Krankenwagen gegen Willen rufen.
Meinem Vater geht es schlecht (nicht erst seit heute) . Er kann kaum 5m gehen dann braucht er schon ein Sauerstoffzelt, er hat sichtbar Schmerzen, sein Fuß ist dick und leuchtet in allen Farben. Ich wollte ihn zum Arzt bringen aber er weigert sich. Ich habe nun vor heute den Rettungswagen zu rufen wenn er nicht mitkommt aber er sagt, wenn er sich dem verweigert und der Rw unverrichteter Dinge wieder abziehen muß, muß ich den Einsatz bezahlen. Weiß einer ob das stimmt?
18 Antworten
Eine Mutmaßung über richtig und falsch und über die Entscheidungsgewalt Arzt <-> Patient spare ich mir an der Stelle, das haben die anderen ausführlichst getan.
Fakt ist: DU bezahlst den Einsatz des RTW definitiv nicht. Egal ob die deinen Vater mitnehmen oder nicht...
Grund ist: Als medizinischer Laie ist es dir nicht zuzumuten eine korrekte Einschätzung der Lage vorzunehmen. Genau dafür sind die Ärzte da. Solange es sich nicht um einen definitiven Scherzanruf handelt und wirklich eine "behandlungswürdige" Person da ist, ist das alles kein Problem. Ob sich dein Vater dann von Ihnen Untersuchen und gar mitnehmen läßt steht auf einem vollkommen anderen Blatt.
. Recht auf Selbstbestimmung
a. Der Patient hat ein Recht auf Selbstbestimmung, d.h. auf freie Entscheidung in bezug auf seine Person. Der Arzt soll den Patienten über die Folgen seiner Entscheidungen informieren.
b. Ein geistig zurechnungsfähiger erwachsener Patient hat das Recht, in jedes diagnostische Verfahren oder jede Therapie einzuwilligen oder diese abzulehnen. Der Patient hat ein Recht, die für seine Entscheidungen notwendigen Informationen zu erhalten. Für den Patienten sollte klar verständlich sein, worin der Zweck einer Diagnose oder einer Behandlung besteht, welche Bedeutung die Ergebnisse haben und was die Konsequenzen einer ablehnenden Entscheidung sein würden.
c. Der Patient hat das Recht, die Mitwirkung an der Forschung oder der medizinischen Lehre abzulehnen.
(2.4) Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ergibt sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Es begründet die selbstverantwortliche Mitwirkung des Patienten an der Wiederherstellung seiner Gesundheit.
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ärztlich gebundener Behandlungsauftrag können in Widerspruch zueinander treten, wenn der Patient vom Arzt für erforderlich gehaltene Maßnahmen ablehnt oder wenn der Patient den Wunsch zu medizinischen Maßnahme äußert, welche der Arzt nicht verantworten kann. Wenn es um die Entscheidung über die Vornahme eines vom Arzt für erforderlich gehaltenen Eingriffs geht, hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang. Der Arzt ist gehalten, den Patienten über die Folge der Ablehnung eines ärztlich gebotenen Eingriffs aufzuklären, hat jedoch die Maßnahme zu unterlassen, wenn der Patient darauf besteht. Der Wunsch des Patienten zur Vornahme einer bestimmten Maßnahme ist für den Arzt nicht verbindlich, wenn der Arzt diese Maßnahme medizinisch nicht vertreten kann. Denn der Arzt ist nicht bloßer "Auftragnehmer" des Patienten. Der Arzt folgt vielmehr seinem durch das ärztliche Berufsverständnis und das Berufsrecht geprägten Behandlungsauftrag.
Das Gebot der Menschlichkeit begründet auch das Recht des Arztes, bei aller gebotenen Aufklärung dort eine Grenze zu ziehen, wo eine "schonungslose Offenbarung" ärztlich nicht zu vertreten wäre.
Ich denke auch der Hausarzt ist hier die richtige Wahl
Wenn es deinem Vater sehr schlecht geht, dann musst du einen Rettungswagen rufen. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.
Die Rettungskräfte sehen dann ja, dass es deinem Vater schlecht geht und dass du den Rettungswagen nicht nur zum Spaß gerufen hast.
Rettungseinsätze müssen vom "Verursacher" dann gezahlt werden, wenn der Einsatz offensichtlich unbegründet ist.
Wenn es wirklich so schlimm ist, dann würdest du nichts falsches tun ihn zu rufen. Du machst dir lediglich Sorgen um seine Gesundheit und handelst in bestem Gewissen. Ich glaube nicht, dass du dafür belangt werden kannst... ganz im Gegenteil sogar, rein theoretisch wäre es ja sogar unterlassene Hilfeleistung wenn er definitiv einen Krankenwagen braucht, aber keiner gerufen wird. Seine Meinung ist in diesem Fall irrelevant, denn ihm geht es anscheinend schlecht und er braucht Hilfe. Er hat ja nichts rechtlich wirksames unterschrieben, dass man ihm in der jetzigen Situation nicht helfen darf oder?
Anmerkung: Das ist meine persönliche Meinung zu dem Thema, ich habe zu dem rechtlichen Thema keine Ahnung.
schilder es denen so wie es ist, dass er nicht mitwill du aber den ernst der lage erkannt hast. somit wissen die leute bescheid, dass er sich eventuell weigern wird mitzukommen