht und er bekommt die täglichen Belange der Schule doch eh nicht mit - es reicht doch, was ihm sein Kind erzählt oder? Muss ich ihn wirklich einbeziehen? Vor allen Dingen, in welche schulischen Belange denn dann genau? Elternabende auch? Wie ich die Klassenarbeit bezahlt bekomme etc. muss ich doch auch alleine regeln....
5 Antworten
Hier wird es wohl darauf ankommen, wie das Sorgerecht geregelt ist. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, dann sollten beide Elternteile gleichlautend informiert sein.
Hat z.B. nur die Mutter das Sorgerecht, dann muss sie m. E. solche Termine nicht weitergeben, denn der Kindsvater hat keine Befugnis zum Eingreifen.
Ich möchte ihn nicht informieren und da haben - egal ob Elternabend oder Elternsprechtage. Darf ich das? Oder gehört es zu meiner Pflicht oder fällt das in mein Alltagsrecht?
Sprich kann er mir mit dem Jugendamt drohen oder würden die ihm auch sagen, dass ist Sache der Mutter.
Vielleicht möchte er ja gerne auch zum Elternabend mit. Ich würde ihm vorher informieren, wenn ein Elternabend ist und dann kann er selber entscheiden ob er dahin gehen möchte.Wegen der Klassenfahrt kannst du ihm ja mal fragen ob er sich drann beteidigen möchte.Entweder möchte er oder nicht. Vielleicht möchte er kann es aber aus finanziellen Gründen nicht
Wo ist das Problem? Wenn er die Klassenfahrt nicht mit bezahlt, regst Du Dich auf, dass er sich nicht kümmert und wenn es um Elternsprechtage und Elternabende geht, willst Du nicht, dass er sich kümmert...
Schick ihm doch einfach eine Mail mit dem Termin und gut ist. Muss man sowas wirklich per Gesetz regeln?
Vielleicht möchte sich der Vater SELBST einmal informieren? Verpflichtet bist Du nicht, aber es wäre fair gegenüber dem Vater das zu tun