Verjährung Zuzahlungsrechnung Krankenkasse?

3 Antworten

Fraglich ist nun aber für mich, ob die Forderung nach über 2 Jahren nicht verjährt sein müsste?

Nein. Noch nicht mal ansatzweise.

Hallo,

im Sozialrecht gilt nach dem SGB für Beiträge und Leistungen eine Verjährungsfrist von 4 vollen Kalenderjahren. Das BGB gilt für gesetzliche Krankenkassen nicht.

Wenn die Krankenkasse bereits einen Bescheid erstellt hat, gilt die Verjährung von 30 Jahren.

Ggf. informieren, ob für 2018 ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung sinnvoll ist (wenn die Zuzahlung z.B. sehr hoch ist). Auf der Internetseite der betreffenden Krankenkasse gibt es oft weitere Infos.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Drunter geht nicht, besondere Einrichtungen haben unter bestimmten Voraussetzung dann eher eine längere Verjährungsfrist, meist 4 oder 5 Jahre, bis zu 10 Jahre ist aber auch möglich.

Die Rechnung der KK ist also noch lange nicht verjährt.

Und es gibt kein Gesetzt/keine Vorschrift, die besagt, dass eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten erstellt werden muss.

Dieses würde dann ja der Verjährung widersprechen.

JuleyJuleika 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 17:00

Danke für die schnelle Antwort