"Normales" oder "erweitertes" Führungszeugnis für Kleinen Waffenschein notwendig?

6 Antworten

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Weder das eine noch das andere!!

Es wird ein Behördenführungszeugnis beim Bundeszentralregister abgerufen.

Dort sind auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein.

Dieses erhält man zunächst selbst nicht zu sehen - jedoch kann Einblick verlangt werden.

Hallo,

es muss ein Behörden-FüZ sein. Ein privates reicht natürlich nicht aus und ein erweitertes brauchst Du nur, falls Du Sex mit Deiner Pistole hattest, für die Du ja verantwortlich bist ;-)

Meines Wissens nach §§5 + 6 WaffG ist das erweiterte einwandfreie Führungszeugnis eine der Voraussetzungen. Daneben sind auch nich die Landesbestimmungen zu beachten, die meist über das Bundesrecht hinausgehen.

Die Behörde schaut sich sowieso das erweiterte an. davon kannst du ausgehen. Und das mit Sicherheit. Und du würdest diese Frage nicht stellen, wenn du da nicht eine Eintragung hättest. Dann könntest du Pech haben, vor allem, wenn die Eintragung "einschlägig" ist.

Hallo

Der kleine , polizeiliches Führungszeugnis , wbk ein behördliches , müssen beide von dir beantragt und bezahlt werden , aber das behördliche wird dann direkt an die anfordernde Behörde geschickt , und das Pol zu dir , und ist dann befristet gültig

Gruß mike

DoppelF1989  12.12.2013, 11:55

Verzeihen Sie:

  1. Verstehe ich Ihre Antwort nicht

  2. Weiß ich nicht was Sie mit der obigen Frage zu tun hat.

  3. Seit wann muss man Sachen selbst beantragen und Zahlen die die Waffenordnungsbehörde völlig Autark bezieht?