Muss man bei Bewerbung für die Polizei seine komplette Krankenakte abgeben?
Hallo ich habe bald meine Tauglichkeitsprüfung bei der Polizei, ich hatte schon zwei Alkoholvergiftung 😳 sonst hab ich auch nie getrunken ich vertrage es einfach wirklich nicht, auf jeden Fall miss man angaben zu Vergiftungen machen, jetzt ist meine Frage würde das rauskommen wenn ich es verschweige? Müsste ich irgendwann meine komplette Krankenakte vorzeigen oder nir vom Hausarzt ? Oder wie ist das?
6 Antworten
Deine ganze Krankenakte eher nicht, habe ich so jedenfalls noch nie gehört.
Was für einen Aufwand hätte das wohl auch?
Bei manchen Behörden gehst du mit einem Vordruck zum Hausarzt und der füllt im Rahmen seiner Möglichkeiten, das wichtige was in den letzten fünf Jahren vorgefallen ist aus. Bei anderen Behörden wiederum, reichen deine persönlichen Angaben.
Wie viel Promille wurden den gemessen? Du meinst ja du kannst nichts ab.
sonst hab ich auch nie getrunken
Ja nee, is klar. Wie alt bist du? 17? und hattest in diesen paar Jahren "nur" 2 Alkoholvergiftungen? Super Vortrag. Wer will dir das denn glauben, dass du eigentlich keinen Alc trinkst?
Meiner Meinung nach müsstest du das angeben, mit einer guten Begründung, warum das nicht mehr passiert. Man sollte einen Beruf, in dem man auf besonderer Weise der Wahrheit und dem Gesetz verpflichtet ist, nicht mit einer Lüge beginnen. Auch ein Weglassen ist eine Lüge. Kommt das später heraus, dass du bei der Einstellung unwahre Angaben gemacht hast, steht deine Zuverlässigkeit als Polizist auf dem Spiel.
Du wirst alles/vieles offenlegen müssen, aber du kannst das ganze ja plausibel erklären und wichtig ist, dass die Vergiftung keine Folgeschäden verursacht. Bzw. bist du dadurch ja nicht dauerhaft "krank", Ehrlichkeit währt am Längsten! ;)
Ganz plausibel erklären das man nur zwei Alkoholvergiftungen hatte... genau mein Humor.
Deine Krankenakte bekommt niemand. Aber ein ärztliches Gutachten kann verlangt werden. Krankenakten gehen nur den Arzt etwas an und den Patienten. In ganz seltenen Fällen auch ein Gericht. Das war’s dann auch schon. Was du meinst ist eine Tauglichkeitsuntersuchung . Ja dran musst du teilnehmen. Sie müssen ja wissen, ob du für den Job geeignet bist,
Das ist aber nicht die Patientenakte. Das sind Gutachten.
"DIE PatientenAKTE" gibt es sowieso nicht. Und Gutachten sind es auch nicht. Und die PÄU ist auch nicht gemeint.
Natürlich gibt es die. Was glaubst du denn ? Ich habe meine sogar zu Hause.
Du hast eine eigene Sammlung von Befunden, Attesten, Berichten.
DIE allumfassende universäre hochsensible staatsgeheime AKTE gibt's nicht.
Die allumfassende Akte habe ich zu Hause. Du könntest gerade genauso gut behauptet, dass es Bielefeld nicht gibt. Ich habe sie HIER!
Wie gesagt .... Es ist DEINE Sammlung .... Die Dokumentation aller deiner Ärzte und die der Kasse hast du nicht.
Es gibt nicht die eine originale Akte. Das ist Unsinn!
Ich habe die Dokumentation aller meiner Ärzte. Ich weiß ja wohl am besten, was ich habe und was nicht.
Ja, ALLER DEINER ÄRZTE.
Aber du verstehst gar nicht, was ich dir sage! Deine Sammlung existiert so bei dir. Weil du alles zusammen getragen hast. Sie ist aber SO, IN DER FORM, SO UMFÄNGLICH und KOMPLETT nirgends hinterlegt, archiviert oder gar einsehbar.
DIE EINE ALLUMFASSENDE Akte gibt es SO nicht. Es sei denn, du legst einen persönlichen Ordner an, indem du ALLES sammelst. Aber auch gerade darauf hat NIEMAND Zugriff.
Doch bei meiner Hausärztin ist sie voll umfänglich hinterlegt.
Oh Jesus .... Gut.
Dann hat also jeder Bürger in Deutschland bei seinem Hausarzt eine allumfassende Krankenakte, die jedes medizinische Detail eines gesamten Lebens und jeder erdenklichen Fachrichtung, inklusive Ausland, Urlaub usw. dokumentiert. Es sind alle Befunde, Krankmeldungen, Konsile, jedes Labor und jedes Rezept schriftlich dokumentiert und in Kopie abgeheftet. Jede RöntgenCD, alle sonstigen bildgebenden Verfahren, Augenarztbefund, Messungen, EKG. Im Duplikat. Auch Kinder- und jugendärztliche Unterlagen sind dabei. Schulmedizinische auch. Und die von Berufsgenossenschaften und Betriebsärzten.
Alles in EINER KRANKENAKTE. Beim Hausarzt. Man darf nämlich nur einen haben! Eine Akte! (buhaha).
Ja eben. Bei mir ist es so. Wenn du es nicht glaubst, ist das dein Problem, nicht meines.
Darum geht es gar nicht! Es geht nicht darum, wass ich dir glaube!? Es geht auch nicht darum, was DU zuhause sammelst. Du erfasst den Sinn gar nicht!
Es geht um deine Aussage, dass diese Akte natürlich und immer und für alle existiert.
DAS stimmt nicht. Wie begriffsstutzig kann man sein?!!
Sie existiert aber ! Wie begriffsstutzig kannst du sein? Pass mal auf deinen Ton auf du Vogel!
Man darf bei Bewerbungen in Deutschland grundsätzlich Sachen verschweigen und auch ein Stück weit unwahre Angaben machen, das ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen abgedeckt. Was jedoch im Speziellen Bewerbungen bei der Polizei betrifft, so kann ich keine zu 100% verlässliche Antwort abgeben.
Man muss auch vorher eine Anamnese vom Hausarzt holen. Ein Attest vom Zahnarzt und ggf Augenarzt. Hierfür entbindet man die Ärzte von der Schweigepflicht.