Notfall Snitäterin werden mit einer Ausbildung als Pflegefachfrau?

4 Antworten

Nein, der Rettungsdienst "kennt" im Wesentlichen zwei Qualifikationen, die im Moment auch ausgebildet werden, diese sind der Rettungssanitäter und der Notfallsanitäter.

Rettungssanitäter, werden bis heute anhand der "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Rettungssanitäter/in)" des Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen vom 20. September 1977 ausgebildet, ihre Ausbildung, umfasst demnach mindestens 520 Stunden (in Vollzeitform also knappe dreieinhalb Monate). Dass ist zeitlich natürlich verdammt wenig im Vergleich zu einer dreijährigen Berufsausbildung, dennoch erlernen auch Rettungssanitäter bereits Dinge, die in der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht vermittelt werden, da der Rettungsdienst und das Krankenhaus einfach zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe sind. So erlernt der Rettungssanitäter unter anderem die Vorbereitung und die Assistenz bei der endotrachealen Intubation und die verschiedenen Techniken der Immobilisation von Patientinnen und Patienten, eine Pflegefachfrau, erlernt diese Dinge soweit mir bekannt ist nicht innerhalb ihrer dreijährigen Regelausbildung sondern im Anschluss daran während einer Fachweiterbildung oder man wird entsprechend darin "geschult", wenn ein Einsatz in einem dementsprechenden, klinischen Fachbereich wie zum Beispiel der Notfallaufnahme erfolgen soll. Fazit, selbst ein Rettungssanitäter, ist eine dreijährig ausgebildete Pflegefachkraft nicht automatisch!, i.d.R. ist mindestens das 160 Stunden umfassende Praktikum im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache und der mindestens 40 Stunden umfassende Abschluss-/Prüfungslehrgang mit den Abschlussprüfungen abzuleisten, über das genaue Ausmaß der Anrechnung einer vorherigen Ausbildung, entscheidet jedoch immer die zuständige Behörde auf Antragstellung.

Der Notfallsanitäter, ist eine ebenfalls dreijährige Berufsausbildung und schließt mit einer mehrteiligen staatlichen Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab, soweit also analog zur Pflegefachfrau. Jedoch hat ein Notfallsanitäter im Rettungsdienst ganz andere Aufgaben wahrzunehmen und dementsprechend anders, ist der Inhalt der Ausbildung und der staatlichen Prüfung. Wenn man die Ausbildungszielbestimmungen im Pflegeberufegesetz mit den Ausbildungszielbestimmungen in Paragraph 4 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) vergleicht und sich die Anlagen 1 bis 3 der NotSanAPrV und die APrV der Pflegeberufe ansieht, dann wird einem schnell auffallen, dass die beiden Berufsbilder abgesehen von der Ausbildungsdauer sehr wenige Gemeinsamkeiten haben. Insbesondere ist hier auch die Ausbildubgszielbestimmung Paragraph 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) des Notfallsanitätergesetzes hervorzuheben, wonach die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter auch dazu befähigt, unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich invasive medizinische Maßnahmen an den Patientinnen und Patienten vorzunehmen, das tun Pflegefachkräfte nur auf ärztliche Anordnung, sie erlernen und beherrschen auch viele Maßnahmen, die ein Notfallsanitäter können muss nicht und sie haben auch gleich ärztliche Hilfe, falls es dabei zu Komplikationen kommen sollte, weswegen Pflegekräfte die Beherrschung von möglichen Komplikationen auch nicht in dem Ausmaß wie Notfallsanitäter/innen erlernen. Der Gesetzgeber ist ja nicht "blöd", wenn er eine Berufsausbildung schafft, dann weiß er ja, in welchem Arbeitsumfeld die Berufsangehörigen ihrer späteren Berufstätigkeit nachgehen werden und dementsprechend, ist die Berufsausbildung ausgelegt, Krankenhaus= Arzt ist umgehend anwesend, wenn er gebraucht wird und Arbeitsumfeld Rettungsdienst= man ist bis zum Eintreffen eines Notarztes oder gar bis zum Eintreffen in der weiterbehandelten Versorgungseinrichtung komplett auf sich alleine gestellt, ein Notarzt, hat eben nuneinmal seine 10,15 oder 20 Minuten an Anfahrtszeit oder es ist in Einzelfällen sogar gar keiner Verfügbar, dann muss man ohne einen Arzt klarkommen können.

Mfg.

Rollerfreake  10.10.2020, 14:40

Oder ein wenig "banaler" aber genauso wichtig. Wird im Krankenhaus ein EKG geschrieben, dann bekommt es zur Befundung der Arzt vorgelegt, wird im Rettungsdienst ein EKG abgeleitet, dann macht der Notfallsanitäter die Befundung und muss entscheiden, ob ein Notarzt gerufen werden muss oder man normal oder mit Sonderrechten in's Krankenhaus fahren muss. Mfg.

Hi,

Rettungsdienst und Klinik haben erstaunlich wenig gemeinsam - das wird dann deutlich, wenn man sich einfach mal beide Arbeitsbereiche angeschaut hat. Das kann z.B. im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung ermöglicht werden.

Dementsprechend: für eine Tätigkeit im Rettungsdienst braucht es zwingend eine rettungsdienstliche Qualifikation - unabhängig von der Vorbildung.

Und da kommen eigentlich nur zwei infrage: der Rettungssanitäter und der Notfallsanitäter.

Der Rettungssanitäter ist eine 520-h-Qualifikation, keine Berufsausbildung.

Die Ausbildung erstreckt sich über die theoretisch-praktische Ausbildung in der Rettungsdienstschule (160 Stunden), die Klinikpraktika (160 Stunden), das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) sowie den Abschlusslehrgang (40 Stunden).

Zumindest im Bereich der Klinikpraktika ist eine Anrechnung vorhandener Ausbildungen theoretisch möglich (nach Maßgabe der zuständigen Behörde), aber meist mit Papierkrieg verbunden und eher wenig sinnvoll.

Als Rettungssanitäter kann man als Verantwortlicher im qualifizierten Krankentransport (= Nicht-Notfallpatienten) sowie als Fahrer und Assistent in der Notfallrettung eingesetzt werden.

Um einen Einstieg in den Rettungsdienst zu finden also die sinnvollste Variante und auch neben dem Hauptberuf machbar (wenn auch recht langwierig).

Der Notfallsanitäter ist hingegen eine "richtige", dreijährige Berufsausbildung, die analog zum Pflegefachmann mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Der Einsatz erfolgt vorwiegend als Verantwortlicher in der Notfallrettung.

Dementsprechend umfangreicher (4600 Stunden) und intensiver ist die Ausbildung - die Ausbildung muss, mangels Angebote zur Teilzeitausbildung, in der Regel in Vollzeit absolviert werden.

Eine Anrechnung vorheriger Ausbildungsteile ist zwar auch hier (theoretisch) möglich, wird allerdings wesentlich restriktiver gehandhabt - mir sind mehrere examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger bekannt, die keine bzw. nur eine marginale Anrechnung ihrer Ausbildung erhalten haben. In der Praxis: funktioniert also nicht.

Die Ausbildungsplätze zum NFS sind rar und sehr begehrt - zehn Bewerbungen pro Ausbildungsplatz sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wenn es hauptberuflich in den Rettungsdienst gehen soll, wird man an dieser Ausbildung mittelfristig nicht vorbeikommen.

Fazit

Ohne rettungsdienstliche Qualifikation geht nichts.

Abgesehen von einigen medizinischen Grundlagen lernt die angehende Pflegefachkraft fast nichts, was im Rettungsdienst gebraucht wird - um es ganz hart auszudrücken. Umgekehrt ist es natürlich genauso.

Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Arbeitsfelder, die auch zurecht vollkommen unterschiedliche Ausbildungen erfordern.

Und, wenn man sich so Gedanken macht, scheint es auch sinnvoll - zu zweit irgendwo in der Pampa die Erstversorgung eines Notfallpatienten zu übernehmen, ist etwas anderes, als im Krankenhaus immer Kollegen in Rufweite, einen Arzt am Telefon und praktisch unbegrenzte materielle Ressourcen in der Hinterhand zu haben.

LG

Davidtheanswer  10.10.2020, 06:32

Es wird gefragt ob für Notfallsanitäter was angerechnet wird und du schreibst man sollte vorher Notfallsanitäter lernen als zweite möglichkeit? Da passt was nicht... sonst ist das aber gut erklärt...

SaniOnTheRoad  10.10.2020, 16:52
@Davidtheanswer

Wie bei fast allen Dingen gibt es einen Grund, warum ich es so gemacht habe ;-)

"Für ein wenig Abwechslung in den Rettungsdienst" kann man sowohl als "ich möchte nebenbei ein wenig fahren" oder als "ich möchte mich beruflich umorientieren" sehen.

Nachdem die FS nicht näher darauf eingeht, umfasst meine Antwort entsprechend beide Varianten.

Da man in der Praxis - unabhängig vom beruflichen Ziel - am Rettungssanitäter de facto nicht vorbeikommen wird, habe ich ihn ganz bewusst als Erstes genannt; gerade auch im Gesamtkontext, der nicht unendlich viel Erfahrung im Thema "Rettungsdienst" vermuten lässt.

Davidtheanswer  10.10.2020, 16:59
@SaniOnTheRoad

Dein Inhalt ist ja auch gut erklärt, aber muss man sich die Mühe machen das alles selbst hinein zu interperetieren was eventuell eigentlich gefragt werden wollte? Alles gut!

Bereits erworbene Qualifikationen können im Umfang ihrer Gleichwertigkeit durch die zuständige Behörde auf Antrag angerechnet werden, § 9 NotSanG. Welche Behörde für die Ausführung des Gesetzes zuständig ist, bestimmen die Länder, § 27 Abs. 6 NotSanG. In NRW sind dies beispielsweise die Kreise und die kreisfreien Städte, § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 ZustVO HB.

Die Behörde entscheidet einzelfallbezogen. "Für nur paar Monate" halte ich allerdings für stark unwahrscheinlich.

Normalerweise überlegt man sich erst, was man machen möchte und beginnt danach eine Berufsausbildung.

Natürlich ist dann die Vollständige Ausbildung zum Notfallsanitäter nötig,

wie der name Pflegefachmann schon sagt handelt es sich hier bei mehr um eine Pflegerische Ausbildung während der Schwerpunkt bei einer Ausbildung zum Notfallsanitäter in der (Präklinischen) Notfallmedizin liegt.