Nach OP trotzdem Bezahlung - Minijob?
Guten Abend
ich war heute im Krankenhaus um zu besprechen, wie es mit meinem Knie weitergeht. Dort habe ich einen Termin für meine OP gemacht.
Nun habe ich die Angst, dass ich gekündigt werden kann. Natürlich ist das nur ein Minijob aber ich brauche das Geld, um für meine Fernschulgebühren aufzukommen.
sollte ich nicht gekündigt werden, ist es möglich sein Gehalt zu bekommen trotz Krankheit? Der Arzt habe mir gesagt, dass ich wahrscheinlich 3 Monate nicht arbeiten kann nach der OP. 1 Monatsgehalt würde mir für diese Zeit reichen.
Vielleicht noch wissenswert. Ich bin dort seit 13 Monaten dann angestellt.
Schönen Abend euch noch
Max
2 Antworten
dass ich wahrscheinlich 3 Monate nicht arbeiten kann nach der OP.
Gegen den Arbeitgeber hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen; danach besteht aber - da es sich um einen Minijob handelt - kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Es gibt für den Arbeitgeber (wenn er nicht mehr als 30 Arbeitnehmer hat) keinen deswegen rechtfertigenden Grund für eine Kündigung, da er die Kosten der Lohnfortzahlung aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG zu 40 - 80 % (je nach gewähltem Tarif) von der Krankenkasse erstattet bekommt (AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1).
Sollte er Dir in engem zeitlichen Zusammenhang mit Deiner Krankschreibung kündigen, kann man davon ausgehen (und das tun die Krankenkassen), dass die Erkrankung der Anlass für die Kündigung ist. Dann muss der Arbeitgeber trotz der Kündigung Lohnfortzahlung gegebenenfalls auch über das Ende der Beschäftigung hinaus leisten - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1:
Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
Hat der Arbeitgeber mehr als 10 (rechnerische) Vollzeitkräfte, besteht sowieso Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, da Dein Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen zur Kündigung berechtigenden Grund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben; falls nicht, kannst Du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (dafür benötigst Du auch keinen Anwalt, wenn Du Dir das selbst zutraust - dazu gegebenenfalls mehr).
Max. 6 Wochen erhälst du die Entgeltfortzahlung von deinem Minijob-Arbeitgeber laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Entgeltfortzahlung bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html
Gruß siola55