Patientenverfügung - statt Notar Zeugen unterschreiben lassen?
Sehr geehrte Mitglieder, ich stoße im Internetz immer wieder auf widersprüchliche Aussagen. Verfasse gerade eine Menge Vorsorgeverfügungen für meinen Sterbefall (und den meiner Schwester). U.a. will ich eine Patientenverfügung machen. Die muss ja scheinbar nicht notariell Beurkundet sein. Wie z.B. die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung auch nciht. Bei den letztgenannten steht aber immer, dass sie auch von Zeugen (Hausarzt, Gemeindepfarrer) per Unterschrift bestätigt werden könnten. Weiß hier jemand, ob das bei der PATIENTENVERFÜGUNG NICHT geht??? Denn hier wird es nie genannt.... Bin verunsichert... Freundliche Grüße, Ihre Elisabeth
4 Antworten
Hallo,
eine Patientenverfügung kann, muss aber nicht, von einem Zeugen unterschrieben werden. Der Hausarzt bezeugt durch seine Unterschrift lediglich, dass der Patient zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
Auch hat der Patient die Möglichkeit, sich - gegen Honorar - von seinem Hausarzt bzgl. einer Patientenverfügung beraten zu lassen.
P.S.:Sehr gute Antworten und Informationen gibt auch "beatemecugni".
Für eine Patientenverfügung braucht man überhaupt keine Zeugen. Sie schaden zwar in keinem Fall, sind aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist ein möglichst aktuelles Datum und die eigenhändige Unterschrift. Deshalb sollte man diese Verfügung auch jährlich "aktualisieren", d.h. erneut mit Datum und Unterschrift versehen, damti klar wird, dass der Verfasser auch aktuell daran festhalten will. Es erzählen ja viele Menschen einfach etwas dahin, an das sie im Ernstfall gar nicht erinnert werden wollen. Ansonsten geht hier einiges durcheinander. Alle aufgeführten Verfügungen sind eigentlich für einen Zeitraum gedacht, zu dem man noch lebt. Es geht gerade um das eigene Leben. Es sind eigentlich keine Verfügungen für den eigenen Sterbefall.
Hallo, der Zeuge (der vorzugsweise ein Arzt sein sollte ) bezeugt , dass die Unterschrift eigenhändig geleistet wurde, der Unterzeichner den Inhalt der Verfügung verstanden hat und die erforderliche Einwilligungsfähigkeit vorhanden ist.
klar formulierte kurze eindeutige sätze. zu den einrichtungen gehen die sie im falle des falles versorgen werden. vor der oberschwester unterschreiben. ein exemplar bleibt dort. eins nehmen sie mit nach hause wo es bekannte finden können. eine unterschrift der zeugen ist nicht nötig. hauptsache zeugen die sagen können das sie es ungezwungen verfasst und bei klarem geist unterschrieben haben.