Reha arbeitsunfähig entlassen,MDK sagt arbeitsfähig was nun
Hallo wir brauchen hilfe mein Mann wurde anfang August aus der reha Arbeitsunfähig entlassen,eine woche später mußte er zum MDK die Ärztin sagte er könne wieder arbeiten und das Krankengeld wird zum 22.8 eingestellt . meine frage geht das so ? was können wir tun : sage schon mal danke Elvira
4 Antworten
Deu. ist abartig, ein Land in dem man gut und gerne lebt? Man darf auf keinen Fall krank werden und man muss lebenslang funktionieren, nur dann bleibt man verschont. Wie heißt es bei den Buddhisten so schön? Man wird nur geboren um zu leiden! Egal ob reich oder arm! Ich glaube auch kaum das es Menschen gibt die Krankheiten simulieren nur um Krankengeld oder Alg1-2 zu bekommen. Es gibt nichts erniedrigenderes und es gibt immer Gründe wieso man nicht arbeiten gehen kann. Meistens sind es ja -wenn nicht sogar immer) Krankheiten. Auch Depressionen sind nicht zu unterschätzen. Oftmals sind Depressionen die Übeltäter und Krankheitsauslöser. Das wird aber meistens heruntergespielt. Denn in Afrika verhungern schließlich Kinder, also muss man sich hier zusammenreißen, hilflos mit sich klar kommen und mit schmerzen etc. arbeiten gehen. Gibt ja Medizin und Aufputschmittel, verkürzt das Leben, um so besser! 👌🏻
Würde auf jeden Fall gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung Widerspruch einlegen, als allerersten Schritt. Wenn dein Mann von der REHA als arbeitsunfähig entlassen wurde, hat das seine Gründe. Ich würde von der REHA Einrichtung durch die behandelnden Ärzte ein Gutachten darüber anfordern, welches die Arbeitsunfähigkeit nach der Entlassung begründet. Sofort mit dem Hausarzt, oder Facharzt in Verbindung setzen der/die, deinen Mann behandeln und das Ergebnis der MDk Ärztin besprechen und die weitere Vorgehensweise klären. Da du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich in diesem Falle einen Fachanwalt konsultieren. Diese MDK Ärzte werden von einem Arbeitgeber bezahlt. D. h. die versuchen in aller erster Linie für ihren Arbeitgeber, aus Kostengründen zu entscheiden. Leider spielt es dabei keine grosse Rolle, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist oder nicht. Zuerst einmal ist man arbeitsfähig. Da gäbe es genügend Beispiele. Habe das in der eigenen Verwandschaft erlebt.
gegen die Aufhebung des Krankengeld Widerspruch einlegen.
Danke das werde ich auch machen.
Ich bin in der gleichen Situation - auf alle Fälle dagegen wehren.
Ich habe gerade vor 2 Tagen erfahren, dass es Ärzte gibt, die für den Einspruch speziell Gutachten herstellen. Den Hausarzt und den Facharzt mit einspannen, um eine Entgegnung zu formulieren.
Besteht vielleicht ein Rechtsschutz - das wäre natürlich am Besten.
Alles klar. Rechtsschutz haben wir.