Muss man eine Zuzahlung bei der DAK nach 1 1/2 Jahren noch bezahlen?
Hey, Meine Oma ist vor gut 1 1/2 Jahren gestorben. Kurz vor ihrem Tod war sie aber nochmals im Krankenhaus. Jetzt hart meine Mum eine Rechnung über eine Zuzahlung zu diesem Krankenhausaufenthalt von der DAK bekommen. Muss sie die nach über 1 1/2 Jahren überhaupt noch bezahlen Danke im vorraus
6 Antworten
Die Verjährungsfrist beträgt generell für Rechnungen drei Jahre ab 31.12. des Jahres der Rechnungsstellung.
diese Forderungen sind noch nicht verjährt. gerade bei Todesfällen dauert es oft lange, bis die Rechnung beim Erben ist.
idR geht die Zahlungsaufforderung zuerst vom Krankenhaus an den Versicherten. das passiert aber nicht immer sofort, sondern meistens innerhalb von 1-3 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt.
wenn die Rechnung nicht gezahlt wird, oder die Rechnung nicht zugestellt werden kann, tritt das Krankenhaus die Forderung an die Krankenkasse ab. d.h. die Krankenkasse muss die Zuzahlung nun beim Versicherten einfordern.
da deine Oma zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war, kann die Krankenkasse dann nicht einfach sofort die Rechnung an irgendeinen Hinterbliebenen schicken. hier gelten bestimmte Rechtsvorschriften.
zunächst muss geklärt werden, wer die Angehörigen sind. dann muss geklärt werden, ob ein Angehöriger oder wer auch immer das Erbe der Verstorbenen angetreten hat. wenn bekannt ist, wer das ist, dann muss zunächst ein gerichtlicher Titel über das Annehmen des Erbes vom Erben bei der Krankenkasse vorliegen. und erst wenn das alles durch ist, dann kann die Krankenkasse auch die Rechnung verschicken. vorher ist dies nicht möglich.
und da in Deutschland die Mühlen langsam mahlen, vor allem was die Gerichte und Erbschaftsangelegenheiten angeht, kann es schon mal dauern, bis die Krankenkasse die entsprechende rechtsgültigen Unterlagen hat.
kurzum: die Forderung ist korrekt und zu zahlen.
Ja, wenn deine Mutter das Erbe angetreten hat. Dann müssen auch alte Rechnungen noch gezahlt werden.
Dann solltest du mal das Krankenhaus fragen, wie es sein kann, das sie die Rechnung erst jetzt schicken. An der Tatsache, das die RG gezahlt werden muss, ändert es nichts.
Die Rechnung kamm ja nicht vom Krankenhaus sondern von der DAK
Dann eben bei der DAK nachfragen.
Sie hat das Erbe angetreten, also muß sie auch die Verbindlichkeiten bezahlen.
Ja, das müsst ihr zahlen, es sei denn, das Erbe wurde ausgeschlagen.
Ansprüche aus Sozialleistungen verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie entstanden sind.
Beispiel: Krankenhauszuzahlung aus 2008 verjähren erst Ende 2012, da die Verjährungsfrist erst am 01.01.2009 beginnt.
lg Lilo
Aber es kann doch nicht sein dass ich eine Rechnung von einem Krankenhaus Aufenthalt von Februar 2015 jetzt erst bekommen man kann in ja auch nirgends mehr angeben wie beispielsweise bei der Steuer