Muss man die Tierarztrechnung bezahlen, wenn der Hund während der Operation verstirbt?

19 Antworten

Ja das ist korrekt. Die Leistung wurde erbracht. Lebewesen können bei Operationen sterben, auch ohne Fehlleistung des Operationsteams. 

Auch bei Menschen bekommen die Angehörigen, bzw. die Krankenkassen die Rechnung.

Übrigens war der Hund nicht kerngesund, die Operation war klar notwendig.

 Deine Freundin sollte in Zukunft Hunde bei einem seriösen Züchter kaufen, da liegt das Risiko für den Schaden an den Gelenken eines Hundes weit tiefer. 

Die Verletzung des Hundes ist eben fast immer auf einen Zuchtfehler zurückzuführen.

Mini Hunderassen haben auch ein viel grösseres Risiko eine Op oder Krankheiten zu überstehen.

Hunde kosten nun mal viel Geld, das sollte man sich vor der Anschaffung realistisch klar machen. 

So leid es einem tut, deine Freundin muss die Rechnung bezahlen.

Hallo,

das tut mir für deine Freundin sehr leid.

Aber trotzdem muss sie für die Kosten aufkommen, denn dass eine OP nun einmal auch Risiken birgt, darüber wird der Hundehalter vorher aufgeklärt.

Mit den Kosten für die "Entsorgung" (du hast Recht, dass ist ein gruseliges Wort!) bin ich mir nicht so wirklich sicher, denn die Praxis hätte deine Freundin fragen müssen, ob sie den toten Hund abholen und selbst beerdingen will. Das können die nicht so einfach entscheiden. Kann aber sein, dass das ja vorher abgeklärt war.

Drücke deine Freundin mal ganz feste von mir (unbekannterweise)

Daniela

Natürlich - die Leistung wurde erbracht, auch wenn das Endresultat nicht positiv war.

Es kann immer Nebenwirkungen von den Narkosen geben - bei Tieren werden lange nicht so gute Narkosen verwendet, wie beim Menschen. Trotz dem gibt es auch beim Menschen immer mal wieder Narkosezwischenfälle, wo der Patient nicht überlebt.

Warum hat sie ihren Hund nicht abgeholt und im Garten beerdigt?

Natürlich muss sie zahlen. Bei jeder op gibt es ein Risiko. Es kann immer passieren das der Patient auch ohne einen Ärzte Fehler bei der op verstirbt.

Der Tierarzt hat seine Leistung bestens Gewissens erbracht und stellt diese in Rechnung. Es gibt keine Erfolgsgarantie.

Ja, der Tierarzt hat ja trotzdem seine Leistung erbracht. Sie müsste nachweisen das der Hund aufgrund eines Ärztefehlers gestorben ist. Dafür hätte man den toten Hund in ein Labor einschicken lassen zur Untersuchung der genauen Todesursache und zum Rechtsanwalt gehen müssen. 

So hat sie ja die OP veranlasst und wollte diese Dienstleistung, die eben auch Gefahren und Risiken birgt wie jede Operation. Tut mir echt leid für deine Freundin :( das muss grausam sein wenn der Hundnach der OP  nicht mehr zurückkommt :( der Horror schlechthin :(