Nach REHA und anschl. Krankschreibung,bei "Gesundschreibung" Urlaub oder Wiedereingliederung
Mir Wurde gesagt das ich nach der REHA und bei der Gesundschreibung noch meinen Jahresurlaub nehmen kann. Nun wurde ich von der REHA als arbeitsunfähig entlassen. Eine weitere Krankschreibung erfolgte. Kann ich bei der "Gesundschreibung" meinen Jahresurlaub nachträglich nehmen, oder muss ich sofort in die Wiedereingliederung gehen? Laut Gesetz steht mir der Urlaub zu. Hat die verlängerte Krankschreibung Auswirkungen wann ich meinen Urlaub nachholen kann? Vielen Dank im vorraus für alle konstruktiven Antworten.
1 Antwort
Soweit ich weiß ist das vom Arbeitgeber abhängig...das wird in jedem Unternehmen anders gehandhabt...einige wollen halt nach so einer längeren Krankheitsphase, dass du möglichst schnell wieder integriert wirst und lehnen den Urlaub direkt danach deshalb womöglich ab...andere werden da eventuell nachsichtiger sein...hängt denke ich enorm vom Einzelfall ab!!