Trotz leichter Hörschwäche und Bestätigung vom Facharzt das ich vollkommen Einsatzfähig bin Chancen bei der Bundespolizei?
Tag zusammen,
damals als Kind wurde bei mir eine Innenohrschwerhörigkeit festgestellt, worauf ich auch bis zum 13. Lebensjahr Hörgeräte getragen habe. Heute bin ich 19 und habe überhaupt keine Einschränkungen mit meinem Gehör. Ich war letzten auch bei einem Arzt, der sich mein Hören angeschaut hat und er hat mir sogar auch eine Bescheinigung gegeben, dass ich vollkommen in allen Bereichen ohne Einschränkung arbeiten kann und er auch nicht versteht, warum ich einen Behindertenausweis habe. Wie sind die Chancen also für mich bei der Bundespolizei? Ich muss ja nichts über mein Gehör angeben, da die so oder so einen Hörtest machen.
5 Antworten
Wenn man hier so mutig behauptet, dass deiner Einstellung mit einem Attest von einem Facharzt nichts im Wege steht, bekundet man eigentlich nur seine Unkenntnis.
Dem Polizeiarzt ist die Meinung und/oder Einschätzung deines Fach- oder Hausarztes ziemlich schnuppe. Er beurteilt nämlich nicht nach WHO, sondern nach der PDV300. Hier gelten völlig andere Bedingungen und Normwerte. Was für den HA eine Bagatelle ist, ist für den Pol.arzt der Worst Case.
Einzige Beurteilungen, die vielleicht Gnade finden, sind die eines Arbeitsmediziners, denn der kann die tatsächlichen Belastungen in diesem Job beurteilen. Wenn dein FA /HA sich das anmaßt, fällt er (und mit ihm auch du) beim Pol.arzt schonmal rein deshalb in Ungnade.
Angeben musst du die Geschichte in der Medizinischen Selbstauskunft. Verschweigen nützt nichts. Dein Hörvermögen wird dann getestet und es gilt nunmal Hopp oder Top.
Bewirb dich, gib alles Infos und Befunde mit und warte ab.
Gruß S.
War es jetzt Ironie oder ernst gemein? :D
Ernst gemeint ...
Alles klar, vielen Danke :)
Guten Morgen,
Du musst ohnehin einen Fragebogen zur Anamnese ausfüllen. Ein Hörtest wird zudem ebenso gemacht.
Von daher wird es auf jeden Fall aufgrund der dort erbrachten Ergebnisse bewertet.
Was dein Gutachten angeht:
Das Stichwort ist: "sozialmedizinisch"
Das Gutachten sagt aber nichts über eine Einsatzfähigkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift aus.
ICh kann dir nur empfehlen, gehe mit dem Problem offen um, schildere alles und lasse dich vor Ort testen. Wenn das Ergebnis dann "negativ" ist nimm es als Chance, einen Beruf zu ergreifen, der besser für dich geeignet ist.
Ich weiß0 dass dies schwer zu akzeptieren ist, da ich genau das Selbe durch habe, Heute weiß ich , es war richtig dass damals so entschieden wurde.
LG
Du hast doch schließlich keine Probleme mehr damit oder? Dann müsstest du das nicht, aber vielleiccht könntest du das beim Vorstellungsgespräch erwähnen und sagen das du keinerlei Einschränkungen mehr hast. Wahrscheinlich verlangen sie von dir einen Hörtest, aber er wird ja dann bestimmt gut ausfallen, oder?
Probleme damit habe ich keine, nein. Das der Hörtest gut ausfallen wird, gehe ich von aus
Also da denke ich schon das du Chancen hast.
Hoffe ich doch. Danke für die Antwort :)
Auf der karriere-Seite der Bpol findest du alle Informationen und Anforderungen die Du benötigst. Auch die Medizinischen.
Die Polizei veranstaltet überall Infotage und selbst auf facenook und Twitter wo man sich erkundigen und Fragen stellen kann.
Wenn dein Arzt dir attestiert hat das alles pkay ist, sollte deine Karriere als Polizist nichts im Wege stehen.
Viel Glück
Jap, das Attest habe ich neben mir liegen.
Danke :)
Stimmt nur leider nicht. Siehe mein Beitrag ....
Ob Du nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich bist, kann ich so nicht beurteilen und es kommt ja auch auf die Stelle bei der Bundespolizei an.
Aber vorab, hast Du eine "normale" Schule besucht oder eine Schule für Hörgeschädigte?
Habe eine Normale Schule besucht und mache sogar jetzt auch ganz normal mein Fachabitur
Das Gutachten ist von einem Arbeitsmediziner.
Sein Befund:
Es lässt sich nur eine Hörminderung erheben, die in der Jugend mit Hörhilfen versorgt wurde, jetzt besteht auch ohne diese Hörhilfen eine gute Verständigungsmöglichkeit, auch bei Nebengeräuschen, sodass hieraus keine sozialmedizinisch relevanten Leistungseinschränkungen ergeben. Es liegt eine alter - und konstitutionsangemessene uneingeschränkte Belastbarkeit vor.