Wie lange können Rechnungen der AOK eingefordert werden?
Hallo zusammen,
Hier geht es um die Zuzahlung für eine Krankenfahrt am 08.09.2009 Akuter Herzinfarkt. 10€ Kostenerstattung.
Vorweg, mir geht es nicht um 10 € sondern um die vorgehensweise!
Gestern bekomme ich die Rechnung der AOK Nordwest mit der Aufforderung diese Rechnung begleichen zu müssen.
Wenn ich in den letzten 18 Monaten nicht vielfach schon die Zuzahlungen geleistet hätte bei Reinfarkt - wieder mit dem RTW ins Krankenhaus ..........(Zuzahlung geleistet) , sowie 2 Rehas , ebenso die die Zuzahlungen geleistet.
Ich habe mich in den letzten 18 Monaten im Krankengeldbezug befunden und wurde zum März 2011 ausgesteuert.
In den ganzen Monaten soll es nicht aufgefallen sein, das ich der Kasse noch 10€ schulden soll? Mit Verlaub, wenn ich so gearbeitet hätte, wäre ich meinen Job nach 4 Wochen wieder los gewesen! (Betriebsleitung)
Insofern, wer kann mir sagen,wie lange können zurückliegende Rechnungen der AOK eingefordert werden?
Herzlichen Dank für die Hilfe.
4 Antworten
Ich weiß nicht, wie lange... aber ich weiß, dass die Kassen die Rechnungen meist auch erst sehr spät bekommen. Kann schonmal 1-1,5 Jahre dauern, bis die Kasse eine Rechnung bekommen hat und das bearbeitet wurde etc.
Hallo,
im Sozialrecht gilt eine Verjährung von 4 vollen Kalenderjahren. Aber auch eine Zuzahlungsbefreiung kann man z.B. noch nachträglich innerhalb dieser Frist beantragen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__25.html
bundesrecht.juris.de/sgb_1/__45.html
Gruß
RHW
Die Forderung wäre also erst am 31.12.2013 verjährt gewesen. Ob die ungewöhnlich lange Zeitdauer am Transportuntermehmen oder an der Krankenkasse (oder beiden) liegt, lässt sich schlecht sagen. 3 bis 9 Monate sind keine Seltenheit. Teilweise spielen auch EDV-Programmumstellungen eine Rolle. Ungewöhnliche Konstellationen werden dann teilweise erst viel später bei einem manuellen Abgleich oder bei der Behebung von Programmfehlern "gefunden".
Die Verjährung ist erst nach zwei vollen Kalenderjahren (31.12.2011). Andererseits sind die Regeln für die Zuzahlung genau aufgestellt. Von daher kann man jetzt nicht von Schlampereien bei den KK reden.
meines wissens drei jahre jeweils bis zum jahresende, also bei dieser rechnung bis zum 31.12.2012