Notarzt bei Sturz im Nachtdienst kein Notfall kosten trägt wer?
Hallo, ich arbeite im betreuten wohnen als Nachtwache aleine. Gegen 0.30 Uhr ist eine Bewohnerin gestürzt und mich gerufen. Sie Hatte sich nichts getahn konnte aber nicht aufstehen. Bei den Versuch sie hochzuheben scheiterte ich und auch die versuche und Möglichkeiten danach waren zwecklos. Dazu muss ich sagen das sie etwas beleibt ist. Da ich sie nun nicht bis 6.00 Uhr am Boden sitzen lassen wollte und keinen Angehörigen den sie versuchte anzurufen errichte um ihr aufzuheben rief ich den Not arzt. Am Telefon siedelte ich exakt die Situation da sagte man mir das es kostenpflichtig wäre. Als der Not Art der Bewohnerin half fragte ich nochmals nach das sagte man mir das gebe es nicht mehr. Nun steht auf der Diagnose "teilfehlleistung in Rahmen der führsorgepflicht" sowie dass es kein Notfall war. Muss ich jetzt mit erheblichen kosten für mich oder die Bewohnerin rechnen? Hoffe auf baldige antwort.lg
4 Antworten
Du hast das Richtige getan, indem Du Dir Hilfe in einer Situation geholt hast, die Du alleine nicht bewältigen konntest.
In meinen Augen muß die Kosten für den Einsatz Dein Arbeitgeber tragen, wenn er nicht dafür gesorgt hat, daß Du kurzfristig einen Kollegen oder eine Kollegin holen konntest.
Falls Du tatsächlich in Regress genommen werden solltest, ist ein Gang zum Anwalt ratsam.
Giwalato
Genau, wenn der Arbeitgeber nicht dafür sorgt, daß eine 2. Kraft herbeigerufen werden kann, hat er ggf. die Kosten zu tragen. Was sollst Du denn sonst machen?
Ich bezweifele, das ein Nachtdienst in einer Einrichtung wie Deiner durch eine Einzelperson den gesetzlichen Vorschriften entspricht - man stelle sich vor, es bricht ein Feuer aus oder ein anderer Notfall tritt ein, der eine Evakuierung aller Bewohner nach sich zieht.........
cheerio
Wend Dich an Deinen AG, Du hättest ja keine Möglichkeit, einen Kollegen zu rufen und natürlich könnte man die Pflegepersonal nicht bis zum Morgen stundenlang auf dem Boden sitzen lassen.
Fur so was sollte es immer einen Springer/ eine Notfallhilfe geben.
Immer der Auftraggeber muß zahlen in demfall du weil du ihn Angeruffen/Besterllt hast