Patientenverfügung Notarzt?
Wie kann ich eine Patientenverfügung so gültig machen das diese schon von zB. Unfall zum Krankenhaus greift ? Wenn ich alleine bin aber zB. Ohnmächtig gibt es da irgendwelche Möglichkeiten und Mittel. Ist mir echt sehr wichtig der Preis ist erstmal zweitrangig. Hauptsache sie greift schon für den Notarzt.
7 Antworten
Eine Patientenverfügung ist immer bindend, auch für einen Notarzt. Insofern reicht eine ganz normale Patientenverfügung, die aus dem Internet umsonst heruntergeladen werden kann, völlig aus. Gerade bei jungen Menschen ist es allerdings sehr sinnvoll, spezielle und nicht gewünschte Maßnahmen gezielt aufzuschreiben. Denn die allgemeinen Formulierungen (...wenn ich mich nach Meinung von mindestens zwei Fachärzten in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befinde, wünsche ich ...) ist wohl nicht das, auf das zu abzielst. Wenn du also spezielle Maßnahmen, wie Beatmung oder ähnliches, nicht möchtest, dann schreibe das extra auf.
Mach dir aber bitte keine allzu großen Hoffnungen, dass ein Notarzt sich auch an die Verfügung hält. Hauptsächlich liegt das daran, dass niemand nach einer Patientenverfügung sucht, wenn die K***e am dampfen ist. Dazu ist einfach keine Zeit. Sollten Angehörige dabei sein, die das behandelnde Team auf die Verfügung hinweisen, kann es natürlich klappen. Bei Suizid wird sich der Notarzt ebenfalls wahrscheinlich nicht an die Patientenverfügung halten. Zwar hat jeder das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen, aber man geht ja doch immer erstmal davon aus, dass der Suizidgedanke durch eine krankhafte Störung (Depression oder ähnliches) zustande kam und daher nicht der wirkliche Patientenwille ist. Da kann man nun drüber diskutieren, aber wahrscheinlich wird dennoch kein Arzt sich an den Zettel halten, auf dem steht "ich will nicht, dass jemand meinen Suizidversuch zunichte macht".
Wenn du nicht suizidal bist und generell bestimmte Maßnahmen ablehnst, trage immer eine Patientenverfügung bei dir, die nicht älter als zwei Jahre ist und die sich am besten bei deiner Krankenkassenkarte befindet. Diese wird sowohl vom Krankenhaus als auch dem Rettungsdienst immer gesucht und demnach steigt die Chance, dass die Verfügung auch wahrgenommen wird.
Ein Notarzt hat keine Zeit eine Patientenverfügung zu prüfen, denn die Zeit würde, z. B. bei einem Herz-/Kreislaufstillstand den Schaden nur vergrößern. Es reicht, wenn die PV zur Kenntnis kommt, wenn der Notfall vorüber ist. Wenn die PV dann auf die Situation zutriff, können immer noch die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden. Das wäre eine legale "passive" Sterbehilfe.
Wer nicht wiederbelebt werden will, sollte dafür sorgen, dass kein Notarzt gerufen wird.
Achso. Okay, das kann dann doof sein bei z.B. so schief stehenden Brüchen, da dauert die Heilung dann sehr lange und man kann die Gliedmaße nicht mehr benutzen, aber es ist wenigstens ne Meinung
Das ist mir klar.
Und was ist daran schlimm?
Nichts, es wäre ja dein gutes Recht, so etwas zu verfügen. Es würde sich mir höchstens die Frage stellen, warum man das so machen sollte? Schweres Abdominaltrauma = tödlich. Bist du bei Bewusstsein, kannst du in die Behandlung einwilligen und überlebst problemlos. Bist du nicht bei Bewusstsein kannst du nicht einwilligen, die Patientenverfügung wird umgesetzt und du verblutet noch an Ort und Stelle, obwohl dich genau die gleiche Behandlung retten würde. Kommt mir unlogisch vor.
Nichts desto trotz hast du natürlich das Recht, es so zu machen. Mit den oben in meiner Antwort beschriebenen Ausnahmen und Schwierigkeiten.
Bei mir ist das was ich nicht will ganz einfach solange ich nicht bei Bewusstsein bin soll an mir nichts aber auch garnichts gemacht werden.
Danke
Dann würdest du wahrscheinlich sterben.
Das kommt ganz darauf an was die Verfügung sagt. Kannst du mir sagen was in der Verfügung gefordert wird? Dann kann ich dir besser Helfen!
Ich glaube das geht nicht da der Notarzt generell zu Lebensrettende Maßnahmen befugt ist. Frag mal bei einem Notar nach.
Relativ einfach keinerlei Maßnahmen solange ich nicht jeder ausdrücklich zu gestimmt habe. Will nichtmal eine Nadel in meinem Arm ohne Zustimmung von mir. Wenn das nicht geht da ich ohnmächtig bin soll nichts aber auch garnichts gemacht werden.
Juristisch ist das so geregelt, das eine Patientenverfügung zwar immer Gültigkeit hat, bei der Durchführung akut lebensrettender Maßnahmen zunächst nicht beachtet werden muss. Die Gerichte sehen das deshalb so, weil unter den Umständen eines akuten Notfalls, unter anderem dem herrschenden Zeitdruck für das Personal, nicht möglich ist zu überprüfen, ob die Patientenverfügung tatsächlich noch dem aktuellen Willen des Patienten entspricht. Erst wenn der Wille des Patienten eindeutig zweifelsfrei festgestellt ist, werden lebensrettende Maßnahmen unterlassen. Bei einer GEPLANTEN Behandlung im Krankenhaus kann das alles im Voraus besprochen werden, in der Notfallrettung nicht. In der Regel wird deshalb in der Notfallmedizin auch überhaupt nicht nach einer Patientenverfügung gesucht. Es werden zunächst alle lebensrettenden Maßnahmen ergriffen, findet der Notarzt eine Patientenverfügung, muss er den behandelnden Arzt im Krankenhaus darauf hinweisen, ist der Patientenwille zweifelsfrei festgestellt, wird die Behandlung im Krankenhaus abgebrochen. In manchen Fällen aber auch schon am Notfallort, die medizinische Verantwortung liegt beim Notarzt bzw. bis dieser eintrifft beim höchstqualifizierten Rettungsdienstmitarbeiter. Den Abbruch einer Behandlung zu entscheiden bzw. erst gar nicht mit einer Behandlung zu beginnen, ist aber grundsätzlich eine rein ärztliche Aufgabe, sofern keine sicheren Todeszeichen vorliegen.
Grundsätzlich gilt für jeden erstmal die Verpflichtung zur Ersten- Hilfe/ Notfallversorgung. Kann jemand seinen Willen nicht äußern, wird zunächst immer angenommen, das der Betroffene der Hilfe zustimmen würde, sofern er dazu in der Lage wäre, juristisch nennt sich das eine mutmaßliche Einwilligung.
Ja aber das was der Notarzt macht ist mir schon zu viel! Weist du ein Land wo das anders ist ? Weil das bedeutet für mich dann wahrscheinlich auswandern oder so.
Zugegeben, ein Rechtsexperte bin ich nicht, ich gehe aber stark davon aus, das die rechtliche Situation zumindest in allen europäischen Ländern zumindest mit der in Deutschland ähnlich sein wird. In den anderen deutschprachigen Ländern, Österreich und Schweiz, ist das jedenfalls so. Entweder musst du dann in ein Land, in dem es eine vergleichbare Notfallrettung überhaupt nicht gibt, oder in dem die gesetzliche Lage deinen Wünschen entsprechend ist.
Finde ich nicht ok das man immer davon ausgeht das man Hilfe möchte! Aber gut ich würde sollte ich behandelt worden sein gegen meinen Willen sobald ich wach bin alles abbrechen lassen und mich selbst entlassen und mich umbringen mit tödlichem Gift 2x so stark dosiert wie eigentlich muss damit ich wirklich Tod bin.
Das ist deine Meinung, der Großteil der Bevölkerung möchte aber Hilfe, wenn er nicht ansprechbar ist, daher ist das rechtlich so geregelt. Hast du eine Patientenverfügung, wird wie bereits erwähnt nach entsprechender Überprüfung das es dein aktueller Wille ist auch abgebrochen, dazu ist der behandelnde Arzt dann auch verpflichtet.
Das geht nicht. Selbst wenn du sie bei dir trägst, würde kein Rettungsdienst darauf vertrauen, das sie von dir stammt und überhaupt deinen Willen richtig wiedergibt.
Ja ich will dann auch nicht behandelt werden. Das schlimmste was ich bis jetzt hatte war 48h Durchfall und permanent erbrechen. Mit Kopfschmerzen und allem und halt sehr sehr stark dehydriert weil selbst Wasser nicht drin blieb und alles andere auch nicht. Da bin ich nicht zu Arzt und habe auch nicht 1 Tablette genommen obwohl sie vor mir lagen.
Gibt es da echt keinerlei Möglichkeit? Weil wenn nein müsste ich wirklich vielleicht auswandern. Dahin wo es geht. Weil ich will um keinen Preis behandelt werden.
Da müsstest du ein Land ohne Rettungsdienst wählen. Bewustlosen und hilfenlosen Personen wird in zivilisierten Staaten unterstellt, das sie Hilfe wünschen.
Das finde ich allerdings schon etwas seltsam.
Was machst du denn, wenn du unter unerträglichen Schmerzen leidest oder Erstickungsanfälle hättest? Würdest du auch unter solchen Umständen nicht behandelt werden wollen?
Vielleicht solltest du diesen Punkt noch einmal überdenken.
Bei einer Patientenverfügung sollte mal zwei Ausgangssituation unterscheiden:
1. Fälle, in denen keine Hilfe mehr möglich ist beziehungsweise die Prognose als endgültig (dem Tode nahe) betrachtet werden kann.
2. Fälle, bei denen man Menschen wieder heilen kann oder zumindest eine gewisse Lebenserwartung voraussetzt.
Um es gleich vorweg zu sagen, die Patientenverfügung gilt nur für den ersten Fall!
Im zweiten Falle wirst du auf jeden Fall behandelt, notfalls sogar unter Zwang, da der Arzt sowohl rechtlich als auch ethisch gesehen helfen muss.
Es gibt allenfalls so etwas wie eine passive Sterbehilfe, das bedeutet zum Beispiel, dass man einem Patienten keine künstliche Ernährung mehr zuführt, wenn ersichtlich ist, dass er unheilbar krank ist und bald sterben wird. Nur in diesem Fall darf der Arzt überhaupt die weitere Ernährung einstellen.
Bei einem jungen Unfall Opfer jedoch würde man die Ernährung nicht einstellen, wenn zu erwarten ist, dass eine Besserung des Zustandes folgen wird.
Als Empfehlung kann ich dir folgendes raten:
1. Am sichersten ist eine notariell beglaubigte Patientenverfügung.
2. Falls man dazu nicht in der Lage ist, so kann man das auch formlos handschriftlich verfassen und mit einer Unterschrift versehen. Im Idealfall ist dabei ein Zeuge zugegen, der dies bestätigen kann.
3. Du solltest eine Person deines Vertrauens finden, die im Notfall für dich die Entscheidung treffen kann. Dazu musst du sie allerdings schriftlich autorisieren. Auch hier wäre wieder eine notariell beglaubigte Schrift vorteilhaft.
4. Einen kleinen Trick gibt es noch, mit der du zumindest die Lebensverlängerung oder Behandlung mit Blut verhindern kannst: Wenn du angibst ein Zeuge Jehovas zu sein und somit Blutprodukte ablehnst, wird man diese religiöse Überzeugung respektieren. Ich habe es schon erlebt, dass Patienten trotz schwerer und gefährlicher Operationen ohne Bluttransfusionen operiert wurden, obwohl der Standard dies vorschreibt.
Grundsätzlich muss ich aber sagen, dass du deinen Standpunkt wirklich noch mal überdenken solltest. Im Falle schlimmer Schmerzen oder erheblicher Atemnot bin ich mir ziemlich sicher, dass du doch eine Behandlung wünscht.
Übrigens sieht das der Gesetzgeber ähnlich. Deswegen können Patientenverfügungen jederzeit widerrufen werden.
Danke für deine Antwort.
Aber glaube mir wenn ich mich umbringe bin ich 100% Tod ;)
So ganz nachvollziehen kann ich deine Einstellung nicht, aber in einem Punkt stimme ich dir zu:
Daß der Staat einem sogar das Recht über seinen eigenen Körper bzw Tod zu befinden abspricht, das ist schon einigermaßen ungeheuerlich.
Übrigens würde bei einem Suizidversuch sofort ein psychiatrisches Gutachten (korrekt formuliert "Konsil") erstellt werden, wodurch dir im schlimmsten Falle eine psychiatrische Zwangsbehandlung mit Medikamenten verpasst werden wegen "Gefahr im Verzug".
Schlimmer noch ist allerdings die Gefahr, daß man dir die Geschäftsfähigkeit zumindest zeitweise absprechen kann durch einen Amtsrichter. Falls du dann keine Angehörigen nennen kannst, würde dann eine Art amtlicher Vormund alle Entscheidungen für dich treffen.
Kurzum:
Ein Selbstmordversuch ist keine gute Idee im Krankenhaus.
Das bedeutet ich werde nach einem Unfall Zwangsläufig am Leben gehalten. Wenn da mit medizinischer Hilfe leben in Sicht ist toll.....
Ich will aber in gar keiner Form behandelt werden die können mich ins Krankenhaus bringen und mehr nicht. Alles andere würde mich nur dazu bewegen mich sobald ich kann mich umzubringen weil ich will nicht das man für mich lebenswichtige Entscheidungen trifft.
Ich will dann halt sterben wenn es durch ein Unfall soweit ist.
Nein wenn ich wach bin würde ich auch nicht einwilligen! Ich nehme keinerlei medizinische Hilfe in Anspruch!